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Vorverurteilung durch Generalstaatsanwaltschaft: Chaos um Warn­hin­weis gegen "Letzte Gene­ra­tion"

von Luisa Berger und Dr. Markus Sehl und Dr. Felix W. Zimmermann

24.05.2023

Das Bild zeigt eine Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft über die Einstufung der "Letzten Generation" als kriminelle Vereinigung.

Die Generalstaatsanwaltschaft München ließ nicht nur die Internetseite der Letzte Generation beschlagnahmen, sondern verlinkte diese auch auf einen Warnhinweis.

Die Generalstaatsanwaltschaft München beschlagnahmte im Rahmen der Durchsuchungen gegen die 'Letzte Generation' auch deren Internetseite. Sie verlinkte zu einem Warnhinweis, in dem die Klimagruppe vorverurteilt wurde. Danach folgte Chaos. 

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Wer heute die Internetseite der 'Letzten Generation' aufrief, bekam eine Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft München und des Bayerischen Landeskriminalamts (LKA) zu lesen: "Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar!". Nach bundesweiten Razzien am Morgen wurde auch deren Homepage beschlagnahmt und abgeschaltet. Neben der juristischen Feststellung erhielt der Hinweis auch eine Warnung. Wer immer an die Organisation spende, mache sich wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung strafbar.   

Nach Rückfrage von LTO, wie diese Aussage mit ergebnisoffenen Ermittlungen und dem bislang lediglich gerichtlich festgestellten Anfangsverdacht zu vereinbaren sei, änderte die Behörde kurz darauf den Hinweis und löschte die fragwürdige Einordnung. Zur Erklärung heißt es gegenüber LTO, die Warnung sei durch die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) – die bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelt ist – und die Polizei "missverständlich formuliert" worden. Es "wurde inzwischen veranlasst, den Hinweis zu streichen", so Sebastian Murer, Oberstaatsanwalt und stellvertretender Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft München. 

Letzte Generation kapert zurück  

Geänderter HinweisDie Neufassung verwies lediglich auf den Umstand der Beschlagnahme – ohne Warnhinweis. Doch lange online blieb die Fassung nicht. Die Eingabe der URL führte plötzlich zur Twitter-Seite der "Letzte Generation". Wie es dazu kommen konnte? Dazu kein Kommentar der Generalstaatsanwaltschaft. Offenbar haben IT-Experten der "Letzten Generation" die Umlenkung bewirkt.

 

Nun informiert Letzte Generation wiederDoch wenig später die vierte Änderung des Tages. Aktuell werden Nutzer auf eine neue Seite der Aktivistengruppe umgeleitet – unter dem Namen "letztegeneration.org" statt zuvor "letztegeneration.de". Dort informiert die "Letzte Generation" nun aus Ihrer Sicht über die Beschlagnahme – inklusive Spendenaufruf. 

Trotz der Korrektur sorgte die vorverurteilende Feststellung für Aufregung, auch auf sozialen Medien. Das Vorgehen des LKA Bayern sei ein "eklatanter Verstoß gegen die Unschuldsvermutung, die auch für die Letzte Generation gelte", schrieb Helge Limburg, rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag. Dr. Christian Conrad, Rechtsanwalt und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Höcker konstatiert gegenüber LTO die Aussage der Generalstaatsanwaltschaft München "missachtet alle Vorgaben, die man an amtliche Äußerungen im Ermittlungsverfahren stellt: Sie ist vorverurteilend, unsachlich und verletzt die Unschuldsvermutung." Sie sei daher offensichtlich rechtswidrig. 

Beschlagnahme überhaupt rechtmäßig?  

Die Generalstaatsanwaltschaft will mit der Beschlagnahme der Website Beweise sichern. Sie stützt sich dabei auf die Strafprozessordnung (StPO). Nach § 94 Abs. 1 können "Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein" sichergestellt werden. In den Ermittlungen geht es auch um die Frage, ob Spendenaufrufe auf der Internetseite strafrechtlich relevant sind. Daher ist die Untersuchung der Inhalte der Internetseite naheliegend. Allerdings stellt sich die Frage, warum hierzu die Seite offline genommen werden musste.    

Zum Zwecke der Beweissicherung reiche an sich das Erstellen einer Kopie der Webseite aus, erklärt Dominik Brodowski, Professor für Strafrecht an der Universität des Saarlandes, auf Nachfrage von LTO. Das sei das mildere Mittel zur Beschlagnahme der Hardware, auf welcher die Webseite betrieben werde, oder auch der dort eingebauten Festplatte. 

Allerdings könnte das Abschalten der Seite aus Gründen der Prävention gerechtfertigt sein. Die Beschlagnahme könnte auch bezwecken, dass auf der Webseite nicht weiter Spendenaufrufe stattfinden. Hält man die "Letzte Generation" für eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 Strafgesetzbuch (StGB), so könnte deren Bitte um Spenden ein strafbarer Aufruf zu deren Unterstützung sein. Nach Einschätzung von Brodowski gegenüber LTO sei die Webseite dann nicht nur zu Beweiszwecken zu sichern, sondern zugleich ein Tatmittel, das "eingezogen" werden dürfe (§ 74 StGB). Um diese Einziehung zu ermöglichen, biete die StPO ebenfalls die Möglichkeit zur Beschlagnahme (§ 111b StPO). 

Amtsgericht München gab grünes Licht für die Maßnahmen 

Der Beschlagnahme gab das zuständige Amtsgericht München grünes Licht. Von dort war am Mittwoch aber nicht zu erfahren, welche rechtlichen Erwägungen die Ermittlungsrichter dabei angestellt haben. Ein Gerichtssprecher verwies auf das laufende Ermittlungsverfahren, in dem die Staatsanwaltschaft die Pressehoheit habe. So viel steht fest: Das AG hielt die Ausführungen im Antrag und in den Akten jedenfalls für ausreichend, um einen Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung anzunehmen und die Maßnahmen abzusegnen. 

Ob die "Letzte Generation" oder Teile der Gruppierung als kriminelle Vereinigung einzustufen sind, wird aktuell breit diskutiert. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft hatte sich Anfang des Jahres laut Süddeutscher Zeitung sogar noch zurückhaltend und abwartend zu dem Vorwurf geäußert, ihre Auffassung inzwischen aber offensichtlich geändert. Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht bei der Gruppierung "Letzte Generation" aktuell keinen Anfangsverdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung, das sagte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaften Mitte Mai. Die neue Justizministerin in der Hauptstadt lässt ihre Behörde die Frage bislang nur prüfen. Dennoch wurden auch in Berlin am Mittwoch vier Durchsuchungen durchgeführt. Grundlage dafür: Eine Bitte um Amtshilfe der Münchener Polizei. Die Berliner Staatsanwaltschaft oder ein Berliner Gericht hatten dabei kein Mitspracherecht. Sie erhalten die Maßnahmen bei Amtshilfe innerhalb Deutschlands nicht mehr zur Prüfung.  

Die "Letzte Generation" hat auf Nachfrage von LTO mitgeteilt, gegen das Vorgehen der bayerischen Behörden juristisch vorgehen zu wollen. 

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Vorverurteilung durch Generalstaatsanwaltschaft: . In: Legal Tribune Online, 24.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51851 (abgerufen am: 18.04.2026 )

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