Druckversion
Montag, 19.01.2026, 12:45 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bgh-viii-zr-232-15-mieter-vermieter-kuendigung-eigenbedarf
Fenster schließen
Artikel drucken
21467

BGH zu Mietbeendigung durch GbR: Eigen­be­darfs­kün­di­gung deut­lich gestärkt

von Dominik Schüller

14.12.2016

Kündigung Mietvertrag (Symbolbild)

© akf - Fotolia.com

Eigentlich können Gesellschaften keinen Eigenbedarf anmelden, und eigentlich führt ein Verstoß gegen die Anbietepflicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Eigentlich. Denn das eine Prinzip hat der BGH heute ganz, und das andere halb aufgegeben.

Anzeige

Wo der Wohnraum knapp ist, nehmen Fälle von Eigenbedarfskündigungen durch Vermieter immer weiter zu. Nicht umsonst spielt der am Mittwoch vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedene Fall in München. Der VIII. Zivilsenat hat in dieser Entscheidung zu zwei wichtigen Fragen im Kontext von Eigenbedarfskündigungen Stellung bezogen – und bei einer davon seine Rechtsauffassung ausdrücklich geändert. 

Grundsätzlich werden Wohnraummietverhältnisse in Deutschland – von eng umgrenzten Ausnahmen abgesehen – unbefristet abgeschlossen. Dies hat zur Folge, dass Vermieter sich nur in wenigen Fällen durch Kündigung vom Mietvertrag lösen können – etwa bei hohen Mietrückständen oder sonstigen (erheblichen) Verstößen gegen vertragliche Pflichten durch den Mieter. Verhält der Mieter sich hingegen vertragstreu, kommt als Kündigungsgrund hauptsächlich der Eigenbedarf nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Betracht. Ein berechtigtes Kündigungsinteresse des Vermieters besteht immer dann, wenn er die Wohnung für sich selbst, Familien- oder Haushaltsangehörige benötigt. 

Eigenbedarfsfälle in vergangenen Jahren stark ausgeweitet

Die Rechtsprechung hat die Möglichkeiten der Eigenbedarfskündigung in den vergangenen Jahren erheblich ausgeweitet. Der Kreis der Familienangehörigen wird äußerst weit verstanden, sofern ab einem gewissen Verwandtschaftsgrad eine persönliche Beziehung zwischen den Personen hinzutritt. Auch die Absicht, die Wohnung gewerblich zu nutzen, ist vom BGH als zulässiger Grund für die Kündigung anerkannt worden. Selbst die geplante Gründung einer Wohngemeinschaft oder Familie durch ein Kind des Vermieters genügt inzwischen. 

Auch die Anforderungen an den eigenen Wohnbedarf sind gesunken. Im Prinzip kann der Vermieter frei entscheiden, in welcher seiner Wohnungen er leben möchte. Er muss sich z.B. nicht darauf verweisen lassen, er wohne bereits in einer seinen Bedürfnissen angemessenen Mietwohnung. Auch für eine einzelne Person kann eine Wohnung mit weit über 100qm angemessen sein. Die Rechtsprechung konzentriert sich in der Praxis auf die Eindämmung von Missbrauchsfällen. Um die grundsätzliche Berechtigung zur Kündigung wegen Eigenbedarfs ging es auch im am Mittwoch entschiedenen Verfahren vor dem BGH (Az.: VIII ZR 232/15):

Kündigung nach fast 30* Jahren

Die beklagte Mieterin hatte im Jahr 1985 die Wohnung vom damaligen Eigentümer angemietet. Sechs Jahre später wurde das gesamte Grundstück mit Mietshaus von einer aus vier Personen bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gekauft, deren vertraglicher Zweck in der "Instandsetzung, Modernisierung und dem Ausbau des Anwesens, dessen Vermietung sowie nach Möglichkeit der Aufteilung in Wohnungseigentum" lag. 

Ab 1994 begann die neue Eigentümerin mit der Sanierung des Hauses. Bis 2013 wurden mit Ausnahme der von der Mieterin genutzten Räume sämtliche anderen Wohnungen saniert. Im September 2013 kündigte die GbR den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs für die Tochter eines der Gesellschafter. In den Vorinstanzen ist die Räumungsklage der GbR abgewiesen worden. 

* Anm. d. Red: Tippfehler korrigiert am 15.12.2016

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Worüber der BGH zu entscheiden hatte

  • Seite 2:

    Und warum er dabei anderthalb Prinzipien aufgibt

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Dominik Schüller, BGH zu Mietbeendigung durch GbR: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21467 (abgerufen am: 19.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Miet- und WEG-Recht
    • Eigenbedarfskündigung
    • Gesellschaft
    • Kündigung
    • Mietwohnung
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Ein Mann sitzt am PC und spielt Glücksspiele 15.01.2026
Glücksspiel

EuGH zu Online-Glücksspiel:

Geschäfts­führer haften nach dem Recht des Wohn­sitzes des Spie­lers

Wer ohne Konzession Online-Glücksspiel anbietet, riskiert mehr als Ärger mit den Aufsichtsbehörden. Nach einem EuGH-Urteil können Spieler ihre Verluste auch von Geschäftsführern persönlich zurückfordern – nach dem Recht ihres Wohnsitzstaates.

Artikel lesen
Die Berliner Warnmeldung am Morgen ist auf einem Handy zu sehen, mit dem ein Betroffener seinen Stromkasten ausleuchtet 07.01.2026
Strom

Energieversorgung in Berlin wiederhergestellt:

Welche Ver­si­che­rungen nach Strom- und Hei­zungs­aus­fall greifen

Zehntausende Bürger Berlins dürfen aufatmen: Am Mittwoch ist im Südwesten der Stadt die Stromversorgung wieder angelaufen. Wie steht es nun um die Rechte der Betroffenen? Welche Versicherung kommt für eventuelle Schäden auf?

Artikel lesen
Eingang zum Gebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe 02.01.2026
BGH

Untervermietung, Verbrenner-Aus, Impfschäden:

Was der Bun­des­ge­richtshof 2026 wann ent­scheiden will

Untervermietung als Geschäftsmodell, Klimaklagen gegen Verbrenner, Corona-Impfschäden und mehr: Für wegweisende Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof 2026 schon Termine angesetzt. Welche das sind und worum es geht, hier in der Übersicht.

Artikel lesen
Eine Frau spricht ernsthaft über Mietrechtspläne, kritisiert deren mangelnde Weitsicht und als mutlos bezeichnet. 22.12.2025
Mietrechtsreform

Kritik an Hubigs Plänen zum Mietrecht:

"Dop­pelter Sys­tem­bruch" und "mutlos"

Neue Regelungen für Indexmieten, Kurzzeitmietverträge und möblierten Wohnraum: Die Bundesjustizministerin will mit Änderungen zum Mietrecht vor allem die Stellung von Mietern stärken. Einige Maßnahmen stoßen auf Kritik.

Artikel lesen
Renovierte und neu gebaute Mehrfamilienhäuser im Mjølnerparken im Stadtteil Nørrebro in Kopenhagen im Dezember 2025. 18.12.2025
EuGH

EuGH zur Diskriminierung im öffentlichen Wohnungsbau:

Däne­marks "Ghet­to­pakken" auf dem Prüf­stand

Wohnungsabbau, weil "zu viele Nicht-Westliche" dort leben? Der EuGH erklärt, wann Dänemarks "Ghettopakken" eine verbotene Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft sein kann.

Artikel lesen
Wohnungsbesichtigung in Berlin (Symbolbild) 17.12.2025
AGG

BGH zu Rassismus auf dem Wohnungsmarkt:

Wegen des Nach­na­mens keinen Besich­ti­gungs­termin erhalten?

Als eine Frau sich mit ihrem echten Namen für eine Wohnungsbesichtigung anmeldet, soll es keine Termine geben. Bei Anfragen als "Schneider" und "Schmidt" hingegen schon. Eine Diskriminierung, für die der Makler auf Entschädigung haftet?

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / Real Es­ta­te

CMS Deutschland , Stutt­gart

Logo von ADVANT Beiten
As­so­cia­te (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht

ADVANT Beiten , Mün­chen

Logo von Latham & Watkins LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit im Be­reich Real Es­ta­te Pri­va­te Equi­ty (m/w/d)...

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Real Es­ta­te & Pu­b­lic

CMS Deutschland , Stutt­gart

Logo von DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist / Voll­ju­rist als Scha­den­sach­be­ar­bei­ter...

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG , Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Kapitalanlage­haftung

27.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Produkthaftung und -sicherheit

28.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Manager- und Berufshaftung

28.01.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

27.01.2026

Tag des bedrohten Anwalts und der bedrohten Anwältin - PODIUMSDISKUSSION

27.01.2026, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH