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Lage der Menschenrechte in Deutschland: Verbot pro-­pa­läs­ti­nen­si­scher Demos besorgt UN

von Hasso Suliak

09.11.2023

Eine aktivistische Person hält eine Flagge und trägt Klebeband über dem Mund, was auf Protest und Einschränkungen der Meinungsfreiheit hinweist.

Der UN-Menschenrechtsrat sieht in Deutschland die Versammlungsfreiheit eingeschränkt.  Aber auch wachsender Antisemitismus besorgt das Gremium. Foto: picture alliance/dpa | Christoph Reichwein

Polizeigewalt, Rassismus, häusliche Gewalt – aber auch das Verbot von Versammlungen: Der UN-Menschenrechtsrat hat die humanitäre Lage in Deutschland geprüft und der Bundesregierung Empfehlungen mit auf den Weg gegeben.

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Luise Amtsberg, die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, hatte wohl bereits am Morgen vor der Sitzung des UN-Menschenrechtsrates in Genf geahnt, was auf sie zukommt. Im Interview mit dem Deutschlandfunk (DLF) kündigte sie an, die zu erwartende Kritik anderer Staaten an menschenrechtlichen Defiziten in Deutschland "sportlich" zu nehmen, egal von wo sie komme – also auch von Staaten wie China und Katar. "Blinde Flecken in Deutschland sind nicht weniger wichtig, nur weil sie von Staaten kritisiert werden, die eine noch schlechtere Bilanz haben", so die Grünen-Politikerin.

"Blinde Flecken" gibt es bei den Menschenrechten in Deutschland nach Ansicht des UN-Gremiums wohl so einige:  Die Vertreter:innen einer Vielzahl von Staaten gaben der Bundesregierung Verbesserungsvorschläge aus den unterschiedlichsten Bereichen auf den Weg.

Viele Staaten machten klar, dass Deutschland Rassismus, auch institutionellen Rassismus, rassistische Diskriminierung und Gewalt stärker bekämpfen müsse. Nach Ansicht von Beobachtern der Sitzung sei es diesmal auch mehr als bei früheren Überprüfungen um Antisemitismus und Antiziganismus in Deutschland gegangen. Auch die Strafbarkeit von Abtreibung spielte eine Rolle. So empfahlen z.B. die Niederlande Deutschland, die Kriminalisierung von abtreibungswilligen Frauen zu beenden.

Mehr Anstrengungen bei Schutz gegen häusliche Gewalt

Die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), Prof. Beate Rudolf, berichtete im Nachgang zur Sitzung gegenüber LTO, dass von vielen Staaten auch das Verbot von pro-palästinensischen Demonstrationen in einer Reihe von deutschen Städten angesprochen worden sei. "Auch wenn die Bundesregierung darauf zu Recht erwiderte, dass über jedes einzelne Verbot auf der Grundlage einer sorgfältigen Prognose entschieden werden muss, wäre ein klares Bekenntnis dazu angezeigt gewesen, dass Verbote nur das letzte Mittel sein dürfen", so Rudolf.

Zahlreiche Empfehlungen gab es von den Mitgliedstaaten dem Vernehmen nach auch zum Schutz vor häuslicher Gewalt und der Umsetzung der diesbezüglichen Istanbul-Konvention. Die 81 Artikel der Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter. Deutschland sei diesen Verpflichtungen bislang noch nicht vollumfänglich nachgekommen. Eingefordert wurden daher am Donnerstag z.B. eine umfassende Strategie zur Umsetzung der Konvention, aber auch konkrete Maßnahmen wie eine flächendeckende Bereitstellung von Frauenhausplätzen. Rudolf berichtete, die Bundesregierung habe eingestanden, dass das Hilfesystem den Betroffenen aktuell nicht gerecht werde. Verwiesen worden sei auf ein Investitionsprogramm und den Koalitionsvertrag, in dem die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung vorgesehen ist.

Klimaschutz auf der Agenda

Lobende Worte fand DIMR-Direktorin Rudolf dafür, dass bei der Prüfung in diesem Jahr auch der Klimaschutz eine Rolle gespielt habe. "Das ist eine positive Entwicklung. Denn Klimaschutz ist Menschenrechtsschutz." Klimaschutz dürfe auch nur unter Beachtung der Menschenrechte erfolgen. So dürften etwa Aufforstungsprojekte nicht zur Vertreibung von Menschen führen.

Welche Empfehlungen Deutschland nun annimmt, ist noch offen. Mit einer Annahme verpflichten sich die Staaten jedenfalls zu konkreten Schritten zur Verbesserung der Menschenrechtslage.

Bundesbeauftragte: "Rassismus in Deutschland Realität"

Bereits am Vortag hatte Amtsberg in einer Erklärung eingeräumt, dass man in Deutschland vor menschenrechtspolitischen Herausforderungen stehe. "Zur Realität im Land gehörten Rassismus, Antisemitismus und Antiziganismus. Es schmerze sie, "dass in den Tagen nach dem schrecklichen terroristischen Angriff der Hamas auf Israel, antisemitische Straftaten in Deutschland in kürzester Zeit ein erschreckendes Ausmaß angenommen haben. Ein besorgniserregender Zustand, der uns noch drastischer vor Augen führt, wie notwendig es ist, sich entschieden gegen alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einzusetzen."

Auch beklagte die Bundesbeauftragte, dass das Ziel von Geschlechtergerechtigkeit in vielen Lebensbereichen noch lange nicht erreicht sei: "Missstände reichen von Barrieren im Hilfesystem für Betroffene von häuslicher Gewalt bis dahin, dass viele Frauen in unserem Land für dieselbe Arbeit noch immer nicht gleich entlohnt werden", so die Grüne.

Deutschland zum vierten Mal im UN-Check

Die Lage der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (UN) wird seit 2007 regelmäßig im sogenannten Universal Periodic Review (UPR) überprüft. Grundlage dafür sind die Charta der UN, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die vom jeweiligen Staat ratifizierten Menschenrechtsabkommen. Ziel der Sache: Die Verbesserung der Menschenrechtslage vor Ort und die Einhaltung der menschenrechtlichen Verpflichtungen zu fördern. Am Donnerstag war nunmehr Deutschland zum vierten Mal nach 2018, 2013 und 2009 an der Reihe.

Vollzogen wird der Check in öffentlicher Sitzung und auf Grundlage von Staatenberichten, Berichten der UN-Menschenrechtsgremien sowie Stellungnahmen von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen und der Zivilgesellschaft. Deutschland schickte bereits im September seinen Bericht nach Genf. Zuvor hatte die Beauftragte der Bundesregierung, Vertreterinnen und Vertreter des DIMR und des Forums Menschenrechte, einem Netzwerk deutscher Menschenrechtsorganisationen, zu mehreren Gesprächsrunden eingeladen.

Kritik von Menschenrechtsorganisationen

Diese pochten bis zuletzt auf menschenrechtliche Verbesserungen in zahlreichen Lebensbereichen in Deutschland. "Dazu zählen die Wahrung der Rechte von Geflüchteten, der Schutz der Versammlungsfreiheit, der Kampf gegen rassistische Diskriminierung sowie der Einsatz für Geschlechtergerechtigkeit" wie Franziska Vilmar von Amnesty International am Mittwoch erläuterte. Die Menschenrechtsorganisationen fordern u.a. die Abschaffung anlassloser Polizeikontrollen, die als Einfallstor für Racial-Profiling verstanden werden. Außerdem müssten Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden.  
Vertreter:innen des Forums Menschenrechte beklagen außerdem, dass die durch Pandemie und Inflation rasant gestiegene Armut in Deutschland von der Bundesregierung nicht als menschenrechtliches Problem wahrgenommen werde: "Die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung teilen zwei Drittel des gesamten Vermögens unter sich auf, während über 16 Prozent der Menschen in Deutschland in Armut leben. Es fehlt eine Gesamtstrategie, die Menschen langfristig aus der Armut holt. Es braucht Regelsätze, die nicht länger Armutssätze bleiben und eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient", sagt Katrin Frank vom Paritätischen Gesamtverband.

Im DLF-Interview hatte sich Amtsberg am Morgen vor der UN-Sitzung u.a. zu den Themen Polizeigewalt und Racial Profiling geäußert. Rassismus-Vorfälle in der Polizei würden ernstgenommen, versprach sie. Die Beauftragte verwies darauf, dass der Bundestag am Freitag die Einsetzung eines Polizeibeauftragten beim Bund erstmals beraten werde. Kommt es zu einem Beschluss, können bei diesem die Bürger künftig Fehlverhalten jedenfalls der Bundespolizei melden.

Amnesty: "Leistungskürzungen für Asylsuchende nicht umsetzen"

Im Fokus stand beim UN-Menschenrechtscheck auch Deutschlands Umgang mit Asylsuchenden. Das Recht auf Einheit der Familie sei für Schutzberechtigte in Deutschland nur unzureichend gewährleistet, hatten Menschenrechtsorganisationen im Vorfeld kritisiert. Der Familiennachzug dauere oft mehrere Jahre, für subsidiär Schutzberechtigte sei der Familiennachzug zudem seit 2018 kontingentiert. "Geflüchtete Kinder und ihre Familien gehören zusammen. Ehe und Familie stehen unter einem besonderen menschenrechtlichen Schutz. Deutschland muss endlich gesetzliche Erleichterungen auf den Weg bringen und das Verfahren durch eine Aufstockung der Ressourcen und eine Digitalisierung des Verfahrens erheblich beschleunigen", so Franziska Vilmar für das FMR. Amnesty International fordert zudem, dass die jüngst auf einem Bund-Länder-Gipfel beschlossene Leistungskürzungen für Asylsuchende nicht umgesetzt werden.

Amtsberg verwies im Zusammenhang mit den Migrationsbeschlüssen darauf, dass man auf dem Gipfel deutlich gemacht habe, dass die Kommunen entlastet würden. Angesprochen auf eine mögliche künftige Überprüfung von Asylanträgen in Drittstaaten wie z.B. Ruanda betonte Amtsberg, das das Asylrecht in Deutschland weiter gelten werde – "unabhängig von hitzigen und unsachlichen Debatten."

Verweis auf den Koalitionsvertrag

Klar ist: Die Bundesregierung muss sich in den kommenden Tagen zu den Empfehlungen des UN-Menschenrechtsausschusses positionieren und sich entscheiden, welche sie umsetzen will.

Am Donnerstag verwiesen deutsche Regierungsvertreter: innen wohl häufig auf den Koalitionsvertrag. Für DIMR-Direktorin Rudolf steht daher fest: "Viele Probleme hat die Regierung schon lange erkannt. Umso wichtiger ist es, dass sie sich im UPR-Verfahren erneut politisch zu der Umsetzung dieser Vorhaben bekennt und dieses Bekenntnis dann auch umsetzt."

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Lage der Menschenrechte in Deutschland: . In: Legal Tribune Online, 09.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53124 (abgerufen am: 12.04.2026 )

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