Druckversion
Donnerstag, 14.05.2026, 03:27 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/falle-steuerflucht-ich-bin-doch-nicht-weg
Fenster schließen
Artikel drucken
3393

Falle Steuerflucht: Ich bin doch nicht weg

Dr. Ulrich Ränsch

30.05.2011

steuerflucht

© Markus Langer - Fotolia.com

Immer wieder geraten Steuerflüchtlinge auch nach ihrer Auswanderung in Konflikt mit dem Fiskus. Denn auch bei der Verlagerung des Wohnsitzes birgt das deutsche Steuerrecht zahlreiche Fallstricke. Dr. Ulrich Ränsch über die Voraussetzungen für eine Steuerpflicht in Deutschland und die Kontrollmaßnahmen des Finanzamts.

Anzeige

Das deutsche Steuerrecht unterscheidet zunächst zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht. Unbeschränkt steuerpflichtig ist, wer seinen "Wohnsitz" oder seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland hat. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an. Ist jemand in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, so wird im Grundsatz sein gesamtes Welteinkommen, ganz gleich, wo es erzielt wird, in Deutschland besteuert. Ist jemand aber nur beschränkt in Deutschland steuerpflichtig, hat er also hier weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so sind nur noch bestimmte Einkünfte aus deutschen Quellen in Deutschland steuerpflichtig. Und die lassen sich vermeiden oder ins Ausland verlagern. Soweit die Theorie.

Anknüpfungspunkt: "Gewöhnlicher Aufenthalt"

Ein "gewöhnlicher Aufenthalt" erfordert keinen Wohnsitz, sondern nur, dass sich jemand tatsächlich in Deutschland aufhält, zum Beispiel in wechselnden Hotels. Dauert der Aufenthalt länger als 6 Monate, wird ein "gewöhnlicher Aufenthalt" stets angenommen, und zwar selbst dann, wenn er kurzzeitig unterbrochen wird, zum Beispiel durch Auslandsreisen. Die Fälle, in denen der Fiskus die unbeschränkte Steuerpflicht aufgrund eines "gewöhnlichen Aufenthalts" zu begründen versucht, sind allerdings eher selten.

Anknüpfungspunkt: "Wohnsitz"

Viel häufiger sind Streitigkeiten mit dem Fiskus darüber, ob der Steuerzahler einen "Wohnsitz" im steuerlichen Sinne in Deutschland hat und damit hier unbeschränkt steuerpflichtig ist oder nicht. In diesem Zusammenhang sollten Betroffene ein paar Regeln kennen und befolgen:

  • Ein Zweitwohnsitz zählt genauso wie ein Erstwohnsitz.
  • Die Abmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt ist kein Wegzug. Daher kann ein Wohnsitz in Deutschland auch dann gegeben sein, wenn er nicht offiziell als solcher gemeldet ist.
  • Die Begründung eines Wohnsitzes im Ausland, vielleicht sogar des Hauptwohnsitzes, ist ebenfalls kein Wegzug aus Deutschland. Will jemand seinen Wohnsitz ins Ausland verlagern, muss er hier "seine Zelte abbrechen".
  • Um in Deutschland "seine Zelte abzubrechen", muss der Steuerzahler nachweisbar ins Ausland umziehen und seine Wohnung in Deutschland auflösen. Die bis dahin genutzten Wohnräume können verkauft, vermietet werden oder leer stehen. Aber sie dürfen nach dem Wegzug aus Deutschland nicht mehr genutzt werden.
  • Ein Ferienhaus in Deutschland ist schädlich, wenn es zum dauerhaften Wohnen geeignet ist und regelmäßig genutzt wird. Ein Aufenthalt von 3 Wochen pro Jahr im Ferienhaus in Deutschland kann bereits einen Wohnsitz und damit die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht begründen.
  • Schützt es, wenn "fremde Räume" genutzt werden? Nein, denn auch sie können ein "Wohnsitz" sein. So ist zum Beispiel das bei Besuchen in Deutschland regelmäßig genutzte ehemalige Kinderzimmer im Hause der Eltern, das bei Trainings- oder Arztbesuchen in Deutschland genutzte Zimmer im Trainingscamp oder die Wohnung des Lebenspartners in Deutschland schon vielen Steuerflüchtlingen zum (steuerlichen) Verhängnis geworden. Bei Besuchen in Deutschland sollte daher stets in Hotels übernachtet werden, am besten in wechselnden.
  • Steuerzahler sind gelegentlich geneigt zu glauben, der deutsche Fiskus wisse und erfahre ja nichts von einer Wohnung in Deutschland. Das ist häufig ein Trugschluss: Denn gerade bei Prominenten ist immer damit zu rechnen, dass ein Finanzbeamter heimlich jede verfügbare Information über deren Aufenthalte in Deutschland sammelt und Bewegungsprofile erstellt. Das war zum Beispiel bei Boris Becker der Fall. Und im Zweifel sind es die Kreditkartenabrechnungen, die den Aufenthalt in Deutschland belegen, und die Strom-, Gas- und Wasserabrechnungen, die die Nutzung der angeblich leer stehenden Wohnung nachweisen.
Anzeige

Ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt keine Steuerpflicht in Deutschland?

Wenn ein Steuerzahler meint, er habe keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland und er daher seine Einkünfte in Deutschland auch nicht mehr versteuert, im Nachhinein aber festgestellt wird, dass diese Annahme falsch war, drohen Steuernachzahlungen und die Anklage wegen Steuerhinterziehung.

Wenn ein Steuerzahler jedoch alle Regeln beachtet und wirklich weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat: Ist er wenigstens dann vor dem deutschen Fiskus sicher? Nicht unbedingt: Denn das deutsche Steuerrecht kennt neben der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht auch noch die sogenannte "erweitert beschränkte Steuerpflicht". Diese betrifft deutsche Staatsangehörige, die in den letzten 10 Jahren vor ihrem Wegzug mindestens 5 Jahre in Deutschland gewohnt haben, dann in eine Steueroase gezogen sind, aber noch "wesentliche wirtschaftliche Interessen" in Deutschland haben.

Diese Steuerzahler werden noch bis zu 10 Jahren nach Ende des Jahres, in dem sie aus Deutschland weggezogen sind, steuerlich bei vielen Einkünften ähnlich gestellt, wie wenn sie überhaupt nicht in eine Steueroase gezogen wären. Daher sind in einem solchen Fall zum Beispiel die Zinsen aus Bankguthaben in Deutschland durchaus noch in Deutschland steuerpflichtig, selbst wenn dessen Inhaber schon seit Jahren nur noch in Monaco wohnt. Das wissen viele Steuerzahler nicht. Für die Annahme "wesentlicher wirtschaftlicher Interessen" in Deutschland bedarf es im Übrigen nicht einmal viel: hierfür reicht zum Beispiel schon eine Beteiligung von 1% an einer inländischen GmbH, eine Beteiligung an den Gewinnen aus einem inländischen Gewerbebetrieb von mehr als 25% oder inländisches Immobilienvermögen aus, wenn sein Wert mehr als 30% des Gesamtvermögens des Steuerzahlers beträgt.

Als Fazit bleibt: Längst nicht alle Steuerflüchtlinge sind auch Steuersünder. Ein Wegzug aus Deutschland kann sich auch steuerlich durchaus lohnen. Allerdings sind die Möglichkeiten, sich in dem doch recht feinen Geflecht des deutschen Steuerrechts zu verheddern, zahlreich. Der Steuerzahler muss daher die Regeln kennen und befolgen, will er spätere Steuernachzahlungen und den Vorwurf der Steuerhinterziehung vermeiden.

Der Autor Dr. Ulrich Ränsch ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater sowie Partner bei Baker & McKenzie in Frankfurt am Main.

 

Mehr auf LTO.de:

Steuervereinfachungen: 2011 oder 2012? Das steht im Gesetzentwurf

BVerfG zu Steuersünder-CDs: Kein Freibrief für die Strafverfolgung

Vorausgefüllte Steuererklärung: Potenzial für ein Erfolgsmodell

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Ulrich Ränsch, Falle Steuerflucht: . In: Legal Tribune Online, 30.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3393 (abgerufen am: 14.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Steuerrecht
    • Strafrecht
    • Steuerdaten-CD
    • Steuerhinterziehung
    • Steuern
Beginn der 1065. Sitzung des Bundesrates, Blick ins Plenum 08.05.2026
Bundesrat

Länder kritisieren Verteilung der Kosten:

Bun­desrat stoppt Ent­las­tungs­prämie für Arbeit­nehmer

Bis zu 1.000 Euro als steuerfreie Prämie für Arbeitnehmer sah ein Gesetzentwurf vor. Jetzt hat der Bundesrat aber seine Zustimmung verweigert: Die Länder und Kommunen müssten fast zwei Drittel der Steuerausfälle tragen.

Artikel lesen
Lars Klingbeil am 28.04.2026 bei der Klausurtagung der SPD-Landesgruppen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. 30.04.2026
Steuerhinterziehung

Strafbefreiende Selbstanzeige:

Warum Kling­beils Reform ihr Ziel ver­fehlt

Wer in größeren Summen Steuern hinterzogen hat, soll sich nicht mehr "freikaufen" können. Dieser Vorstoß brächte aber keinen Erfolg, sondern weniger Aufklärung und mehr verdeckte Vermögen, sagen Rainer Biesgen und Philipp J. Butler.

Artikel lesen
Hanno Berger, Steueranwalt, steht vor der Urteilsverkündung 2023 in Anzug im Gerichtssaal. 10.04.2026
Cum-Ex

OLG Köln lehnt Hanno Bergers Wiederaufnahmeantrag ab:

"Mister Cum-Ex" bleibt im Gefängnis

Er galt als "Mister Cum-Ex" und verdiente mit den illegalen Steuerdeals Millionen. Seit vier Jahren sitzt Hanno Berger hinter Gittern. Dort wird er nach einem Beschluss des OLG Köln auch bleiben.

Artikel lesen
Das Bild zeigt Podcast-Themen über Steuerberatung und Karrierechancen für Jurastudenten, inklusive einer persönlichen Vorstellung von Robin Eberle. 08.04.2026
Steuern

Jura-Karriere-Podcast:

Wie viel Rechts­wis­sen­schaftler steckt im Steu­er­be­rater?

Im Alltag ist Steuerrecht allgegenwärtig, bei den Jurastudenten aber nicht gerade beliebt. Dabei haben gerade sie in der Steuerberaterprüfung Vorteile, erzählt Robin Eberle in der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht.

Artikel lesen
Tankstellenbeschilderung mit immer weiter steigenden Preisen 27.03.2026
Energiepreise

Inkrafttreten noch vor Ostern:

Stein­meier unter­zeichnet Sprit­p­reis­ge­setz

Donnerstag beschlossen, Freitag ausgefertigt: Der Bundespräsident hat das Spritpreisgesetz unterzeichnet. So richtig zufrieden ist damit keiner, Kritik und andere Ideen gab es viele, Mehrheiten dafür aber nicht. Die Reaktionen im Überblick.

Artikel lesen
Benjamin Limbach und Tim Engel 11.03.2026
Cum-Ex

Update aus NRW:

Ermittler kämpfen gegen Ver­jäh­rung bei Cum-Ex-Ver­fahren

Milliardenschaden, internationale Verflechtungen und ein Wettlauf gegen die Verjährung: Die Ermittlungen im größten Steuerskandal der Republik sind schwierig. NRW-Justizminister Benjamin Limbach sprach nun zum aktuellen Stand der Dinge.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von DLA Piper UK LLP
Coun­sel / Se­nior As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich Steu­er­recht

DLA Piper UK LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter und Re­fe­ren­da­re | Cor­po­ra­te / M&A I...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Düs­sel­dorf

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Steu­er­recht

CMS, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d)...

Hogan Lovells International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) M&A / En­er­gy

Dentons, Ber­lin

Logo von JOBE RECHTSANWÄLTE
Rechts­an­walt (m/w/d)

JOBE RECHTSANWÄLTE, Mün­chen

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Steu­er­recht

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Linklaters
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Be­reich Pri­va­te Equi­ty...

Linklaters, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Legal English - Der Seetransport

04.06.2026, Hamburg, Berlin, München, Düsseldorf, Freiburg im Breisgau

Logo von Kölner Anwaltverein e. V.
17. Kölner Anwaltstag 2026

21.05.2026, Köln

Online-Seminar! § 15 FAO - Cybercrime in der strafrechtlichen Praxis

21.05.2026

Vertragsmanagement als Werttreiber: Den Datenschatz heben und ROI >2 nachhaltig ermöglichen

21.05.2026

Gescheiterte Gesellschaftsbeteiligungen

21.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH