8/8: Was bleibt
Man kann sich damit trösten, dass sicherlich nur ein Bruchteil der unzähligen "Vergewaltigungen" und sexuellen "Belästigungen" nach dem Gesetz zur Bekämpfung des omnipräsenten Sexismus zur Anzeige kommen wird. Viele "Opfer" werden vermutlich noch nicht einmal wissen, dass sie Geschädigte – oder auch Täter - einer schweren Straftat geworden sind.
Insgesamt bin ich froh, in einem so sicheren Land zu leben. Und wir wissen alle: Wenn es in Deutschland ein Gesetz gibt, dann wird das auch umgesetzt. Mit Spannung dürfen wir auf das kommende Münchner Oktoberfest blicken. Es bleibt abzuwarten, ob die vom Gesetzgeber liebevoll ausgearbeitete "Nur-Ja-heißt-Ja"–Lösung von allen alkoholisierten Menschen regelkonform umgesetzt werden wird. Der Begriff des "erotischen Abenteuers" bekommt jetzt jedenfalls eine ganz neue Bedeutung.
Dr. Alexander Stevens ist Rechtsanwalt in München mit Tätigkeitsschwerpunkt auf der Verteidigung in Sexualstrafsachen. Er ist außerdem Autor des Buchs "Sex vor Gericht".
Nie wieder "Zu Dir oder zu mir?": . In: Legal Tribune Online, 19.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20035 (abgerufen am: 08.12.2024 )
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