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Verurteilung durch das LG Frankfurt nach Insidergeschäften: Wert­pa­pier­händler muss ins Gefängnis

21.02.2022

Eine Kurstafel an der Börse

Ein Aktienhändler profitiert von Insiderinformationen und wird deshalb zu einer Haftstrafe verurteilt. Foto: SyB | stock.abobe.com

Unter Ausnutzung illegal erworbener Informationen erzielt ein Wertpapierhändler Kursgewinne in Höhe von 6,7 Millionen Euro. Das LG Frankfurt verurteilt ihn zu drei Jahren und acht Monaten Haft.

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In einem Prozess um millionenschwere Insidergeschäfte an der Börse hat das Landgericht (LG) Frankfurt einen Wertpapierhändler zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt (Urt. v. Urteil vom 18.02.2022; Az. 7500 Js 233740/19). Die deutsche Finanzaufsicht Bafin sprach von der bislang höchsten Haftstrafe in einem Insiderverfahren.

Der 35 Jahre alte Angeklagte hatte dem Urteil zufolge mit illegal erworbenen Informationen Kursgewinne von rund 6,7 Millionen Euro erzielt. Diese muss er nun an die Staatskasse abführen. Ein 33 Jahre alter Investmentbanker wurde als Tippgeber zu eineinhalb Jahren Bewährungsstrafe und 240 Arbeitsstunden verurteilt. Die rund 120.000 Euro "Honorar" sind ebenfalls zur Zahlung an den Fiskus fällig.

Die Bafin hatte den Mann nach eigenen Angaben im Juli und November 2019 sowie im Februar 2020 angezeigt und das Ermittlungs- und Gerichtsverfahren unterstützt. Der nun Verurteilte hatte nach Erkenntnissen der Bafin von Mai 2018 bis Februar 2020 Aktien und Derivate gehandelt und dabei rund 8,5 Millionen Euro eingesetzt, vorwiegend vor Übernahmeangeboten.

Die Insiderinformationen kamen demnach von dem ehemaligen Investmentbanker, der an fast allen der Übernahmen beratend beteiligt war. "Die Nutzung von Insiderinformationen ist verboten und strafbar", betonte die Bafin.

In dem seit April 2021 laufenden Verfahren hatte lediglich der nach den Vorfällen gekündigte Bankangestellte ein Geständnis abgelegt. Der Aktienhändler dagegen behauptete, keinen Tipp erhalten und die Wertpapierkäufe nach freiem Ermessen getätigt zu haben. Die Wirtschaftsstrafkammer ging von sechs einzelnen Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa/sts/LTO-Redaktion

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Verurteilung durch das LG Frankfurt nach Insidergeschäften: . In: Legal Tribune Online, 21.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47600 (abgerufen am: 12.11.2025 )

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