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52014

Urteil des Linzer Landesgerichts: Gösser darf nicht (mehr) mit CO2-Neu­tra­lität werben

16.06.2023

Zwei Kisten Gösser Bier in einer Seilbahn

Das Landesgericht Linz hat sich mit den Elementen des Brauprozesses und deren Auswirkungen auf das Klima auseinandergesetzt - mit unerfreulichen Konsequenzen aus Sicht der Brau Union Österreich. Bild: elmar gubisch - stock.adobe.com

Weil die Aussage nicht auf den gesamten Herstellungszyklus zutrifft, darf die Brau Union Österreich ihren Brauprozess nicht als CO2-neutral bewerben. Geklagt hatte eine Verbraucherschutzorganisation.

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Der Brauprozess für Österreichs größte Biermarke, Gösser, darf nach einem Urteil des Landesgerichts in Linz nicht mehr als CO2-neutral beworben werden. Mit dieser Werbebotschaft seien Kunden in die Irre geführt worden, heißt es in dem zugehörigen Gerichtsentscheid, der am Donnerstag veröffentlicht wurde (Urt. v. 27.03.2023, Az. 3 Cg 69/22k - 8). Zur Begründung führt das Gericht an, dass nur der Brauvorgang selbst mit erneuerbarer Energie betrieben werde. Für die Herstellung des Malzes werde jedoch Erdgas eingesetzt.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte seine Klage gegen die zum Heineken-Konzern gehörende Brau Union Österreich auf Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht gestützt. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass das Mälzen gar kein Teil des Brauvorgangs sei.

Das Gericht wies darauf hin, dass dieser Produktionsschritt nicht nur auf verschiedenen Internetseiten, sondern auch auf der Website von Gösser zum Brauprozess gezählt wurde. Die Werbung sei daher für durchschnittlich informierte Konsumenten unklar und irreführend.

Inzwischen ist die Werbebotschaft nicht mehr auf der Website zu finden, das Urteil werde aber "vollumfänglich angefochten", hieß es von Unternehmensseite. Der VKI hatte auch gefordert, dass Gösser künftig angeben muss, dass der Brauvorgang nur 12 Prozent der Klimabelastung von Bier ausmacht. Dies wies das Gericht jedoch ab. Laut dem Urteil sind vom gesamten CO2-Fußabdruck des Produkts Bier 39 Prozent der Landwirtschaft und 6 Prozent der Vermälzung zuzurechnen. Der Rest fällt demnach bei Verpackung, Transport und Kühlung an.

sts/LTO-Redaktion mit Material der dpa

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Urteil des Linzer Landesgerichts: . In: Legal Tribune Online, 16.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52014 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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