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Gericht sieht "Anschein der Befangenheit": Urteil gegen Cum-Ex-Auf­klärer Seith auf­ge­hoben

14.01.2022

Eckart Seith

Eckart Seith auf dem Weg zur Urteilsverkündung am Zürcher Bezirksgericht im April 2019. Foto: picture alliance/KEYSTONE | WALTER BIERI

Das Zürcher Obergericht hebt ein Urteil gegen Eckart Seith sowie zwei Mitarbeiter einer Schweizer Bank auf und verweist das Verfahren an die Vorinstanz zurück.

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Im Prozess wegen Wirtschaftsspionage rund um Cum-Ex-Geschäfte hat ein Schweizer Gericht das Urteil gegen einen deutschen Anwalt aufgehoben. Angeklagt waren der in Deutschland als Cum-Ex-Aufklärer gefeierte Eckart Seith und zwei Mitarbeiter einer Schweizer Bank. Bei dem zunächst ermittelnden Staatsanwalt habe es einen "Anschein der Befangenheit" gegeben, teilte das Obergericht in Zürich am Freitag mit. So hatte sich der Richter bereits im Dezember geäußert, als er das Berufungsverfahren nach wenigen Stunden abgebrochen hatte.

Schriftlich ergänzte das Gericht nun, dass das Verfahren an die Vorinstanz, das Bezirksgericht, zurückgewiesen wurde. "Diese wird zu prüfen haben, ob auf die Anklagezulassung zurückzukommen ist, sowie ob beziehungsweise welche Beweise zu wiederholen sind", teilte das Obergericht mit. "Es steht ihr frei, das Verfahren zu diesem Zweck an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen."

Seith äußerte sich erfreut. "Ich gehe nicht davon aus, dass es eine weitere Verhandlung gibt", sagte er der dpa. "Es gab keine Tat, nun gibt es auch keinen Tatvorwurf."

Verurteilung wegen Vergehen gegen das Bankengesetz

Der Staatsanwalt hatte die Tatsache, dass Seith sich Unterlagen von der Schweizer Bank J. Safra Sarasin für einen Prozess in Deutschland besorgt hatte, die in Zusammenhang mit Straftaten rund um die Cum-Ex-Geschäfte standen, als Wirtschaftsspionage gewertet. Von diesem Vorwurf wurde Seith 2019 zwar freigesprochen, er wurde aber wegen Vergehen gegen das Bankengesetz verurteilt. Seith und die Staatsanwaltschaft waren in Berufung gegangen.

Seith und die Bank hatten sich 2016 gegenseitig verklagt. Der Staatsanwalt hatte sich mit Strafanzeige A von Seith gegen Kader der Bank und mit Strafanzeige B von der Bank gegen Seith zu beschäftigen. Er schien "von Anfang an deutlich mehr von einem strafbaren Verhalten bei Strafanzeige B als bei Strafanzeige A auszugehen", teilte das Gericht mit.

Die Anklage stand im Zusammenhang mit einem der größten Steuerskandale der Nachkriegszeit. Dabei geht es um betrügerische Cum-Ex-Geschäfte, bei denen Anlagefonds sich nur einmal gezahlte Steuern mehrfach erstatten ließen. Seith hatte in Ulm für einen deutschen Kunden, der durch von der Bank vermittelte Cum-Ex-Geschäfte viel Geld verlor, Schadensersatz erstritten.

dpa/sts/LTO-Redaktion

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Gericht sieht "Anschein der Befangenheit": . In: Legal Tribune Online, 14.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47212 (abgerufen am: 08.12.2025 )

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