Druckversion
Dienstag, 11.08.2026, 16:29 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/nsu-prozess-akkreditierung-presse-tuerkische-medien-berichterstattung-gerichtssaal
Fenster schließen
Artikel drucken
8419

Akkreditierung für NSU-Prozess: Radio Arabella darf kommen, Hürriyet nicht

von Martin W. Huff

27.03.2013

Schild mit der Aufschrift "Zuhörerraum besetzt!"

Schild mit der Aufschrift "Zuhörerraum besetzt!" vor dem Schwurgerichtssaal A 101 im LG München (15.03.2013), Foto: Sebastian Widmann/dapd

50 Journalisten haben eine Platz-Garantie ergattert. Ihre E-Mail ging als eine der ersten ein, ihr Fax war schneller. Dieses Windhundprinzip, nach dem das OLG München die Presse-Plätze vergeben hat, könnte vor dem BVerfG scheitern, meint Martin W. Huff. Denn der grundrechtlich garantierte Zugang zum Saal, um von dort zu berichten, dürfe nicht davon abhängen, wie schnell man sich beim Gericht meldet.

Anzeige

Für die Zulassung von Medienvertretern zu einer Gerichtsverhandlung ist der  Vorsitzende Richter zuständig. Sie ist Gegenstand seiner sogenannten sitzungspolizeilichen Befugnis nach § 176 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Er alleine  trägt die Verantwortung – und seine Entscheidung kann nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angefochten werden.

Doch vielleicht wäre es sinnvoll, solche Entscheidungen nicht nur einem Richter, sondern mehreren Personen zu übertragen; denn die Vorgänge rund um den Prozess gegen Beate Zschäpe und Unterstützer des NSU vor dem Oberlandesgericht (OLG) München zeigen, dass die Entwicklung eines Medienkonzepts für einen so bedeutsamen Prozess richtig gewesen wäre.

Nach dem Windhundprinzip

Durch Verfügung legte der Vorsitzenden des 6. Strafsenats fest, die 50 für die Medien vorgesehenen Plätze im Saal A 101 nach dem sogenannten Windhundprinzip zu vergeben. Das bedeutet, dass den 50 Journalisten, die sich zuerst – per E-Mail oder Fax – bei der Pressestelle des OLG München gemeldet haben, ein Platz im Saal garantiert wird. Der allererste war wohl – nach der am Montagabend veröffentlichten Liste des OLG München – ein Vertreter der taz. Weitere 49 schafften es, ab dem 17. April, wenn der Prozess beginnt, im Saal anwesend sein zu dürfen, 73 stehen auf der Warteliste. Sie dürfen nur dann rein, wenn einer der 50 Journalisten mit Platz-Garantie nicht kommt – und auch nur dann, wenn sie vor dem Saal warten.

Sieht man die sich auf der Homepage des OLG München veröffentlichte Liste an, so mutet diese schon erstaunlich an. Es finden sich mehrere Vertreter von ARD-Anstalten, niederländische Zeitschriften, freie Journalisten und etwa Radio Arabella, nicht aber Vertreter türkischer Medien oder auch namhafter Agenturen, wie etwa der AP.

Das gewählte Akkreditierungsverfahren ist rechtlich sehr bedenklich. Denn es kann bei der Frage nach dem – vom BVerfG immer wieder betonten grundgesetzlich garantierten Zugang zum Gerichtssaal, um von dort aus zu berichten – nicht darauf ankommen, wie schnell man sich beim Gericht meldet – und etwa ob das Faxgerät besetzt ist oder aber die eine E-Mail schneller beim OLG eingeht, als eine andere. Das Verfahren ermöglicht keinerlei zulässige Auswahlentscheidung des Gerichts. Es ist von so vielen Zufällen bestimmt, dass damit niemandem gedient ist. Ein Antrag beim BVerfG auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit dem Ziel, sich einen Platz im Saal zu erzwingen, hätte gute Chancen.

Was wären die Alternativen gewesen?

Das OLG München hätte ein reines Losverfahren wählen können. Wer sich zu einem gewissen Zeitpunkt akkreditiert hat, kommt in die Lostrommel. Damit hätten alle die gleiche Chance, in den Saal zu kommen. Sowohl das BVerfG als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatten bisher gegen ein Losverfahren, das etwa im Prozess um den Vierfachmord in Eislingen vor dem Landgericht Ulm gewählt wurde, keine Bedenken.

Um Ungerechtigkeiten zu vermeiden, hätte man auch dabei einige Vorgaben machen können. So wäre es sicherlich erlaubt, jeweils nur einen Vertreter für ARD und ZDF zuzulassen. Diese "Poollösung", entwickelt für Fernsehbilder aus dem Gerichtssaal, hat ebenfalls die Gnade der Karlsruher Verfassungsrichter gefunden. Dies hätte man erweitern können auf Redaktionsgemeinschaften, die mehrere Medien beliefern. Einige Pressevertreter hatten sich als solche beim OLG München auch gemeldet, so zum Beispiel die Stuttgarter Zeitung für die Berliner Zeitung, die Rheinpfalz und weitere Printmedien.

Hätte man sich beim OLG München weitere Gedanken gemacht, wäre man vielleicht auf die Idee gekommen, die Medien in verschiedene Gruppen einzuteilen und innerhalb dieser die Plätze auszulosen. Denken könnte man dabei an folgende Gruppen: Deutsche und ausländische Agenturen, deutsche und ausländische Tageszeitungen, deutsche und ausländische elektronische Medien, deutsche und ausländische andere Printmedien, freie Journalisten, Bildjournalisten etc. Für die Gruppen hätte man jeweils bestimmte Plätze zur Verfügung stellen können, um auch hier eine Gewichtung vorzunehmen. Damit wäre zumindest sichergestellt gewesen, dass alle Medien vertreten sind.

Anzeige

OLG München ist sich der Bedeutung des Prozesses wohl nicht bewusst

Es ist völlig verständlich, wenn sich ausländische Medien darüber beschweren, keine Chance zu haben, über dieses Verfahren zu berichten. Die Aussage des Gerichts, dass es sich um ein "deutsches Verfahren" handele und daher ausländische Medien keine besondere Stellung hätten, zeigt leider, wie wenig sensibel das Gericht in dieser Frage agiert.

Leider ist dies bereits das zweite Mal, dass man den Eindruck hat, das OLG München ist sich der Bedeutung des Verfahrens nicht so richtig bewusst. Denn schon bei der Entscheidung, Bilder aus dem Gerichtssaal nicht in einen abgeschirmten Medienarbeitsraum zu übertragen – und damit nahezu alle Zugangsprobleme zu lösen – hat das Gericht keine glückliche Hand bewiesen. So eindeutig verboten, wie auch jetzt wieder die Pressesprecherin des OLG München behauptet, ist weder die Übertragung der Verhandlung in einen Gerichtssaal noch ein anderes als das Windhundverfahren bei der Akkreditierung.

Es wäre gut, wenn der Münchener Strafsenat noch einmal über seine Entscheidung nachdenken würde. Und vielleicht überlegen sich einige Medien, die einen festen Platz haben, den einen oder anderen nicht zum Zuge gekommenen Journalisten auf ihr "Ticket" am Prozess teilnehmen zu lassen.

Der Autor Martin W. Huff ist Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Fachhochschule Köln. Er schrieb früher selbst als Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über große Strafprozesse etwa gegen Jürgen Schneider und Peter Graf und bildet heute Pressesprecher an Gerichten aus.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Martin W. Huff, Akkreditierung für NSU-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 27.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8419 (abgerufen am: 11.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Gerichte
    • NSU
    • Zwickauer Terrorzelle
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht München
Susann E. (M) spricht vor Prozessbeginn im Oberlandesgericht Dresden mit ihren Verteidigern Uwe Schadt (l) und Hendrik König. 17.07.2026
NSU

OLG Dresden verurteilt NSU-Unterstützerin:

Zwei Jahre Bewäh­rungs­strafe für Susann Eminger

Susann Eminger gab der Rechtsterroristin Beate Zschäpe ihren Ausweis und ihre Krankenkassenkarte und lieh ihr so ihre Identität. Deshalb hat das OLG Dresden sie zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. In Haft muss sie nicht.

Artikel lesen
Der Landtag in NRW 15.07.2026
Reform

Anhörung im NRW-Landtag:

Sach­ver­stän­dige sehen Nach­bes­se­rungs­be­darf bei Arbeits­ge­richts­re­form

Die geplante Reform der Arbeitsgerichte in NRW stößt in der Expertenanhörung auf Kritik. Streitpunkte sind die Gerichtstage und weite Wege. Auch gibt es Sorge, dass Mitarbeitende die Justiz verlassen, wenn Gerichte zusammengelegt werden.

Artikel lesen
Eine der hochumstrittenen Aktionen der "Letzten Generation" im Hafen von Neustadt, Holstein 08.07.2026
Gerichte

Verwaltungsgericht zwingt Landgericht:

"Letzte-Gene­ra­tion"-Beschluss ist trotz Sorge vor Straf­ver­fol­gung her­aus­zu­geben

Das LG Flensburg wollte aus Sorge, dass sich seine Sprecher oder Mitarbeiter strafbar machen könnten, einen Beschluss nicht veröffentlichen. Das muss es aber, entschied das örtliche VG. Es sieht das Zitierverbot für Medien kritisch.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Frau, die einen politischen Kontext betont, während die Diskussion um Le Pens Kandidatur fortgesetzt wird. 07.07.2026
Kommentar

Französische Präsidentschaftswahl:

Ein Urteil gegen Le Pen, nicht gegen ihre Kan­di­datur

Das Pariser Berufungsgericht hat dem Druck standgehalten und gemacht, was ein Gericht macht: Recht anwenden. Die Entscheidung über ihre Kandidatur hat es an die Politikerin Le Pen zurückgespielt. Gut für die Demokratie, meint Markus Sehl.

Artikel lesen
Karin Angerer, designierte Präsidentin des BGH, steht im Treppenhaus des OLG Bamberg. 02.07.2026
Justiz

Bundeskabinett bestätigt Vorschlag:

Karin Angerer wird Prä­si­dentin des BGH

Von Bamberg nach Karlsruhe: Karin Angerer übernimmt das wichtigste Amt am Bundesgerichtshof. Damit wird sie zu einer der entscheidenden Personen der bundesdeutschen Justiz.

Artikel lesen
Das Bild zeigt zwei Richter, die mit verschränkten Armen eine Person ansprechen. Spannung im Gerichtssaal ist spürbar. 02.07.2026
Gerichte

LG Dresden:

Hat die Gerichts­prä­si­dentin einem Anwalt "gedroht"?

Die Präsidentin des LG Dresden hat einen Anwalt schriftlich aufgefordert, einen Bild-Artikel von seiner Kanzleiwebsite zu löschen. Der Anwalt zeigt sich schockiert. Der Präsidentin geht es um den Schutz eines Richters.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Kar­tell­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Deals Le­gal / M&A / Pri­va­te Equi­ty (w/m/d)

PwC Legal AG, Frank­furt am Main

Logo von Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ar­beits­recht

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dort­mund und 1 wei­te­re

Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Logo von FernUniversität Hagen
Wis­sen­schaft­li­che*n Mit­ar­bei­ter*in (w/m/d) am Lehr­stuhl für Bür­ger­li­ches...

FernUniversität Hagen, Ha­gen

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Li­ti­ga­ti­on, Ar­bi­t­ra­ti­on (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Han­no­ver

Logo von Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Voll­ju­rist (m/w/d) Bau- und Im­mo­bi­li­en­recht

Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Wies­ba­den

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Schnittstellen Miet- und WEG-Recht: Erprobte Konzepte bei Problemen mit der vermieteten ETW

18.08.2026

Fehlerquellen im Erbschaftsteuerrecht

18.08.2026

Kommunikation über das eigene Arbeitsverhältnis

18.08.2026

Online-Seminar: Wichtige Aspekte beim Immobilienkauf im Notariat

18.08.2026

Compliance Lunch: NIS2 – Update: Sicherheit in der Lieferkette

19.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH