Druckversion
Sonntag, 13.09.2026, 01:38 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kanzleien-unternehmen/k/cyberkriminalitaet-eigenvorsorge-unternehmen-strafverfolgung-computerbetrug-peter-biesenbach
Fenster schließen
Artikel drucken
31841

Cyberkriminalität: Unter­nehmen sind sch­lecht gerüstet gegen Hacker­an­griffe

02.11.2018

Hackerangriff

© Gorodenkoff - stock.adobe.com

Cyberangriffe machen einen wachsenden Anteil der Wirtschaftskriminalität aus. Doch nur wenige Betriebe sind gut geschützt und die Strafverfolgung stößt an ihre Grenzen. NRW-Justizminister Peter Biesenbach fordert zu mehr Eigenvorsorge auf.

Anzeige

Laut einer Studie des IT-Branchenverbands Bitkom ist der volkswirtschaftliche Gesamtschaden, der in Deutschland bislang durch Hackerangriffe entstanden ist, auf etwa 55 Milliarden Euro zu beziffern – mit steigender Tendenz. In die Summe eingerechnet sind unter anderem Kosten für die Verletzung von Patentrechten, Ermittlungen, Erpressungszahlungen oder Unternehmensverluste infolge negativer Berichterstattung.

Mahr als drei Viertel aller Unternehmen gaben in der repräsentativen Bitcom-Befragung an, von Cyberkriminalität betroffen zu sein - die meisten durch Versuche, über Schadsoftware und Mails an Unternehmensdaten zu gelangen oder Funktionen zu manipulieren. Dennoch kam die Studie zu dem ernüchternden Ergebnis: "Selbst Firewall, Virenscanner und Backup sind nicht bei allen im Einsatz." Erweiterte Sicherheitsvorkehrungen habe im vergangenen Jahr erst jedes dritte Unternehmen getroffen.

Cybercrime ist "einfach und verlockend"

Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) mahnt vor diesem Hintergrund mehr Eigenvorsorge der Unternehmen an. "Im Internet hat sich eine Servicewirtschaft für Kriminelle entwickelt, die vor allem die organisierte Kriminalität für sich zu nutzen weiß", sagt er. "Schadsoftware gibt es wie im Kaufhaus von der Stange. Das macht Cybercrime für Kriminelle einfach und verlockend." Dabei gehe es um Wirtschaftsspionage, Diebstahl von Kundendaten oder Erpressung im großen Stil.

"Ein Angriff gegen eine IT-Infrastruktur kann das operative Geschäft auch völlig lahmlegen. Es hilft daher nichts, die Unternehmensgeheimnisse in den Panzerschrank einzuschließen", unterstrich der Minister. Auch die IT-Infrastruktur der Unternehmen müsse endlich fit gemacht werden. "Denn solange der Beutefang im Internet einfach zu leicht ist, stößt auch die Strafverfolgung an ihre Grenzen", so Biesenbach.

Im vergangenen Jahr konnte die Polizei in NRW nur 8.210 von insgesamt fast 23.000 erfassten Cybercrime-Straftaten aufklären. Laut Lagebild Cybercrime der NRW-Polizei war das mit 36 Prozent bereits die höchste Aufklärungsquote der vergangenen zehn Jahre. Zu den häufigsten Delikten zählten demnach das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), die Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) und unterschiedliche Arten des Computerbetrugs gemäß § 263a StGB. Während das Ausspähen von Daten 2017 gegenüber dem Vorjahr um zehn Prozent auf 2.893 Fälle gesunken ist, gab es beim Computerbetrug gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 3,3 Prozent auf 16.321 Fälle.

dpa/ah/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Cyberkriminalität: . In: Legal Tribune Online, 02.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31841 (abgerufen am: 13.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Das Beste aus Kanzleien & Unternehmen
    • Datenschutz
    • Internet
    • Internet-Kriminalität
    • IT-Sicherheit
    • Unternehmen
Ein Mann mit blauem Anzug im Hintergrund tippt auf eine virtuelles Bewerberprofil im Vordergrund. 07.09.2026
Bewerbung

Kandidatenauswahl durch automatisierte Systeme:

Darf die KI über Bewer­bungen ent­scheiden?

Längst nutzen Personalabteilungen KI-Systeme für ihre Entscheidungen bei der Bewerberauswahl. Doch allein der KI überlassen dürfen die HR-ler der Maschine die Auswahl nicht. Die rechtlichen Aspekte erklärt Karin Kristina Reiber.

Artikel lesen
Auf einem Smartphone wird das Logo von Microsoft Edge angezeigt. Im Hintergrund ist ein verschwommener Softwarecode. 02.09.2026
Internet

EuG zum Digital Markets Act:

Edge-Browser von Micro­soft ist nicht bedeu­tend genug

Wenn die EU-Kommission Angebote von großen Internetriesen als "Zugangstor zu digitalen Märkten" ansieht, hat das strenge Auflagen zur Folge. Für den hauseigenen Microsoft-Browser Edge gilt das nicht: Ihn nutzen zu wenige Menschen.

Artikel lesen
Mercedes-Benz-Lkw / Daimler Truck 18.08.2026
Gleichstellung

Daimler-Führungskraft vor dem LAG Stuttgart:

Frau bekommt mehr Geld, aber nicht so viel wie der Best­ver­diener

Eine Daimler-Abteilungsleiterin fordert das gleiche Gehalt wie ein männlicher Kollege, der auf gleicher Ebene erheblich mehr verdient. Doch so viel wie er soll die Frau auch in der zweiten Runde beim LAG Stuttgart nicht bekommen.

Artikel lesen
So fügen Sie LTO als "bevorzugte Quelle" hinzu 17.08.2026
In eigener Sache

Für mehr juristische Qualität bei Ihrer Internetrecherche:

Jetzt LTO als "bevor­zugte Quelle" bei Google hin­zu­fügen

Spiegel, Zeit, FAZ. Tolle Medien. Doch LTO darf als fundierte Quelle für Recht und Justiz in Ihren Suchergebnissen nicht fehlen. Für juristischen Mehrwert in Ihrer Internetrecherche fügen Sie LTO als "bevorzugte Quelle" bei Google hinzu.

Artikel lesen
Ein Mann zählt viele 100-Euro-Scheine in seiner Hand 13.08.2026
Betrug

OLG Oldenburg zu manipulierter E-Mail:

Auto­käufer über­weist 17.000 Euro an Betrüger

Eine manipulierte E-Mail führte dazu, dass ein Autokäufer den Kaufpreis an Betrüger überwies. Das OLG Oldenburg entschied: Gegenüber dem Autohaus ist die Zahlung damit nicht erfüllt. Der Käufer muss also noch einmal 17.000 Euro zahlen.

Artikel lesen
Frau tippt auf einem Apple iPhone eine Whatsapp-Nachricht ein (Symbolbild) 30.07.2026
Datenschutz

BGH verhandelt Rechtsstreit unter ehemaligen Freundinnen:

Kann pri­vates Petzen ein DSGVO-Ver­stoß sein?

Eine Frau gab private WhatsApp-Nachrichten einer ehemaligen Freundin an deren Arbeitgeberumfeld weiter. Die verlor daraufhin ihren Job. Jetzt verhandelte der Bundesgerichtshof über den Fall: War die Weiterleitung rechtswidrig?

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Transfermeldung – Sichtbar. Relevant. Reichweitenstark.

Jetzt eintragen!
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
In­ves­ti­ga­ti­on As­si­s­tant (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­tel­lec­tual Pro­per­ty /...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Technische Universität München
Voll­ju­ris­tin­nen/Voll­ju­ris­ten (w/m/d)

Technische Universität München, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werk­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) As­sis­tenz­be­reich Wirt­schafts-...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Möglichkeiten und Grenzen des Nachweises der Verantwortlichkeit beim automatisierten Fahren

22.09.2026

Freiheitsentziehende Maßregeln nach § 63 und § 64 StGB

23.09.2026

EU-Fahrerlaubnis

25.09.2026

Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht – (4 Std. FAO)

26.09.2026, Köln

Hinter Gittern – Verteidigung im Strafvollstreckungsverfahren

28.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH