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Kartellrecht: Wurst­lücke bringt Staat um wei­tere 110 Mil­lionen Euro

26.06.2017

Wurstwaren

© Stefan Gräf - stock.adobe.com

Im "Wurstkartell" muss das BKartA Verfahren einstellen, weil die betroffenen Unternehmen eine bis vor kurzem geltende Gesetzeslücke ausgenutzt und sich umstrukturiert haben. In der Folge mussten Bußgeldbescheide aufgehoben werden.

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Wie das Bundeskartellamt (BKartA) am Montag mitteilt, mussten aufgrund von unternehmensinternen Umstrukturierungen die Bußgeldbescheide gegen die Bell Deutschland Holding, gegen die Marten Vertriebs GmbH & Co. KG und gegen die Sickendiek Fleischwarenfabrik aufgehoben werden. Das Bußgeld der Bell Holding belief sich auf fast 100 Millionen Euro, Marten sollte mehr als drei Millionen bezahlen und Sickendiek knapp sieben Millionen.

"Die Einstellung der Verfahren ließ sich aufgrund der bis vor Kurzem noch geltenden gesetzlichen Lage nicht verhindern", so Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes. "Allein in diesem Verfahren sind damit Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 238 Millionen Euro entfallen."

Denn zuvor hatte das Bundeskartellamt bereits das Bußgeldverfahren gegen zwei Gesellschaften der Zur-Mühlen-Gruppe einstellen müssen: Die gegen die Böklunder Plumrose sowie die Könecke Fleischwarenfabrik erlassenen Bußgeldbescheide über insgesamt 128 Millionen Euro waren damals ebenfalls infolge konzerninterner Umstrukturierungen gegenstandslos geworden.

"Wurstlücke" wurde mit GWB-Novelle geschlossen

Die Unternehmen haben sich der Geldbuße entzogen, indem sie im Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen das haftende Tochterunternehmen vom Markt verschwinden ließen. Diese Haftungslücke – die im "Wurstkartell" virulent wurde und daher auch die Bezeichnung "Wurstlücke" trägt – wurde mit der aktuellen Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geschlossen. Demnach kann jetzt auch gegenüber den Rechtsnachfolgern eine Geldbuße verhängt werden. "Es gilt nun - wie auf europäischer Ebene – eine Unternehmensverantwortlichkeit. Damit müssen nun auch lenkende Konzernmütter für die Bußgelder mit einstehen", so Mundt.

Das Bundeskartellamt hatte im Juli 2014 Bußgelder in Höhe von insgesamt 338 Millionen Euro gegen 21 Wursthersteller und 33 verantwortlich handelnde Personen verhängt. Gegen elf Unternehmen und 15 Personen seien die Verfahren mittlerweile durch rechtskräftige Bußgeldbescheide von insgesamt 71 Millionen Euro abgeschlossen worden, teilt das BKartA mit. Gegen die darüber hinaus verhängten Bußgelder wurden Einsprüche eingelegt. Bußgeldbescheide gegen insgesamt fünf Unternehmen in einer Gesamthöhe von rund 25 Millionen Euro seien noch anhängig.

Preisabsprachen und der "Altantic-Kreis"

Laut Erkenntnissen des BKArtA haben sich namhafte Wursthersteller seit Jahrzehnten regelmäßig im sogenannten Atlantic-Kreis, benannt nach seinem ersten Treffpunkt, dem Hamburger Hotel Atlantic, getroffen, um über Marktentwicklungen und Preise zu diskutieren. Neben diesem "Atlantic-Kreis" kam es zwischen verschiedenen Wurstherstellern, insbesondere seit dem Jahre 2003, zu konkreten Absprachen, gemeinsam Preiserhöhungen gegenüber dem Einzelhandel durchzusetzen.

Die Absprachen seien größtenteils telefonisch, entweder durch wechselseitige Anrufe oder organisierte Rundrufe, erfolgt, so das Kartellamt. Dabei haben sich die Wursthersteller über Preisspannen für Produktgruppen (Roh-, Brüh-, Kochwurst und Schinken) abgestimmt. Im Ergebnis konnten höhere Preisforderungen gegenüber dem Einzelhandel auf der Basis der Kartellvereinbarung durchgesetzt werden.

ah/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Allen & Overy für Bell Food Group:

Dr. Ellen Braun, Kartellrecht, Partnerin

Dr. René Galle, Kartellrecht, Counsel

 

Dr. Kai Hart-Hönig für Bell Food Group (Strafrecht)

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Zitiervorschlag

Kartellrecht: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23283 (abgerufen am: 25.01.2026 )

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