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Revision im Prozess gegen Alexander Falk: Schuss auf Anwalt vor dem BGH

von Tanja Podolski

05.07.2022

Alexander Falk (M) vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal des Landgerichts neben seinen Verteidigern Björn Gercke und Kerstin Stirner.

Alexander Falk (M) vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal des Landgerichts neben seinen Verteidigern Björn Gercke und Kerstin Stirner. Foto: picture alliance/dpa | Arne Dedert

Der BGH verhandelt am Mittwoch den Fall des verurteilten früheren Multimillionärs Alexander Falk. Ein Wirtschaftsanwalt aus Frankfurt war durch einen Schuss in den Oberschenkel schwer verletzt worden. Falk soll die Tat beauftragt haben. 

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Der Fall hat alles, was ein billiger Krimi braucht: Einen Multimillionär, diverse sehr erfolgreiche Anwälte, eine Unternehmenspleite, geschäftliche Betrügereien in Millionenhöhe und ausgesetzte "Kopfgelder". Und weil die Rechtschaffenden in dem Stück zusammenhalten, siegt anscheinend das Gute. Ob das alles so richtig ist, wird am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) überprüfen (Az. 2 StR 142/21).  

Der Fall klingt immer noch surreal: Es geht um die Verurteilung des Multimillionärs und Hamburger Unternehmers Alexander Falk durch das Landgericht (LG) Frankfurt (Urt. v. 09.07.2020, Az. 5/22 Ks 3390 Js 203753/19) zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung. Nach den Urteilsfeststellungen hatte der Sohn des Falk-Stadtplan-Verlegers zwei Personen beauftragt, auf den Anwalt einer internationalen Wirtschaftskanzlei einen gewalttätigen Anschlag zu verüben. Mittels einer Schusswaffe sollte der Mann so schwer verletzt werden, dass er anschließend einen Krankenhausaufenthalt benötigen würde, heißt es in den Urteilsgründen.  

Und so kam es: Laut LG-Urteil hielten sich die vom Angeklagten beauftragten Personen oder zwei von ihnen beauftragte Komplizen Anfang Februar 2010 in der Nähe der Wohnanschrift des damaligen DLA-Anwalts Dr. J. auf. Als der am 8. Februar 2010 in sein Auto einsteigen wollte, schoss ihm jemand aus ca. 10 Zentimeter Entfernung kontrolliert mit einer Pistole ins linke Bein.  

Die Durchschussverletzung hätte tödlich enden können, doch der Anwalt konnte nach einer Operation und einigen Tagen des stationären Aufenthalts aus dem Krankenhaus entlassen werden.  

Warum das alles?

Zugrunde soll der Tat eine Transaktion im Jahr 2000 gelegen haben: Alexander Falk hatte den Erlös aus dem Verkauf seiner ererbten Anteile am Kartografie-Verlag – 50 Millionen DM zahlte die Bertelsmann AG damals – in die Gründung und den Kauf von Unternehmen aus der New Economy investiert.  

Ende 2000 verkaufte er sein Unternehmen Ision für 812 Millionen Euro an das britische Telekommunikationsunternehmen Energis. Dabei soll er die eigenen Umsätze manipuliert haben. Falk war deswegen zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden und hat seine Strafe abgesessen.

Der Anwalt, das spätere Opfer, war derjenige, der in der Folge die zivilrechtliche Entschädigung in Millionenhöhe vorbereitete. Er war damals noch bei Clifford Chance tätig. Es ging auch um Pfändungsmaßnahmen, darunter Bankkonten, zwei Yachten und Grundstücke, die Falk gehörten. Es gab einen Arrestbefehl in Höhe von 30 Millionen Euro.

Aus Sicht von Alexander Falk war der Anwalt die treibende Kraft für die Entschädigungsklage – so heißt es in dem Urteil des LG.  

Falks Verteidiger Prof. Dr. Björn Gercke und sein Medienanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker sahen das anders. Sie sagten, es habe aus Falks Sicht keinen Grund gegeben, einen Mord an dem Anwalt in Auftrag zu geben. Dieser sei keine zentrale Figur in dem Prozess gegen Falk gewesen und wäre als angestellter Anwalt – ein Counsel mit einer 80-Prozent-Stelle – leicht ersetzbar gewesen. Das Umfeld von Clifford stellte das im Prozess anders dar: Danach habe das spätere Opfer keine Nebenrolle gespielt.

Vom Mord zur Köperverletzung

Der inzwischen 52-jährige Falk hatte vor dem LG seine Unschuld beteuert, sein Verteidiger plädierte auf Freispruch. Es sollten zwei Entlastungszeugen in der Türkei im Wege der Rechtshilfe vernommen werden, das hatte das LG abgelehnt.

Im Laufe des Verfahrens hatte es einige Wendungen gegeben: Die Staatsanwaltschaft änderte den Tatvorwurf von der Anstiftung zum Mord zur gefährlichen Körperverletzung. Der Hauptbelastungszeuge Etem E. hatte sich mehrfach in Widersprüche verwickelt. Ein weiterer Zeuge, der Onkel von E., zog seine Aussage im laufenden Verfahren zurück. Ein USB-Stick mit einem entlastenden Gespräch soll zerbissen worden sein. Eine Audiodatei mit einem nach dem Anschlag angeblich jubelnden Falk, auf die sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer Anklage stützte, soll manipuliert worden sein.

Darüber hinaus soll E., der ausgesagt hatte, Falk habe den Mordauftrag in einem Hamburger Steakhaus erteilt und dafür 200.000 Euro zahlen wollen, polizeibekannt sein. Und er gelangte durch die Aussage an eine Belohnung von 100.000 Euro, die die Wirtschaftskanzleien Clifford Chance und DLA Piper gemeinsam ausgelobt hatten.  

Der 2. Strafsenat des BGH wird über die gegen das LG-Urteil mit der Sachrüge und Verfahrensbeanstandungen geführte Revision des Angeklagten verhandeln. Der Termin ist der zweite Anlauf: Ein erster Termin am 27. April war kurzfristig ausgefallen, weil ein Senatsmitglied erkrankte. Der BGH hat einen Verhandlungstermin angesetzt, ein Urteil wird am Mittwoch allerdings nicht ergehen. Die Verkündung einer Entscheidung ist nach Angaben des BGH noch nicht terminiert.

Falk hatte das Gericht nach dem Urteil des LG Frankfurt im Juli 2020 verlassen können. Aus Sicht der Kammer bestand keine Flucht- und Verdunkelungsgefahr mehr, so dass sie den Haftbefehl aufhob. Zuvor hatte der Mann 22 Monate in Untersuchungshaft verbracht. 

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Revision im Prozess gegen Alexander Falk: . In: Legal Tribune Online, 05.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48941 (abgerufen am: 11.03.2026 )

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