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20035

Nie wieder "Zu Dir oder zu mir?": Sechs Dinge, die Sie beim Sex jetzt besser lassen sollten

von Dr. Alexander Stevens

19.07.2016

Potenzielle Sexualstraftäter (Symbol)

© deagreez - Fotolia.com

Sex nachts am Strand? Vergessen Sie es! Spontan? Ohne vorher drüber zu sprechen? Gar betrunken? Keinesfalls. Alexander Stevens rät, nach "Nein heißt Nein" auch Bierflaschen besser nicht mehr mit dem Taschenmesser zu öffnen.

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Niemand scheint sich der Tragweite dessen bewusst zu sein, was der Bundestag Anfang Juli eigentlich beschlossen hat. Statt sich zu fragen, was das neue Sexualstrafrecht bedeutet, ließ Deutschland sich lieber von Spiegel-Online-Kolumnistin Margarete Stokowski erklären, dass das Auto nach deutschem Recht besser geschützt sei als die Vagina, und es jetzt in Deutschland, dem Land der vielen Vergewaltiger, endlich "Nein heißt Nein" heißen müsse.

Man muss fürchten, dass es parteiübergreifend 100 Prozent Zustimmung für ein Gesetz gab, das niemand vorher gelesen, geschweige denn verstanden hat – am wenigsten vermutlich diejenigen, die es beschlossen haben. Wie auch, wenn Politik, Medien und Feministinnen die Novellierung des Sexualstrafrechts als so alternativlos darstellen, als sei, wer diese nicht für nötig hält, ein Befürworter von Vergewaltigung. 

Jetzt ist "unmoralischer" Sex also endlich strafbar. Und auch auf andere Dinge werden wir künftig verzichten müssen. Das gilt, um es vorweg zu sagen, für Frauen ebenso wie für Männer. 

Seite 1/8
  • Seite 1:

    Sind Sie für oder gegen Vergewaltigung?

  • Seite 2:

    Der erste Kuss

  • Seite 3:

    Zu Dir oder zu mir?

  • Seite 4:

    Einfach mal im Bett landen oder: der gute alte Flirt

  • Seite 5:

    Don't drink and …

  • Seite 6:

    Heldentaten à la McGyver

  • Seite 7:

    Mit den Mädels um die Häuser ziehen

  • Seite 8:

    Was bleibt

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Zitiervorschlag

Nie wieder "Zu Dir oder zu mir?": . In: Legal Tribune Online, 19.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20035 (abgerufen am: 05.12.2025 )

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