Nie wieder "Zu Dir oder zu mir?": Sechs Dinge, die Sie beim Sex jetzt besser lassen sollten

von Dr. Alexander Stevens

19.07.2016

7/8: Mit den Mädels um die Häuser ziehen

© Kzenon - Fotolia.com

Nur in einem Punkt waren sich unsere Volksvertreter beim neuen Gesetz zur Reform der Reform des Sexualstrafrechts nicht so einig. Auf Drängen der CDU/CSU wurde beim sog. Grapscher-Paragraphen, dem neu beschlossenen § 184j StGB, eine Strafbarkeit nicht nur für denjenigen geschaffen, der eine andere Person sexuell belästigt, sondern auch für etwaige umherstehenden Personen, die sich als zum Täter zugehörige Gruppe darstellen.

Schließlich würden sie das Unrecht der Tat durch die Gruppendynamik erhöhen, auch ohne dass sie selbst an der Belästigung unmittelbar beteiligt wären, weil sie für das Opfer ein erhöhtes Gefahrenpotenzial bergen, so die Begründung, die natürlich auf die Vorfälle in der Silvesternach in Köln abzielt. Schließlich sehe sich das Opfer nicht nur einem Täter ausgesetzt, sondern einer Vielzahl von Personen mit motivierend wirkender Dynamik, die Hemmungen überwindet und auch seine  Verteidigungs- oder Fluchtchancen stark einschränkt.

Eine Beteiligung der anderen setzt das vorgesehene Gesetz nicht voraus. So könnten sich, immerhin eine positive Auswirkung der gesetzgeberischen Pläne, die unsäglichen Junggesell(innen)abschiede in Großstädten schnell erledigen. Schließlich würde eine Frau, die dabei ihre Freude über den Verkauf von Ramsch aus einem Bauchladen an genervte Passanten mit einem Klaps auf dessen Po zum Ausdruck bringt, nicht nur sich, sondern auch all ihre lieben umstehenden Freundinnen gleich mit strafbar machen. Da kann man nur raten: Gehen Sie von nun an besser allein aus.  Sonst laufen Sie Gefahr, für das unpassende Verhalten anderer ohne jegliches Zutun Ihrerseits gleich mitbestraft zu werden.

Zitiervorschlag

Nie wieder "Zu Dir oder zu mir?": . In: Legal Tribune Online, 19.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20035 (abgerufen am: 08.12.2024 )

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