Druckversion
Montag, 12.10.2026, 11:24 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/massregelvollzug-strafvollzug-bundesverfassungsgericht-verfassungsbeschwerde
Fenster schließen
Artikel drucken
6024

BVerfG zum Nebeneinander von Maßregel und Strafe: Keine sinnlosen Sonderopfer

von Prof. Dr. Helmut Pollähne

18.04.2012

Stacheldraht

© thatokka - Fotolia.com

Wer bereits seit über vier Jahren im psychiatrischen Maßregelvollzug erfolgreich behandelt wird, darf danach nicht zwingend zur Verbüßung einer älteren Freiheitsstrafe aus einem anderen Verfahren in den Strafvollzug eingewiesen werden. Die Vorschrift des § 67 Abs. 4 StGB ist insoweit verfassungswidrig, entschied das BVerfG am Dienstag. Völlig zu Recht, kommentiert Helmut Pollähne.

Anzeige

Die Rechtsmaterie ist äußerst kompliziert, der zu entscheidende Einzelfall war es ebenfalls: Der inzwischen 43-jährige Beschwerdeführer, der bereits im Jugendalter in der Psychiatrie untergebracht wurde, war in den 1990-er Jahren mehrfach wegen – zum Teil gewaltsamer – Eigentumsdelikte auch zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Im Sommer 2004 verhängte dann das Landgericht (LG) Frankfurt/Main wegen Diebstahls geringwertiger Sachen und Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten und ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an (§ 63 Strafgesetzbuch, StGB). Nachdem die Staatsanwaltschaft bis ins Jahr 2004 hinein mehrfach versucht hatte, die älteren Freiheitsstrafen zu vollstrecken, was insbesondere an der psychischen Erkrankung des Betroffenen scheiterte, wurde dieser schließlich festgenommen und landete zunächst im Strafvollzug. Von August 2004 bis Januar 2009 befand er sich dann jedoch im Maßregelvollzug.

Bereits an dieser Stelle drängt sich eine Frage auf, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bewusst dahinstehen ließ, weil sie nicht unmittelbar Gegenstand des Verfahrens war: Wieso sollte es mit der Verfassung vereinbar sein, aus Anlass einer Verurteilung wegen des Diebstahls geringwertiger Sachen und einer Körperverletzung (bei einer Begleitstrafe von nur sechs Monaten) viereinhalb Jahre im geschlossenen Maßregelvollzug verbringen zu müssen?

§ 67 Abs. 4: Vier Monate Anrechnung für viereinhalb Jahre Maßregelvollzug

Für die Karlsruher Richter allerdings stellte sich ein anderes Problem, das jedoch mit besonderer Schärfe: Da ein Gnadenantrag zur Erledigung der alten Strafen, deren Verurteilungen mittlerweile 15 bis 20 Jahre zurücklagen, ohne Erfolg blieb, wurden 2008 sämtliche Lockerungen im Vollzug gestrichen und der Betroffene auf eine gesicherte Station zurückverlegt.

Entnervt beantragte er daraufhin die Vollstreckungsunterbrechung und befand sich ab Januar 2009 im Strafvollzug. Alle Instanzen lehnten es ab, die im Maßregelvollzug verbrachte Unterbringungszeit auf die Gesamtvollstreckungszeit aller rechtskräftigen Urteile anzurechnen. Die Gerichte verwiesen dabei jeweils auf § 67 Abs. 4 StGB, der eine solche Anrechnung nicht vorsehe.

Die kuriose Rechtslage hätte dazu geführt, dass von den viereinhalb Jahren nur vier Monate auf die Begleitstrafe von sechs Monaten angerechnet würden, während alle anderen älteren Strafen vollständig, im besten Fall mit Reststrafenaussetzung, zu verbüßen wären. Danach hätte der Betroffene in den (nur unterbrochenen) Maßregelvollzug zurückkehren müssen in der Hoffnung, dort in absehbarer Zeit auf Bewährung entlassen zu werden.

BVerfG: Heilerfolge würden zunichte gemacht, das Sonderopfer entwertet

Der Einzelfall war offenbar "Härtefall" genug, um das BVerfG dazu zu veranlassen, nicht nur die vollstreckungsrechtliche Handhabung dieses Falles zu rügen. Karlsruhe erklärt vielmehr auch die einschlägige Rechtsnorm für unvereinbar mit Art. 2 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz (GG), soweit sie es "ausnahmslos ausschließt, die Zeit des Vollzuges einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung auf Freiheitsstrafen aus einem anderen Urteil als demjenigen, in welchem diese Maßregel angeordnet worden ist, oder das bezüglich des die Maßregel anordnenden Urteils gesamtstrafenfähig ist ("verfahrensfremde Freiheitsstrafen"), anzurechnen" (so der etwas sperrige Leitsatz des am Dienstag veröffentlichten Beschlusses v. 27.03.2012, Az. 2 BvR 2258/09). Der 2. Senat gab dem Gesetzgeber auf, die Vorschrift des § 67 Abs. 4 StGB zu ändern; derweil ist sie so anzuwenden, dass zumindest solche Härtefälle wie der des Beschwerdeführers vermieden werden.

Bemerkenswert ist, dass sich in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren die dazu befragte Justiz deutlich grundrechtssensibler zeigte als das Bundesjustizministerium: In Anbetracht dieses Falles von der "Gefahr" zu sprechen, dass eine Anrechnung "Mehrfach- und Wiederholungstäter ungerechtfertigt bevorzuge", verschlägt einem schon die Sprache.

Demgegenüber führten sowohl der Generalbundesanwalt als auch der Bundesgerichtshof zu Recht ins Feld, dass die Nichtanrechnung der Maßregelvollzugszeiten unverhältnismäßig ist, wenn "die naheliegende Gefahr bestehe, dass der anschließende Strafvollzug den zuvor im Maßregelvollzug bereits erzielten Heilerfolg wieder zunichte machen und damit das vom Verurteilten erbrachte Sonderopfer sinnlos werden würde".

Dem hat sich das BVerfG mit guten Gründen angeschlossen: Im vorliegenden Fall drohe die Nichtanrechnung "mit erheblicher Wahrscheinlichkeit die im Maßregelvollzug erreichten Behandlungsfortschritte zunichte zu machen und damit die erfolgreiche Resozialisierung des Beschwerdeführers zu vereiteln", und dies sei von Verfassungs wegen unzumutbar: "Die bis dahin im Maßregelvollzug verbrachte Zeit erschiene so nicht nur sinnlos, sondern es drohte nach der Haftverbüßung erneut die Einweisung in den Maßregelvollzug. Damit aber würde das dem Beschwerdeführer im Interesse der Allgemeinheit auferlegte Sonderopfer entwertet."

Der Autor Dr. iur. habil. Helmut Pollähne ist Privatdozent am Institut für Kriminalpolitik und Rechtsanwalt in Bremen. Er ist Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Maßregelvollzugsrechts und verantwortlicher Redakteur der Fachzeitschrift "Recht & Psychiatrie".

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Helmut Pollähne, BVerfG zum Nebeneinander von Maßregel und Strafe: . In: Legal Tribune Online, 18.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6024 (abgerufen am: 12.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Öffentliches Recht
    • Maßregelvollzug
    • Strafvollzug
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Ein vergrabener 500 Euro Schein 08.10.2026
Bewährung

OLG Frankfurt sieht negative Legalprognose:

Wer seine Mil­lionen-Beute nicht preis­gibt, bleibt in Haft

Wo sind die 2,3 Millionen Euro? Wegen 458 Betrugsfällen wurde ein Mann zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Weil er den Behörden nicht verrät, wo die Beute ist, muss er die Strafe vollständig absitzen.

Artikel lesen
NRW-Justizminister Benjamin Limbach 08.10.2026
Personalien

NRW-Justizminister Limbach erneut in der Kritik:

Stel­len­be­set­zung mit einer Ver­trauten ohne externe Aus­sch­rei­bung

Justizminister Limbach soll einer Vertrauten ohne externe Ausschreibung eine Leitungsposition gegeben haben. Das Ministerium betont das ordnungsgemäße Verfahren. Nächste Woche ist die Besetzung Thema im Rechtsausschuss.

Artikel lesen
Die Angeklagte wird in das Amtsgericht in Traunstein gebracht, 06.10.2026. 07.10.2026
Strafvollzug

Nach Traunsteiner Vergewaltigungsurteil:

Wie werden trans Häft­linge im Straf­vollzug unter­ge­bracht?

Der Fall einer wegen Vergewaltigung verurteilten Polizistin macht nicht nur wegen der Schwere der Tat Schlagzeilen. Er stellt auch, wie im Fall Liebich, die Frage nach dem richtigen Gefängnis für eine trans Person.

Artikel lesen
Gefängnisflur mit mehreren geschlossenen Zellentüren und einem metallenen Sicherheitsgitter in Schwarz-Weiß. 04.10.2026
DDR

DDR-Jurist Erich Buchholz:

Gesund­be­terei eines stramm Sys­tem­kon­formen

In der Öffentlichkeit kaum beachtet erschienen vor 20 Jahren die Memoiren des DDR-Juristen Erich Buchholz. Eine späte Lektüre kräftigt die Nerven – und hilft, einen dritten Höllenkreis rund um Berlin zu entdecken.

Artikel lesen
Spritze liegt neben Handschellen, im Hintergrund ist ein Richterhammer zu sehen. 01.10.2026
Todesstrafe

Nachdem Supreme Court Tötung doch erlaubt hat:

Hin­rich­tung schei­tert nach zwei Gift­s­pritzen

Erst stoppte ein Gericht die Tötung von Christa Pike, dann gab der Supreme Court sie doch frei: die erste Hinrichtung in Tennessee seit 200 Jahren. Doch auch nach zwei Giftspritzen lebte Pike weiter. Sie wurde in eine Klinik gebracht.

Artikel lesen
Gefängnis Berlin Moabit mit Stacheldraht und Gitterfenstern 21.09.2026
Strafvollzug

Strafvollzug im Ausland am Beispiel von Schweden und Estland:

Wenn im Gefängnis kein Platz ist

Schweden bringt seine Strafgefangenen inzwischen in Estland unter. Wäre derartiges auch für Deutschland denkbar, wenn die Justizvollzugsanstalten an ihre Grenzen kommen? Jonathan Eggen und Lorenz Bode haben die Rechtslage untersucht.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Landkreis Emsland
Kreis­rä­tin / Kreis­rat (m/w/d)

Landkreis Emsland, Mep­pen

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb)
JU­RIS­TI­SCHE*R RE­FE­RENT*IN

Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb), Pots­dam und 1 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Öf­f­ent­li­ches (Wirt­schafts-) Recht (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von ADVANT Beiten
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Wirt­schafts­straf­recht &...

ADVANT Beiten, Düs­sel­dorf

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­beit (m/w/d) | Öf­f­ent­li­ches Recht / Ver­ga­be­recht |...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten-Poliscan, TraffiStar, VKS und Co.

19.10.2026

Verteidigungsstrategien bei Untersuchungshaft

26.10.2026

Fallstudien zum Medizinstrafrecht in Behandlungsfehlerfällen

28.10.2026

Strafverteidigung im Abo

30.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH