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Wegen Bestechlichkeitsverdachts: Hit­zige Debatte über Kor­rup­ti­ons­af­färe in hes­si­scher Justiz

03.09.2020

Hand überreicht Geld - hinter dem Rücken

(c) stock.adobe.com -  HNFOTO

Viel Expertenwissen gepaart mit hoher krimineller Energie - das soll ein Oberstaatsanwalt für massive Schmiergeldzahlungen genutzt haben. Die zuständige Ministerin warnt jedoch davor, die hessische Justiz unter Generalverdacht zu stellen. 

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In der Korruptionsaffäre um einen hochrangigen hessischen Justizbeamten ist Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) von der Landtagsopposition hart attackiert worden. Es habe einen schweren Vertrauens- und Ansehensverlust der hessischen Justiz gegeben, kritisierten die Rechtspolitiker der Oppositionsfraktionen am Mittwoch im Wiesbadener Parlament. Die Vorgänge müssten restlos aufgeklärt werden. Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) müsse persönlich die politische Verantwortung für die Korruptionsaffäre übernehmen.

In dem Fall geht es um den Verdacht der Bestechlichkeit. Der beschuldigte Oberstaatsanwalt, der in Untersuchungshaft sitzt, soll Unternehmen zu Gutachtenaufträgen verholfen haben. Für die Vermittlung dieser Gutachtenaufträge soll er nach früheren Angaben der Justizministerin allein zwischen 2015 und 2020 mehr als 240.000 Euro erhalten haben. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte zuletzt von fünf Beschuldigten in dem Fall gesprochen. Eine Anzeige von der früheren Lebensgefährtin des Juristen hatte die Ermittlungen ausgelöst.

Das Geld soll den Ermittlungen zufolge über ein Bankkonto an den Beamten geflossen sein. Das Konto sei nicht auf seinen Namen gelaufen. Der Beschuldigte, der einer der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft war, soll mit der EC-Karte regelmäßig zwischen 200 und 2000 Euro abgehoben haben.

Eine zweite involvierte Firma sei auf die Auswertung von Daten spezialisiert gewesen. Hier habe der beschuldigte Justizbeamte die illegale Abmachung getroffen, für jede beauftragte Arbeitsstunde einen Euro zu erhalten. Das Geld habe er bar erhalten. Es soll sich dabei um eine Summe von rund 66.000 Euro gehandelt haben.

"Rechtsstaat in Hessen ist wehrhaft und gut aufgestellt"

Auch die Ministerin sprach in der hitzigen Landtagsdebatte von einem beispiellosen Vorgang mit hoher krimineller Energie. Sie sei entsetzt und fassungslos gewesen, als ihr über die Taten des Oberstaatsanwalts berichtet wurde. Wegen eines Kriminellen dürften aber nicht alle Richter und Staatsanwälte in Hessen unter Generalverdacht gestellt werden, betonte Kühne-Hörmann. Die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt setze alles daran, die Vorgänge lückenlos aufzuklären. "Dieser Fall zeigt, dass der Rechtsstaat in Hessen wehrhaft und gut aufgestellt ist."

Von Oppositionsfraktionen kam die Forderung, den Landesrechnungshof mit in die Aufarbeitung des Falls einzuschalten. Geprüft werden solle, ob der Staatskasse durch überteuerte oder unnötige Gutachten ein Schaden entstanden ist. Zudem solle eine Expertenkommission eingesetzt werden, die sämtliche von dem beschuldigten Oberstaatsanwalt geleiteten fraglichen Verfahren überprüft.

Die Justizministerin verwies auf Maßnahmen, die als Konsequenz aus der Affäre beschlossen wurden. Demnach gilt künftig bei allen hessischen Staatsanwaltschaften bei der Vergabe von Gutachten das Vier-Augen-Prinzip. Die Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht, die der beschuldigte Oberstaatsanwalt leitete, wird geschlossen. Außerdem werde die Innenrevision der Generalstaatsanwaltschaft und der obersten Gerichte des Landes bei einer neuen Stabsstelle beim Justizministerium zentralisiert.

dpa/vbr/LTO-Redaktion

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Wegen Bestechlichkeitsverdachts: . In: Legal Tribune Online, 03.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42691 (abgerufen am: 12.12.2025 )

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