Jan Böhmermann warf Imker Rico Heinzig Greenwashing mit Bienen vor. Der reagierte auf die Kritik kreativ: Er bewarb einen neuen "Beewashing-Honig" mit Namen und Gesicht des Satirikers. Der fand das weniger witzig als das Gericht.
1981 wurde eine Achtjährige entführt und Monate später freigelassen, Fotos von ihr gingen durch die Presse. 35 Jahre später zeigte das ZDF diese Bilder in einer Doku erneut. Dagegen wehrte sich die ehemals Entführte vor dem BGH.
Auf Facebook kursierten Werbeanzeigen für pseudomedizinische Produkte – mit einem per Bildbearbeitungsprogramm eingefügten Hendrik Streeck. Diese Anzeigen darf der Facebook-Konzern Meta gar nicht erst online stellen, entschied das LG Bonn.
Ein Journalist fotografierte einen vermeintlich an Ebola erkrankten Mann in einem Krankenhaus und schickte das Foto unverpixelt an eine Redaktion. Das LG Aachen sprach den Mann dennoch vom Vorwurf der rechtswidrigen Bildnisverbreitung frei.
Wo Tina Turner draufsteht, muss nicht Tina Turner drinstecken. Das hat der BGH im Streit um eine Doppelgängerin entschieden - mehr als 35 Jahre nach Turners Hit "What you get is what you see". Doch das Urteil hat seine Grenzen.
Influencer erreichen in den sozialen Medien Millionen Menschen, entsprechend häufig gibt es Streit um die Kennzeichnungspflicht ihrer Postings als Werbung. Christian von Strobl-Albeg mit dem aktuellen Über- und Ausblick.
Die TV Movie hat Günther Jauch in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, als sie mit einem Foto des Moderators für einen Artikel über Krebs warb, der gar nichts mit ihm zu tun hatte, so der BGH.
Die Bild am Sonntag durfte ein Kreuzfahrt-Gewinnspiel nicht mit dem ehemaligen Traumschiff-Kapitän Sascha Hehn bewerben. Der BGH wertete die Bebilderung als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Schauspielers.