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Die Staatsanwälte und der Fall Kachelmann : Die Kavallerie der Justiz

Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler

06.09.2010

Die Hauptverhandlung gegen Jörg Kachelmann beginnt an diesem Montag. Wann sie beendet sein wird, ist offen. Danach wird das Urteil gesprochen. Im Gerichtshof der Öffentlichkeit ist Kachelmann aber schon längst verurteilt - oder freigesprochen. Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler über die unglückliche Rolle, die die Staatsanwaltschaft dabei spielte.

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Nach einer heftigen Schlacht in den Medien gibt es kaum noch jemanden, der sich keine Meinung über die Schuld oder die Unschuld des Wettermannes gebildet hat. Das Gericht wird es schwer haben, in dieser aufgeheizten öffentlichen Atmosphäre ein objektives - und ja: gerechtes Urteil zu sprechen.

Ganz problematisch ist die Rolle der Staatsanwaltschaft in dieser Medienschlacht. Kein Staatsanwalt gibt es zu. Dennoch spricht vieles dafür, dass Staatsanwälte, die mit den Ermittlungen befasst sind, unter der Hand Informationen aus den Ermittlungsakten an die Medien weitergegeben haben. Woher etwa kennen die Journalisten von BUNTE und BILD die - wie sie es nennen - "pikanten Details" aus dem Sexleben von Jörg Kachelmann und seiner ehemaligen Freundin? Wie kommt FOCUS an Informationen, um - unter der Überschrift "Die Akte Kachelmann" - die wichtigsten Indizien, Aussagen und Gutachten zu nennen und zu zitieren?

Noch einmal: Woher haben die Journalisten diese detaillierten, intimen Informationen aus den Ermittlungsakten? Von den Anwälten, die Jörg Kachelmann vertreten? Sicher nicht. Vom Nebenklagevertreter, dem Anwalt des mutmaßlichen Opfers? Wohl kaum. Er wäre ein schlechter Anwalt, wenn er derartige Informationen über seine Mandantin in die Öffentlichkeit geben würde. Damit bleiben bei realistischer Betrachtung nur die Ermittlungsbeamten und die Staatsanwaltschaft als Quelle.

Verteidiger dürfen die Medien füttern – Staatsanwälte nicht

Natürlich spielen auch die Verteidiger das Spiel mit. Sie "füttern" die Medien ebenfalls gezielt und selektiv mit Informationen, die ein gutes Licht auf ihren Mandanten werfen. Litigation-PR nennt man das in der Fachsprache. Der Unterschied zur Staatsanwaltschaft ist aber: Die Verteidiger dürfen das. Die Staatsanwaltschaft darf das nicht. Und sie hat es auch nicht nötig. Sie ist im Strafverfahren grundsätzlich die Stärkere und muss sich nicht auf einen öffentlichen Schlagabtausch einlassen.

Dürfen Staatsanwälte während eines Ermittlungsverfahrens also nicht mit Journalisten reden? Ganz so einfach ist die Rechtslage nicht. Ohne Öffentlichkeit und Pressefreiheit gibt es keine Demokratie. Staatsanwälte müssen deshalb die Öffentlichkeit informieren. Jedenfalls dann, wenn die Presse und der Rundfunk nachfragen. Es gibt aber zwei Grenzen, die von der Verfassung für die Informationspolitik der Staatsanwaltschaft gezogen werden: die Unschuldsvermutung und das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten.

Es ist eine bittere, Jahrtausende alte Erfahrung: Etwas bleibt immer hängen. Gerade in der Öffentlichkeit reicht auch ein späterer Freispruch kaum aus, um einen zu Unrecht Verdächtigten wieder reinzuwaschen. Zu stark hat sich im kollektiven Gedächtnis festgesetzt, dass ein Verdacht bestand und Anklage erhoben wurde.

Die Unschuldsvermutung - ein gewichtiger Grundpfeiler des Rechtsstaates - versucht, diesen psychologischen Mechanismus abzuschwächen. Jeder Verdächtige gilt so lange als unschuldig, bis ein Gericht ihn rechtskräftig verurteilt hat. Das heißt für jedes Ermittlungsverfahren ganz konkret: Intime Details, die eine Person ins Zwielicht rücken, darf ein Staatsanwalt nicht an die Medien "durchsickern" lassen. Daran haben sich die Strafverfolger in der Causa Kachelmann nicht gehalten. Aus der Behörde sind selektiv Informationen an die Öffentlichkeit durchgesickert, die ein schlechtes Licht auf Jörg Kachelmann werfen und ihn eher als Täter erscheinen lassen. Entlastendes Material gab es von den Staatsanwälten dagegen nicht.

Durch dieses Verhalten haben die Strafverfolger auch das Persönlichkeitsrecht von Jörg Kachelmann massiv missachtet. Das Grundgesetz ist hier eindeutig: Kein Beschuldigter darf in der Öffentlichkeit unnötig bloßgestellt und stigmatisiert werden.

Eitelkeiten und Rechtfertigungsdruck

Warum machen Staatsanwälte so etwas? Es geht natürlich auch um Eitelkeiten einzelner Strafverfolger, die sich in der Öffentlichkeit profilieren wollen. Und manchmal lassen sich Staatsanwälte auch von Verteidigern provozieren, das "Medienspiel" mitzuspielen. Gerade in Fällen mit Prominenten spielt aber ein anderer Mechanismus eine große Rolle.

Wer gegen einen Prominenten ermittelt, wird von der Öffentlichkeit scharf beobachtet und steht unter hohem Rechtfertigungsdruck. Wer den beliebten Moderator Kachelmann verhaftet, muss das in der Öffentlichkeit immer wieder erklären und überzeugend rechtfertigen. In dieser Situation ist die Versuchung groß, das eigene Vorgehen zu legitimieren, indem man Jörg Kachelmann als Bösewicht darstellt. Oder den Medien Material und Informationen zuspielt, mit dem sie ein schlechtes Licht auf Kachelmann werfen (können).

Das rechtliche Risiko für den einzelnen Staatsanwalt ist dabei begrenzt. Er verletzt durch diese "Informationspolitik" eine ganze Reihe von Vorschriften. Etwa die internen Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV), die in Nr. 23 die "unnötige Bloßstellung" des Beschuldigten verbieten. Oder das Strafrecht, das in § 353d Nr. 3 StGB unter bestimmten Umständen die Weitergabe von amtlichen Schriftstücken an die Öffentlichkeit unter Strafe stellt. Die Praxis zeigt allerdings, dass disziplinarrechtliche Folgen oder gar Strafen eher selten sind. Der Grund ist einfach: Die Verstöße gegen die Vorschriften lassen sich kaum hieb- und stichfest nachweisen.

Die Staatsanwaltschaft nimmt für sich in Anspruch, die "objektivste Behörde der Welt" zu sein. Im Fall Kachelmann ist sie bisher eher ihrem Ruf als "Kavallerie der Justiz" gerecht geworden. Die unsägliche Informationspolitik hat traurige Folgen. In diesem Verfahren gibt es nur Verlierer - völlig unabhängig davon, zu welchem Urteil das Gericht kommt. Der Ruf und die öffentliche Karriere von Jörg Kachelmann sind ruiniert. Ein eventueller Freispruch ändert daran nichts. Die Staatsanwaltschaft hat durch ihr Verhalten Zweifel an der Objektivität der Justiz gesät und das Vertrauen der Bevölkerung in eine gerechte Strafverfolgung beschädigt. Dem Rechtsstaat hat sie damit keinen guten Dienst erwiesen. Und das mutmaßliche Opfer ist in der Öffentlichkeit derart brutal bloßgestellt worden, dass man sich fragt, wie diese Demütigungen je verarbeitet werden können.

Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer.pol. Volker Boehme-Neßler lehrt u.a. Medienrecht in Berlin. Zuletzt erschien von ihm: Die Öffentlichkeit als Richter? Litigation-PR als neue Methode der Rechtsfindung. Nomos Verlag Baden-Baden.

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Volker Boehme-Neßler, Die Staatsanwälte und der Fall Kachelmann : . In: Legal Tribune Online, 06.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1365 (abgerufen am: 20.01.2026 )

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