Der US-Pharmakonzern Johnson & Johnson ist wegen eines Medikaments, das Männern angeblich die Brüste wachsen lässt, zu milliardenschweren Strafzahlungen verurteilt worden.
Eine Geschworenenjury sprach einem Kläger am Dienstag in Philadelphia Schadensersatz von acht Milliarden Dollar (7,3 Mrd. Euro) zu, wie US-Medien übereinstimmend berichteten. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, Nebenwirkungen des Antipsychotikum Risperdal verschwiegen zu haben, die angeblich zu unerwünschten Brustvergrößerungen bei männlichen Patienten führt.
Johnson & Johnson bezeichnete das Urteil als "in grober Weise unangemessen" und kündigte an, es anzufechten. Das Unternehmen zeigte sich zuversichtlich, dass die Entscheidung der Jury letztlich keinen Bestand haben werde. Tatsächlich ist es in den USA durchaus üblich, dass solch hohe Schadensersatzurteile in höheren Instanzen revidiert oder stark reduziert werden. Wenn es zu rechtswirksamen Entscheidungen kommt, bei denen Unternehmen den Klägern wirklich Geld zahlen müssen, vergehen oftmals Jahre.
Im aktuellen Fall hatte eine Jury dem Kläger bereits 2015 eine Entschädigung von 1,75 Milliarden Dollar zugesprochen, die später auf 680.000 Dollar gesenkt wurde. Dabei ging es zunächst aber nur um den regulären Schadensersatz. Nun hatten die Geschworenen über den sogenannten Strafschadenersatz zu befinden, der im US-Recht als Zusatzsanktion in besonders schweren Fällen verhängt werden kann. Hier kommt es immer wieder vor, dass hohe Strafen hinterher von Richtern als unverhältnismäßig betrachtet und verringert werden.
So oder so ist der Fall für Johnson & Johnson aber brisant, da der Konzern mit mehr als Zehntausend ähnlichen Klagen konfrontiert ist. Der Pharmariese ist rechtlichen Ärger ohnehin gewohnt.
Auch bei der Klagewelle gegen Unternehmen, die mit süchtig machenden Schmerzmitteln zur Opioid-Krise und Drogen-Epidemie in den USA beigetragen haben sollen, ist das Unternehmen aus New Brunswick im Bundesstaat New Jersey unter den Beschuldigten. Zudem muss es sich zahlreichen Klagen wegen angeblicher Krebsrisiken des Pflegemittels "Baby Powder" stellen.
dpa/ah/LTO-Redaktion
Nebenwirkungen verschwiegen?: . In: Legal Tribune Online, 09.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38059 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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