Druckversion
Dienstag, 14.07.2026, 18:01 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/olg-naumburg-verhandlung-judensau-kirche-wittenberg-kann-wohl-bleiben
Fenster schließen
Artikel drucken
39809

Verhandlung am OLG Naumburg: "Judensau" kann wohl bleiben

von Dr. Christian Rath

21.01.2020

Die "Judensau" an der Stadtkirche in Wittenberg

(c) picture alliance / AP Photo

Das OLG Naumburg deutete an, dass es meint, dass das antisemitische Relief an der Stadtkirche Wittenberg heute keine Beleidigung mehr darstellt, weil es in ein Gedenkkonzept eingebettet ist. Christian Rath war bei der Verhandlung.

Anzeige

An der evangelischen Stadtkirche von Wittenberg, an der einst Martin Luther gepredigt hat, ist seit dem 13. Jahrhundert in vier Meter Höhe eine antisemitische Skulptur angebracht. Sie stellt unter anderem Juden dar, die an den Zitzen eines Schweins saugen. Umgangssprachlich wird die Skulptur deshalb als "Judensau" bezeichnet.

Schon zu DDR-Zeiten hatte die evangelische Kirchengemeinde entschieden, die Skulptur zu belassen und durch eine künstlerisch gestaltete Bodenplatte zu kommentieren. Später kam noch eine Informationstafel hinzu. Die Schmähplastik wurde inzwischen allerdings auch aufwendig restauriert, sodass sie wieder klar erkennbar ist.

Der heute 77-jährige Bonner Jude Michael Düllmann klagt gegen die Kirchengemeinde als Eigentümerin der Kirche auf Beseitigung der "Judensau"-Skulptur. Düllmann hatte einst evangelische Theologie studiert, war aber nach einem mehrjährigen Kibbuzbesuch zum Judentum konvertiert. Er beruft sich auf § 823 BGB i.V.m. § 1004 BGB. Als Schutzgesetz wirke hier § 185 StGB (Beleidigung).

Es geht hier also also um einen Zivilprozess. Im Zentrum steht aber die strafrechtliche Frage, ob es sich bei der Plastik heute um eine Beleidigung von Juden handelt. Schon in erster Instanz beim Landgericht Dessau-Roßlau scheiterte Düllmann im Mai vorigen Jahres (Urt. v. 24.05.2019, Az. 2 O 230/18). Dagegen hat er Berufung zum Oberlandesgericht Naumburg eingelegt.

"Die Judensau tituliert mich als Saujuden"

Düllmann war persönlich zur Verhandlung nach Naumburg gekommen und griff die Kirchengemeinde frontal an. "Die Judensau tituliert mich als Saujuden." Die Skulptur an der Wand der Kirche sei Teil der Verkündung. "In meinen Augen sind Sie damit antisemitisch", rief Düllmann. Die "Judensau"-Skulptur gehöre in ein Museum, forderte er. "Dort kann sie aufklärerische Wirkung haben, an der Kirchenwand hat sie jedoch aufhetzende Wirkung".

Der Wittenberger Pfarrer Johannes Block versuchte, auf Düllmann zuzugehen. Man sitze doch im gleichen Boot und kämpfe gemeinsam gegen den Antisemitismus. "Es gibt niemand, der die Plastik gut findet", sagte Block. Die Kirchengemeinde, die die Plastik nun mal "geerbt" habe, habe sich für eine besondere "Memorialgeschichte" entschieden. Die Skulptur sei eingebettet in eine "Stätte der Mahnung". Wenn man sie abnehmen würde, wäre das auch eine "Verfälschung der Geschichte", so Block. Allerdings sei die Gemeinde bereit, die Stätte der Mahnung in eine "Stätte der Versöhnung" weiterzuentwickeln. Block lud auch Düllmann ein, daran mitzuwirken. Düllmann blieb aber hart: "Ich habe mit Ihnen nichts, aber auch gar nichts gemeinsam."

Der Vorsitzende Richter Volker Buchloh referierte, was das Gericht vorläufig beraten hat, und ließ dabei wenig Fragen offen.

Düllmann sei klagebefugt. Als in Deutschland lebender Jude gehöre er einer Gruppe an, die die Rechtsprechung als "kolletivbeleidigungsfähig" anerkannt habe. Die beklagte evangelische Kirchengemeinde sei passiv legitimiert. Zwar könne sie strafrechtlich nicht wegen Beleidigung verurteilt werden. Über ihre Organe könnte ihr eine Beleidigung jedoch gemäß § 31 BGB zugerechnet werden. Die Kirchengemeinde sei für den Zustand der Kirche verantwortlich. Es gehe um "positives Tun" der Gemeinde, nicht um ein Unterlassen. "Die Gemeinde hat eine bewusste Entscheidung getroffen, das Relief beizubehalten", argumentierte Richter Buchloh.

Anzeige

OLG: Heute keine Beleidigung mehr

Es liege heute jedoch keine Beleidigung mehr vor, so der Vorsitzende. Der Senat beabsichtige deshalb, die Berufung zurückzuweisen. Wenn man das Relief nur für sich betrachte, so der Richter, würdige es Juden herab. Die Kirchengemeinde habe das Relief aber in eine Gedenkkonzeption eingebettet. In diesem Zusammenhang habe das Judensau-Relief in objektiver Sicht keine beleidigende Wirkung mehr.

Das Gericht setzte sich auch mit der Aussage des evangelischen Landesbischof Friedrich Kramer auseinander, der im Vorjahr gesagt hatte, "eine Beleidigung bleibt eine Beleidigung, ob man sie kommentiert oder nicht". Dieser Auffassung scheint das OLG nicht folgen zu wollen. "Wenn man das konsequent zu Ende denkt, wäre auch die von Düllmann vorgeschlagene Präsentation des Reliefs in einem Museum unzulässig", sagte Richter Buchloh.

Das Urteil wird am 4. Februar verkündet. Buchloh deutete an, dass der Senat die Revision zum Bundesgerichtshof zulassen werde. Düllmann hatte schon im Vorfeld erklärt, er werde den Fall falls nötig bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tragen.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Verhandlung am OLG Naumburg: . In: Legal Tribune Online, 21.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39809 (abgerufen am: 14.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Strafrecht
    • Beleidigung
    • Kirche
    • Klagebefugnis
    • Rassismus
    • Unterlassung
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Naumburg
Eine Polizeistreife kontrolliert am 23.05.2017 in Berlin am Kottbusser Tor einen mutmaßlichen Drogendealer (Symbolbild) 15.06.2026
Diskriminierung

Kapuze und Hautfarbe passten, aber die Frisur nicht:

Land Berlin muss 500 Euro wegen ras­sis­ti­scher Kon­trolle zahlen

Polizisten suchten nach einer Schwarzen Person mit "Rastafrisur" – und kontrollierten einen Mann mit kurzen Haaren. Das AG Mitte geht von einem rassistischen Hintergrund aus. Zu einem Teil seien die Maßnahmen dennoch gerechtfertigt.

Artikel lesen
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD, l) und Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina bei der Eröffnung der JuMiKo am 11. Juni 2026 12.06.2026
Justiz

Die Beschlüsse der Justizministerkonferenz:

Poli­ti­ker­be­lei­di­gung beschränken und Miss­brauch bei Selbst­be­stim­mung kon­trol­lieren

Längere Verjährung für bestimmte Fälle der Vergewaltigung, Resilienz der Justiz stärken und die Politikerbeleidigung auf Kommunalpolitiker beschränken: Insgesamt rund 50 Beschlüsse verabschiedeten die Teilnehmenden der JuMiKo.

Artikel lesen
Google AI-Overview 11.06.2026
Google

LG München I zu KI-Antworten von Google:

Google muss für KI-Gerüchte gera­de­stehen

Googles KI warnte Nutzer vor einem Münchener Verlag, listete angebliche Merkmale einer Betrugsmasche auf und empfahl rechtliche Hilfe. Das LG München I sieht darin eigene Aussagen von Google – und untersagte deren weitere Verbreitung.

Artikel lesen
Der Podcast behandelt die rechtlichen Aspekte des Mordfalls Luise und die Debatte um Strafmündigkeit. 06.06.2026
Podcast

Mordfall Luise und Strafmündigkeit / Beleidigung abschaffen / Was verdient der Kollege:

Sollte man schon 12-Jäh­rige vors Straf­ge­richt stellen?

Nach dem Mord an Luise: Wie könnte ein “Verantwortungsverfahren” aussehen? Außerdem im LTO-Podcast: Sachsens Justizministerin will Politikerbeleidigung abschaffen und eine EU-Richtlinie könnte Arbeitgeber zu mehr Lohngleichheit bringen. 

Artikel lesen
Friedrich Merz und Robert Habeck bei der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags im März 2025 03.06.2026
Beleidigung

"Schwachkopf", "Lackaffe", "Lügenfritz":

Sachsen will Poli­ti­ker­be­lei­di­gung abschaffen

Nach "Schwachkopf", "Pinocchio" und "Lügenfritz": Sollte die Politikerbeleidigung im § 188 StGB gestrichen werden? Sachsens Justizministerin fordert zum Schutz der Meinungsfreiheit eine "grundlegende Reform der Beleidigungsdelikte".

Artikel lesen
Zusammenschnitt aus einem Porträt von Bundeskanzler Friedrich Merz und dem LTO-Kommentarautor Max Kolter 29.05.2026
Beleidigung

Beleidigung von Kanzler Merz als "Lackaffe":

Wieder macht der Rechts­staat eine sch­lechte Figur

Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Heilbronn halten "Lackaffe" für eine strafbare Politikerbeleidigung. Zwar wurde das Verfahren nun gegen Geldauflage eingestellt, doch liegt die Justiz wie im "Schwachkopf"-Fall daneben. Und nicht nur sie.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Voll­ju­rist*in als Re­fe­rent*in für Grund­sat­z­fra­gen

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Mün­chen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werks­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) Mar­ke­ting /...

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt am Main

Logo von Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) für All­ge­mei­nes Zi­vil­recht / Ver­kehrs­recht /...

Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pri­va­te Equi­ty

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von Linklaters
Ju­nior/Se­nior Tran­sac­ti­on La­wy­er (m/w/d)

Linklaters, Frank­furt am Main

Logo von Tretter Bodenstein | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) mit In­ter­es­se an Re­vi­si­ons­recht und...

Tretter Bodenstein | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof, Karls­ru­he

Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Ar­beits­recht – ab dem 4. Be­rufs­jahr

Latham & Watkins LLP, Mün­chen

Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Online Info Session Jurastudium (Staatsexamen)

05.08.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Mitarbeiter-Webinar Vertiefung der Bearbeitung der Insolvenztabelle [GOI]

05.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH