Druckversion
Dienstag, 8.09.2026, 17:23 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/internet-nacktbilder-intimspaehre
Fenster schließen
Artikel drucken
15384

Nacktbilder im Netz : Das Geschäft mit der Scham und die zu teure Rache

von Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec.

29.04.2015

Geschockt (Symbolbild)

© Ana Blazic Pavlovic - Fotolia.com

Ein ehemaliger WissMit der Uni Köln soll Nacktbilder von Studentinnen ins Netz gestellt haben. Ein Amerikaner, der sie selbst eingestellt hatte, entfernte Nacktbilder gegen Geld. Und manchmal reicht der enttäuschte Ex für den wohl größten denkbaren Eingriff in die Intimsphäre. Der kann die Täter aber extrem teuer zu stehen kommen. Und das nicht nur finanziell, erklärt Niklas Haberkamm.

Anzeige

Aktuell sorgt ein Fall in den USA für Aufsehen, in welchem ein 28-jähriger Mann Nacktaufnahmen Dritter im Internet veröffentlichte und diese nur gegen Bezahlung wieder entfernte. Dem Mann ging es nicht nur um die Bloßstellung der Nackten, sondern um ein Geschäftsmodell: Auf der Internetseite ugotposted.com veröffentlichte er intime Fotos von Männern und Frauen, die er von deren  ehemaligen Partnern bekam.

Die Persönlichkeitsrechtsverletzungen waren besonders schwerwiegend. Der Mann veröffentlichte dabei auch den Namen, den Wohnort, das Alter und einen Link zu den Facebook-Profilen der Betroffenen. Über eine andere Internetseite bot er den Betroffenen dann an, ihre Fotos von ugotposted.com gegen eine Zahlung von 350 Dollar wieder löschen zu lassen. Er wurde nach seiner Festnahme zu einer Gefängnisstrafe von 18 Jahren Haft verurteilt.

Auch in Deutschland kommt es immer wieder zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Veröffentlichungen von Nacktbildern im Netz. Zuletzt wurde ein 32-Jähriger in Köln angeklagt, weil er als Mitarbeiter der dortigen Universität Computer und Laptops, die ihm Studenten zur Verfügung stellten, systematisch nach Nacktaufnahmen durchsucht und dann ebenfalls ins Internet gestellt haben soll. Dass dem ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeiter in Deutschland eine vergleichbar hohe Gefängnisstrafe droht, wie sie in den USA verhängt wurde, ist zu bezweifeln. Dennoch drohen auch in Deutschland erhebliche zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen.

Geldentschädigung für Eingriff in die Intimsphäre

Wer Opfer einer solchen Veröffentlichung im Netz wird, hat neben dem Anspruch auf Unterlassungs- und Beseitigung der Bilder auch einen Anspruch auf Geldentschädigung. Die unbefugte Veröffentlichung von Nacktbildern ist  immer ein Eingriff in die Intimsphäre und damit eine besonders schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Bei diesem häufig ungenau  als Schmerzensgeldanspruch bezeichneten titulierten Geldentschädigungsanspruch handelt es sich um einen von der Rechtsprechung entwickelten Anspruch zum Ausgleich eines immateriellen Schadens bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Ein solcher Schaden ist nach den Vorgaben in § 253 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zu ersetzen. Eine gesetzliche Bestimmung, welche einen immateriellen Schadensersatz bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorsieht, gibt es aber nicht, insbesondere nicht in der dafür vorgesehenen Regelung des § 253 Abs. 2 BGB.

Um diese Regelungslücke zu füllen und die Interessen der Betroffenen von schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu wahren, sprang der Bundesgerichtshof in die Bresche. In der bekannten Herrenreiter-Entscheidung entschieden die Bundesrichter, dass demjenigen, der infolge einer Persönlichkeitsrechtsverletzung einen immateriellen Schaden erleidet, ein Geldentschädigungsanspruch zusteht (Urt. v. 14.02.1958, Az. I ZR 151/5).

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    USA: 18 Jahre Haft für das Geschäft mit der Scham

  • Seite 2:

    Teure Rache auch in Deutschland: 25.000 Euro für Nacktbilder von der Ex im Netz

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Niklas Haberkamm, Nacktbilder im Netz : . In: Legal Tribune Online, 29.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15384 (abgerufen am: 08.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Bilder
    • Facebook
    • Internet
    • Persönlichkeitsrecht
    • Recht am eigenen Bild
Logo der Nachrichtenseite Nius und im Hintergrund Nius-Artikel 04.09.2026
Medien

KG rügt identifizierende Berichterstattung:

Nius durfte Asy­l­an­wältin nicht an den Pranger stellen

Nach dem Solingen-Attentat berichtete Nius über eine Asylanwältin. Das LG Berlin hatte das für zulässig gehalten, das Kammergericht sah das nun anders. Kritik am Asylverfahren sei zulässig, eine identifizierende Berichterstattung jedoch nicht. 

Artikel lesen
Meta-Chef Mark Zuckerberg verlässt umringt von Begleitern ein Gerichtsgebäude. 19.08.2026
Metaverse

US-Bundesstaaten klagen gegen Metas App-Design:

Machen Face­book und Ins­ta­gram Kinder süchtig?

Zahlreiche US-Bundesstaaten werfen Meta vor, seine Plattformen gezielt suchtfördernd gestaltet zu haben. Der Prozess könnte Milliarden kosten und zentrale Funktionen verändern. Auch für Deutschland ist er relevant. 

Artikel lesen
Eine Hand hält ein Smartphone mit dem Facebook-Logo vor einem unscharfen, blau-orange beleuchteten Hintergrund. 18.08.2026
Facebook

OLG senkt Ordnungsgeld gegen Meta auf 75.000 Euro:

Face­book hat ver­bo­tene Posts nicht vor­sätz­lich langsam gelöscht

Bei Facebook blieben bereits verbotene Posts noch zwei Wochen online, bevor sie endlich gelöscht wurden. Das LG setzte daher 100.000 Euro Ordnungsgeld fest. Das OLG verringerte diesen Betrag: Der Konzern habe nicht vorsätzlich gehandelt.

Artikel lesen
So fügen Sie LTO als "bevorzugte Quelle" hinzu 17.08.2026
In eigener Sache

Für mehr juristische Qualität bei Ihrer Internetrecherche:

Jetzt LTO als "bevor­zugte Quelle" bei Google hin­zu­fügen

Spiegel, Zeit, FAZ. Tolle Medien. Doch LTO darf als fundierte Quelle für Recht und Justiz in Ihren Suchergebnissen nicht fehlen. Für juristischen Mehrwert in Ihrer Internetrecherche fügen Sie LTO als "bevorzugte Quelle" bei Google hinzu.

Artikel lesen
Drei Männer in verschiedenen Umgebungen diskutieren, ein Text zur Frage wird eingeblendet. 07.08.2026
Medien

Social-Media-Kampagne in Reaktion auf Potsdam-Kritik:

Wie Cor­rectiv im Streit mit Markus Lanz jour­na­lis­ti­sche Stan­dards über Bord wirft

Markus Lanz kritisiert die Potsdam-Recherche. Correctiv reagiert darauf mit Social-Media-Videos, die Lanz' Kritik grob verfälschen und ihn unfair vorführen. Wie weit hat sich Correctiv vom Anspruch des "faktenbasierten Diskurses" entfernt?

Artikel lesen
Helene Fischer bei einem Konzertauftritt 03.08.2026
Prominente

BGH zur Veröffentlichung von Babyfotos:

Keine Gel­dent­schä­d­i­gung wegen Arti­kel­serie über Helene Fischers Mut­ter­schaft

Die Veröffentlichung von Babyfotos kann Rechte verletzen, bringt aber nicht immer eine Geldentschädigung mit sich, hat der BGH bereits entschieden. Wie aber sieht es im Falle einer ganzen Reihe von Artikeln aus? Dazu gibt's nun einen Leitsatz.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat - Kar­tell- und Wett­be­werbs­recht

GvW Graf von Westphalen, Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Cor­po­ra­te/M&A

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) – Brüs­sel

ADVANT Beiten, Brüs­sel

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Kar­tell-, Ver­ga­be-, Bei­hil­fe­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Ham­burg

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Kar­tell-, Ver­ga­be-, Bei­hil­fe­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Steu­er­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Frank­furt am Main

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) Li­ti­ga­ti­on

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
Rechts­an­walt (m/w/d) im Ar­beits­recht mit und oh­ne Be­ruf­s­er­fah­rung

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Online-Trainingsabend: Netzwerkpflege mit Strategie

15.09.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
EU-Geldwäscheprävention-Maßnahmenpaket im Fokus

16.09.2026

Allgemeine Grundlagen des Umwandlungsrechts für Vertragsvorbereitungen im Notariat

15.09.2026

Das Supervermächtnis in der notariellen Gestaltungspraxis

15.09.2026

Nießbrauchs- und Wohnungsrechte aus zivil-, pflichtteils-, bewertungs-, ertragsrechtlichen Sicht etc

15.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH