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BKartA hat ein Herz für kleine Brauereien: 'Freie Brauer' dürfen gemeinsam ver­han­deln

24.03.2022

Selig blickender Mann umarmt drei Biergläser

Das Bundeskartellamt legt kooperationswilligen Familienbrauereien keine Steine in den Weg.    Foto: Yakobchuk Olena | stock.adobe.com

39 familiär geprägte Brauereien aus Deutschland wollen kooperieren, um Einkaufsbedingungen zu prüfen und Verhandlungsnachteile gegenüber Großbrauereien auszugleichen. Das Bundeskartellamt ist einverstanden. 

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Das Wettbewerbsumfeld für Brauereien hat sich in den vergangenen Jahren intensiviert. Die Nachfrage nach Bier ist rückläufig, Absatz und Pro-Kopf-Verbrauch sinken stetig. Wurden in Deutschland im Jahr 2000 noch gut 125 Liter Bier pro Kopf konsumiert, waren es im vergangenen Jahr laut Statista gerade einmal noch 95 Liter.

Konsolidierungsprozesse stärken die Marktposition großer international agierender Braukonzerne. Für die in Deutschland sehr zahlreich vertretenen Kleinbrauereien wird es vor diesem Hintergrund immer schwieriger, sich zu behaupten. Um konkurrenzfähig zu bleiben, setzt man auf Kooperationen.

Überregionaler Schulterschluss

39 Familienbrauereien aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen wollen die rechtliche Prüfung von Einkaufsbedingungen, die seitens des Einzelhandels vorgegeben werden, bündeln und Einkaufsbedingungen gemeinschaftlich verhandeln. Übernehmen soll diese Aufgabe eine "Die Freien Brauer GmbH & Co. KG".

Das Bundeskartellamt (BKartA) prüfte das Vorhaben und gab grünes Licht. Keine der beteiligten Brauereien überschreite bei bundesweiter Betrachtung einen Marktanteil von fünf Prozent, zudem sei die Umsetzung der ausgehandelten Einkaufsbedingungen freiwillig.

Da auch zu konkreten Konditionen wie Preisen, Preisbestandteilen und Absatzmengen individuelle Vereinbarungen zwischen den Brauereien und dem Einzelhandel getroffen werden sollen, habe man keine kartellrechtlichen Bedenken, teilte die Behörde in einer Stellungnahme mit.

Die Freien Brauer wurden vor dem BKartA von Dr. Thomas Thiede, Rechtsanwalt und Partner bei Spieker & Jaeger, vertreten.

sts/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Spie­ker & Jae­ger

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BKartA hat ein Herz für kleine Brauereien: 'Freie Brauer' dürfen gemeinsam verhandeln . In: Legal Tribune Online, 24.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47936/ (abgerufen am: 08.02.2023 )

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