Druckversion
Sonntag, 13.09.2026, 01:46 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/paparazzifotos-promis-presse-und-probleme
Fenster schließen
Artikel drucken
267

Paparazzifotos: Promis, Presse und Probleme

von Corinna Hinderberger

04.06.2010

Ganz Europa ist gespannt auf Bilder der Trauung von Schwedens Kronprinzessin Victoria und ihrem bürgerlichen Verlobten Daniel Westling. Während das Interesse der Öffentlichkeit dabei nicht nur eindeutig, sondern auch erwünscht ist, wollte Günter Jauch die Veröffentlichung von Bildern seiner Hochzeit unterbinden. Wie viel Privatsphäre haben Prominente? Deutsche Beispiele.

Anzeige

Der populäre TV-Mann Günter Jauch ging auf Nummer Sicher: Schon einige Wochen vor der Hochzeit mit seiner langjährigen Lebenspartnerin Thea Sihler versuchte er per einstweiliger Verfügung zu verhindern, dass Details der Zeremonie in die Medien gelangen sollten. Allerdings setzte "Bild" beim Kammergericht Berlin durch, dass zumindest über den Ort der Trauung berichtet werden durfte.

Doch es kam anders: Einige Zeitungen zeigten Fotos des Paares beim Sektempfang nach der Hochzeit im Hof der Potsdamer Friedenskirche. Der Moderator, für seinen Geschäftssinn weithin bekannt, forderte nach Erscheinen der Bilder in der "Berliner Morgenpost" und der "Welt" eine fiktive Lizenzgebühr von jeweils 100 000 Euro und Schmerzensgeld von jeweils 30.000 Euro.

Das Landgericht Hamburg lehnte diese Forderungen mit der Begründung ab, dass die Veröffentlichung der Fotos im berechtigten öffentlichen Interesse lag – des Ortes und der anwesenden Prominenz wegen. Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte im Herbst 2008 die Entscheidung des Landgerichts – und so gab es kein Geld für die Hochzeitsfotos für Jauch.

Da hört der Spaß oft auf

Das dürfte der auf deutschen Bildschirmen allgegenwärtige Moderator finanziell verschmerzt haben. Tatsache ist: Insbesondere dann, wenn es um den Abdruck unliebsamer Fotos geht, hört bei vielen Promis die Sehnsucht nach dem Licht der Öffentlichkeit auf. Dabei geht es meist um in privaten Situationen entstandene Schnappschüsse, häufig mit Kindern oder Lebenspartnern (oder solchen, die es gerne werden würden) – jedenfalls in einem Rahmen, in dem sich der oder die Betroffene nicht in der Presse wieder finden möchte.

Und so ist in den vergangenen Jahren ein bunter Klagereigen quer durch bundesdeutsche Gerichte entstanden. Die Kläger tragen so bekannte Namen wie Oliver Kahn, Franz Beckenbauer, Franziska van Almsick, Heide Simonis, Claudia Schiffer, Caroline von Monaco oder Ernst August von Hannover.

Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen, Caroline und Ernst August darf allerdings durchaus ein Sonderstatus eingeräumt werden. Die so genannten Caroline-Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben zu einer Wende in der europäischen und damit schließlich auch der deutschen Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Prominentenfotos beigetragen.

Heide Simonis und das Dschungel-Camp

Ein mit Fotomontagen illustrierter Bericht in der Bild-Zeitung über Heide Simonis' Fernsehauftritte in der RTL-Show "Let's Dance" amüsierte die deutsche Boulevard-Nation im Jahr 2006. In der Bildmontage war Simonis' Kopf mit Maden übersät und mit der Frage betitelt: "Geht sie nun ins TV-Dschungel-Camp?".

Die ehemalige schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin, die in der Tanz-Sendung nicht durch herausragende Tanzkünste aufgefallen war, wollte nicht hinnehmen, dass sie zum Gespött der Leute gemacht wurde – und klagte auf Schmerzensgeld vor dem Berliner Landgericht.

Dieses wies die Klage ab. Die Politikerin sei durch die satirische Fotomontage nicht so schwer in ihrer Persönlichkeit verletzt, dass sie Anspruch auf Schmerzensgeld habe.

Jauch und Simonis unterlagen, weil die zuständigen Gerichte ein "erhebliches Interesse der Öffentlichkeit" an der Berichterstattung sahen. Doch zahlreiche Prominente waren mit ihren Klagen gegen unliebsame Fotos erfolgreich.

Anzeige

Öffentlichkeits- gegen Persönlichkeitsinteresse

So untersagte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) im Fall von Sabine Christiansen der Zeitschrift "Bild der Frau", ein Foto erneut abzudrucken, auf dem die TV-Moderatorin beim Einkauf auf Mallorca zu sehen ist. Das Foto zeige Christiansen in einer völlig belanglosen Situation und befriedige allein die Neugier des Publikums, so das Gericht. Das Persönlichkeits- habe in diesem Fall Vorrang vor dem Öffentlichkeitsinteresse.

Die Abwägung im Einzelfall, die letztlich ausschlaggebend für - oder gegen - das Recht zur Veröffentlichung von Bildern ist, kann nicht durch ein "Vorratsverbot" ersetzt werden: Ein solches versuchte Franziska van Almsick zu erreichen. Die Ex-Schwimmerin wollte grundsätzlich gegen die Darstellung von Bildern aus ihrem Privatleben vorgehen.

Der BGH entschied, dass ein solches vorbeugendes Verbot mit der Pressefreiheit unvereinbar sei und Unterlassungsansprüche nur nach Prüfung des Einzelfalls geltend gemacht werden könnten. Anlass für van Almsicks Klage waren Veröffentlichungen von Paparazzi-Bildern in Zeitschriften der Verlage Bauer und Burda.

Auch Franz Beckenbauer musste vor dem BGH eine Niederlage hinnehmen. Die Fußballlegende wollte Veröffentlichungen von Pressefotos seiner Kinder bis zu deren Volljährigkeit vorbeugend verbieten lassen. Mit seiner Klage stieß Beckenbauer jedoch auf taube Ohren des Gerichts – aus denselben Gründen wie van Almsick. Auch ein Kaiser kann schließlich nicht immer siegen.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Corinna Hinderberger, Paparazzifotos: . In: Legal Tribune Online, 04.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/267 (abgerufen am: 13.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Prominente
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
    • Landgericht Berlin
    • Landgericht Hamburg
Marius Borg Høiby (Mitte) sitzt bei sich zu Hause in U-Haft – trotzdem durfte er am Begräbnis des norwegischen Königs Harald V. teilnehmen. 10.09.2026
Prominente

Nach Verurteilung wegen Vergewaltigung:

Beru­fungs­ver­fahren im Fall Høiby

Der älteste Sohn von Norwegens Königin Mette-Marit bekommt seinen Berufungsprozess. Wann neu verhandelt wird, ist noch unklar. Es geht um den Teil der Verurteilung, der sich auf zwei vorgeworfene Vergewaltigungen und Misshandlung bezieht.

Artikel lesen
Christina Bott, flankiert von Ingo Bott und Otmar Kury vor dem Gerichtsgebäude. Sie blickt zu Bott. 09.09.2026
Christina Block

Kury plötzlich bereit zur Aussage im Block-Prozess:

Ein Ex-Ver­tei­diger im Zeu­gen­stand

In der Herbstpause kommt der nächste Kracher: Christina Blocks ursprünglicher Verteidiger Otmar Kury wurde als Zeuge geladen. Mit einer Aussage könnte er sich strafbar machen. Eine außergewöhnliche Situation mit kuriosen Möglichkeiten.

Artikel lesen
Moses Pelham lacht bei einem Auftritt in der Stadtwerke-Arena auf dem Hessentag in Bad Vilbel 2025. 03.09.2026
Kunstfreiheit

BGH entscheidet zum sechsten Mal:

Der (wohl) letzte Bei­trag von "Metall auf Metall" zum Urhe­ber­recht

Seit fast 30 Jahren zieht sich der Prozess "Metall auf Metall". Nun entscheidet der BGH: Sampling kann ein Pastiche und damit zulässig sein. Der Rechtsstreit ist damit immer noch nicht beendet, die Urheberrechtsfragen aber geklärt.

Artikel lesen
Fredi Bobic im Stadion in Berlin 31.08.2026
Fußball

Vergleich zwischen Hertha BSC und Ex-Geschäftsführer:

Fredi Bobic erhält rund vier Mil­lionen Euro

Mehr als drei Jahre streiten sich Hertha BSC und der Ex-Chef schon wegen Kündigungen und der Abfindung. Jetzt gibt es eine Lösung. Bobic bekommt von seinem früheren Arbeitgeber mehrere Millionen.

Artikel lesen
Marko Voß, Ingo Bott und David Rieks auf dem Weg in den Gerichtssaal 30.08.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 74:

Die Bande der Ver­tei­diger bre­chen

Die Verteidiger unterstützen sich bisher gegenseitig, um das jeweils Beste für ihre Mandanten herauszuholen. Vor der Prozesspause bekriegen sie sich aber untereinander und blasen zum Großangriff auf Blocks Verteidigungslinie – doch die hält.

Artikel lesen
Christina Block verlässt mit gesenktem Kopf den Gerichtssaal. 27.08.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 73:

"Ich wünschte, ich könnte es unge­schehen machen"

Block liest weinend aus ihrem Tagebuch vor, ringt um Erklärungen, vier Stunden lang. Ihre wohl letzte öffentliche Einlassung wird zum Drahtseilakt. Und die Richterin macht eine plötzliche Ankündigung.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von SEFE Securing Energy for Europe GmbH
Le­gal Coun­sel (m/w/d)

SEFE Securing Energy for Europe GmbH, Ber­lin

Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz (IP)

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für All­ge­mei­nes En­er­gie- und En­er­gie­wirt­schafts­recht...

Becker Büttner Held, Köln

Logo von Latham & Watkins LLP
In­i­tia­tiv­be­wer­bung: An­walts- oder Wahl­sta­ti­on (m/w/d)

Latham & Watkins LLP, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von Latham & Watkins LLP
In­i­tia­tiv­be­wer­bung: Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d)

Latham & Watkins LLP, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von HUK-COBURG
Ju­rist Pro­dukt­ent­wick­lung / Kfz-Ver­si­che­rung (w/m/d)

HUK-COBURG, Co­burg

Logo von ADVANT Beiten
(Se­nior) As­so­cia­te (w/m/d) – Ar­beits­recht

ADVANT Beiten, Frei­burg im Breis­gau

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Gleiss Lutz
Corporate Talent Summit

06.10.2026, Düsseldorf

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Zertifizierte/r Sachbearbeiter:in Insolvenztabelle

21.09.2026, Köln

Buchhaltung im Notariat

21.09.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
GvW Legal Automotive Week: Rechtsfragen rund um das Remarketing von Fahrzeugen

21.09.2026

Logo von CMS
Webinarreihe "Beyond Mobility" - M&A und Strukturwandel im Automotive-Bereich

22.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH