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Betriebsräte in Kanzleien: Warum eigent­lich nicht?

von Sabine Olschner

08.07.2017

Vier Personen sitzen am Konferenztisch

© Kzenon - stock.adobe.com

In zahlreichen Wirtschaftsunternehmen finden sich Betriebsräte. Nur in Kanzleien sucht man sie vergeblich. Warum ist das so?

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Ein Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Jeder Betrieb ab fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern darf einen Betriebsrat wählen. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer über 18 Jahren. Die Initiative muss von den Beschäftigten ausgehen, der Arbeitgeber darf sie bei der Gründung eines Betriebsrats nicht behindern. Soweit die Theorie. Demnach haben auch alle Mitarbeiter in Kanzleien, die mehr als fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen, die Möglichkeit, einen Betriebsrat zu wählen. In der Praxis sieht dies jedoch anders aus: Eine Kanzlei zu finden, die einen eigenen Betriebsrat hat, gleicht der Suche nach der Nadel im Heuhaufen.

Man sollte meinen, dass zum Beispiel Kanzleien mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, die speziell Betriebsräte beraten, mit gutem Beispiel vorangehen. Eine Anfrage im "Netzwerk für Arbeitnehmerrechte", einer bundesweiten Kooperation von Arbeitsrechtsanwälten, die Arbeitnehmer beraten und vertreten, ergibt keinen Treffer. Ein Gründungsmitglied des Netzwerks BR-Anwälte ist die Essener Kanzlei Collegen Neuhaus Heidemann. Partner Ralf Heidemann vermutet, dass viele Kanzleien zu klein sind und nicht die erforderliche Anzahl an wahlberechtigten Arbeitnehmern haben, um einen Betriebsrat zu wählen. Selbst wenn sie auf fünf Wahlberechtigte kommen, stehen die Chancen, dass es einen Betriebsrat gibt, schlecht. Dass kleine Betriebe keinen Betriebsrat haben, ist nämlich nichts Ungewöhnliches, zeigt der Betriebspanel 2016 des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Nur fünf bzw. sechs Prozent aller Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern in West- bzw. Ostdeutschland haben einen Betriebsrat. Aber was ist mit den größeren Kanzleien, die locker mehrere Dutzend Mitarbeiter beschäftigen? "Diese haben oft eine kleinteilige Struktur", weiß Heidemann. "Wenn jede Niederlassung unabhängig arbeitet, ist jede einzelne wiederum nur eine kleine Einheit von Arbeitnehmern."

"Anwälte wissen von Berufs wegen, wie sie andere einschüchtern können"

Hinzu kommt: Große Kanzleien, die viele Anwälte beschäftigen, führen diese oft formal als leitende Angestellte. "Das deutsche Recht kennt keinen einheitlichen Begriff des Leitenden Angestellten" schreibt Wolfgang Klein, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Augsburg auf der Seite des Instituts zur Fortbildung von Betriebsräten. "Im allgemeinen arbeitsrechtlichen Sinn werden hierunter Arbeitnehmer verstanden, die mit einem eigenen erheblichen Ermessensspielraum typische Unternehmeraufgaben wahrnehmen." Es ist also nicht falsch, Anwälte als leitende Angestellte zu bezeichnen. Die Crux bei der Gründung eines Betriebsrats ist jedoch: Leitende Angestellte dürfen nicht in den Betriebsrat gewählt werden und auch selbst nicht wählen. Dies führt dazu, dass nur noch die nicht-rechtsanwaltlichen Mitarbeiter übrig bleiben, um einen Betriebsrat ins Leben zu rufen. Das tun wiederum die wenigsten.

Die Kanzlei Collegen Neuhaus Heidemann, ebenfalls auf die Beratung von Betriebsräten spezialisiert, hat selber auch keinen Betriebsrat, obwohl sie mehr als die erforderliche Mindestanzahl von Arbeitnehmern beschäftigt. "Unsere Geschäftsleitung hätte gern einen Betriebsrat, aber die Angestellten wollen bisher keinen – vielleicht, weil bei uns zum Beispiel Familie und Beruf tatsächlich gut vereinbar sind", sagt Ralf Heidemann, "Wir reden offen über alles." Das behaupten auch andere Kanzleien von sich. Heidemann glaubt vielen nicht. "Oft ist das sicherlich ein Wunschdenken der Geschäftsleitung", so der Arbeitsrechtler. Denn: "Anwälte wissen von Berufs wegen, wie sie andere einschüchtern können. Da kann in einer Kanzlei schnell der Eindruck entstehen, dass ein Betriebsrat unerwünscht ist."

Zu einzelkämpferisch für einen Betriebsrat?

Auch Jörg Hendrik Hein, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der Arbeitnehmerkammer Bremen, glaubt, dass sich viele Rechtsanwalts- und Notargehilfen nicht trauen, einen Betriebsrat zu gründen. "Oft herrschen in Kanzleien ja strenge hierarchische Strukturen", so Hein. "Viele scheuen da vielleicht die Konfrontation." Hinzu kommt seiner Vermutung nach, dass Anwälte glauben, sich im Zweifel selbst verteidigen zu können und für die Durchsetzung ihrer Rechte keinen Betriebsrat zu brauchen. Unterstützung von Gewerkschaften für die Gründung eines Betriebsrats bekommen Kanzleimitarbeiter keine – denn für sie ist keine Gewerkschaft zuständig.

Am Ende der Recherche findet sich schließlich doch noch eine Kanzlei, die einen Betriebsrat hat: das Rechtsanwaltsbüro Dr. Bertelsmann und Gäbert in Hamburg. Die kleine Kanzlei mit sieben Anwälten ist Mitglied im Anwaltsnetzwerk Arbeitsrecht und berät seit 1980 Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte bei allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Auf die Frage, warum die Kanzlei einen Betriebsrat hat, wiegelt Dr. Klaus Bertelsmann weitere Nachfragen ab: "Für uns als Spezialisten für Arbeitsrecht ist das doch selbstverständlich." Dass er mit dieser Ansicht allein dasteht, wundert ihn. Für viele Arbeitnehmer in Kanzleien scheint es hingegen eine Selbstverständlichkeit zu sein, dass über das Thema Betriebsrat nicht gesprochen wird.

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Sabine Olschner, Betriebsräte in Kanzleien: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23397 (abgerufen am: 18.04.2026 )

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