Druckversion
Samstag, 17.10.2026, 00:48 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/bgh-urteil-pippi-langstrumpf-romanfigur-urheberrecht
Fenster schließen
Artikel drucken
9179

BGH zu Urheberrechtsschutz an Romanfiguren: Karlsruher Ausflug ins Taka-Tuka-Land

von Georg Lecheler

19.07.2013

Inger Nilsson als Pippi Langstrumpf

Nationaal Archief, Den Haag, Rijksfotoarchief: Fotocollectie Algemeen Nederlands Fotopersbureau (ANEFO), (CC BY-SA 3.0 NL)

Pippilotta Viktualia Rollgardina Pfefferminz Efraimstochter Langstrumpf, gemeinhin bekannt als Pippi Langstrumpf, ist grundsätzlich schützenswert. Das hat der BGH am Mittwoch zu Recht entschieden – und Pippi Langstrumpf dennoch im Stich gelassen, findet Georg Lecheler.

Anzeige

Den Einstieg in den Rechtsstreit lieferte im Jahr 2010 der Discounter Penny mit einer gewissermaßen närrischen Verkaufsaktion. Die Kette bot damals Karnevalskostüme an, mit denen man sich als Pippi Langstrumpf verkleiden konnte. Penny vermarktete die Kostüme als "Püppi" und warb unter anderem mit einem Foto, auf dem ein Mädchen zu sehen war: mit roter Perücke, geschwungenen Zöpfen, Punkten im Gesicht, einem grünen Kleid und Ringelstrümpfen.

Zwar hat Astrid Lindgren Pippi Langstrumpf geringfügig anders beschrieben, das Bild ist der bekannten Romanfigur aber ersichtlich ähnlich. Die Gesellschaft, der Lindgren die Rechte an ihrem literarischen Schaffen übertragen hatte, klagte daher wegen unerlaubter Ausbeutung Pippis. Sie hatte zudem einem anderen Discounter vertraglich das Recht eingeräumt, dessen Kostüm mit Abbildungen von Pippi Langstrumpf zu bewerben – und dafür eine hübsche Summe Geldes erhalten. Einen vergleichbaren Betrag forderte sie nun auch von Penny.

Pippi: Endlich anerkannt...

Das Landgericht (LG) und das Oberlandesgericht (OLG) Köln fanden das nachvollziehbar und verurteilten Penny entsprechend. Sie erklärten unisono, dass die "fiktive literarische Figur" Pippi Langstrumpf selbstständigen urheberrechtlichen Schutz genieße – auch außerhalb der Geschichten als den eigentlichen, urheberrechtlich geschützten Sprachwerken.

Die Gerichte billigen einer Figur für sich allein regelmäßig dann Urheberrechtsschutz zu, wenn diese "der Phantasie des Urhebers entsprungen, ausreichend individuell ist und auch außerhalb der konkreten Geschichte eine charakteristische und unverwechselbare Persönlichkeit aufweist", wie es im Urteil des LG Köln heißt. Maßgeblich dafür ist eine Kombination der äußeren Merkmale sowie der ihr von ihrem Schöpfer gegebenen Eigenschaften, Fähigkeiten und typischen Verhaltensweisen. Kein Zweifel also im Fall von Pippi, die äußerlich wie innerlich bemerkenswert ist.

Damit bescheinigten die Kölner Gerichte Pippi Zugehörigkeit zur illustren Gesellschaft gerichtlich als schutzwürdig anerkannter Fantasiegestalten. Weitere Mitglieder sind etwa der Igel Mecki, die Schlümpfe, Pumuckl, Bambi, Donald Duck oder Asterix und Obelix. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Einschätzung nun bestätigt, so dass Pippi sozusagen im Establishment angekommen ist.

...und dennoch schutzlos?

Anders als die Vorinstanzen sah der BGH in der werbenden Abbildung verblüffenderweise aber keine Urheberrechtsverletzung (Urt. v. 17.07.2013, Az. I ZR 52/12). Zwar gibt es von Pippi (als literarischer Figur) keine "verbindliche" Zeichnung wie von den Schlümpfen, sondern zunächst nur die Bilder, die sich in den Köpfen der Leser von Lindgrens Geschichten bilden.

Damit stellt sich die Frage, ob die Übertragung dieses geistigen Bildes in eine (durchaus abweichende) Abbildung eine Bearbeitung oder Umgestaltung ist, die nach § 23 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) der Zustimmung des Urhebers bedarf. Alternativ könnte darin auch eine eigene Leistung gesehen werden, die als "freie Benutzung" nach § 24 UrhG zulässig ist. Letzteres würde indes voraussetzen, dass "angesichts der Eigenart des neuen Werkes die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten älteren Werkes verblassen".

Die Kölner Gerichte waren sich einig, dass hiervon bei Pennys "Püppi" keine Rede sein könne – und bejahten eine Urheberrechtsverletzung. Der BGH meint jedoch, die aus Astrid Lindgrens Beschreibung Pippis übernommenen Elemente reichten nicht aus, um eine Rechtsverletzung zu begründen – und schreibt zugleich in seiner Pressemitteilung, dass der Betrachter erkennt, "dass es sich bei den Figuren in der Werbung […] um Pippi Langstrumpf handeln soll." Darin kann man durchaus einen Widerspruch sehen, der sich vielleicht noch auflösen wird, wenn die Urteilsbegründung im Volltext erscheint.

Der unterlegenen Klägerin bleibt jetzt nur noch die Hoffnung auf den ergänzenden Leistungsschutz des Wettbewerbsrechts. Das gezielte Spielen Pennys mit der Nähe zu Pippi könnte ausreichen, um in der Werbung eine Täuschung über die Herkunft des Kostüms oder eine unangemessene Ausnutzung Pippis zu sehen. Karlsruhe hat zur Klärung dieser bisher nebensächlichen Frage nach Köln zurückverwiesen – und dort haben die Richter die Welt ja schon einmal so gemacht, wie sie Pippi gefällt.

Georg Lecheler ist Rechtsanwalt bei Oppenhoff & Partner.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Georg Lecheler, BGH zu Urheberrechtsschutz an Romanfiguren: . In: Legal Tribune Online, 19.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9179 (abgerufen am: 17.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Literatur
    • Urheber
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Handy-Display mit verschiedenen Apps, darunter Facebook und Instagram 17.09.2026
Social Media

Finanzfluss gewinnt gegen Social Media-Plattform:

Meta haftet für Fake-Wer­bung auf Face­book

Betreiber von Social-Media-Plattformen können für Scam-Ads verantwortlich gemacht werden. Da Meta die Anzeige von Werbung und Inhalten auf seiner Plattform steuert, kann sich der Konzern nicht auf fehlende Kenntnis berufen.

Artikel lesen
Spitzenkandidat Ulrich Siegmund (l) ist das Gesicht der AfD Sachsen-Anhalt, Hans-Thomas Tillschneider (r) 12.09.2026
Podcast

AfD-Regierung verhindern? / Metall auf Metall / Hochstapler:

"Die AfD ein­fach mal regieren lassen, wäre unver­ant­wort­lich"

Die AfD will an die Macht, die anderen Parteien können sich nicht einigen. Wäre eine Expertenregierung ein Ausweg? Warum hat der Streit um “Metall auf Metall” so lange gedauert? Und: Ein Amtsrichter hat sich als Anwalt ausgegeben. Strafbar?

Artikel lesen
Moses Pelham lacht bei einem Auftritt in der Stadtwerke-Arena auf dem Hessentag in Bad Vilbel 2025. 03.09.2026
Kunstfreiheit

BGH entscheidet zum sechsten Mal:

Der (wohl) letzte Bei­trag von "Metall auf Metall" zum Urhe­ber­recht

Seit fast 30 Jahren zieht sich der Prozess "Metall auf Metall". Nun entscheidet der BGH: Sampling kann ein Pastiche und damit zulässig sein. Der Rechtsstreit ist damit immer noch nicht beendet, die Urheberrechtsfragen aber geklärt.

Artikel lesen
Eine ältere Dame schaut Fernsehen. Ob Seniorenheime Extra-Lizenzen abschließen müssen, um ihre Bewohner mit TV-Signalen zu versorgen, hatte der BGH zu entscheiden. 03.09.2026
Fernsehen

BGH zu Urheberrecht und "öffentlicher Wiedergabe":

Senio­ren­heim darf TV-Sig­nale an Bewohner wei­ter­leiten

Damit die Heimbewohner in ihren Zimmern fernsehen können, leiteten die Betreiber die Fernsehsignale weiter. Dafür forderte unter anderem die Gema Extra-Lizenzen. Die braucht es aber nicht, bestätigte nun auch der BGH.

Artikel lesen
Blick auf das Ziviljustizgebäude des Landgerichts Hamburg am Sievekingsplatz 1 im Hamburger Stadtteil Neustadt. 20.08.2026
Medien

In eigener Sache:

Land­ge­richt Ham­burg ver­bietet Absch­reiben bei LTO

Wenn Medien voneinander abschreiben, kann es sich auch dann um eine Urheberrechtsverletzung handeln, wenn übernommene Passagen leicht umformuliert werden. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Artikel lesen
Ein Presseausweis und ein Stift liegen auf einer Laptoptastatur 06.08.2026
Medien

LG Berlin II:

Anbieter von Pres­se­spie­geln gestärkt

Anbieter von Pressespiegeln sind nur Dienstleister – möchten Urheber der abgebildeten Artikel eine extra Vergütung dafür haben, müssen sie sich an diejenigen wenden, die die Pressespiegel beziehen. Das hat das LG Berlin II klargestellt.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von CMS
Se­nior Le­gal En­gineer (m/w/d) AI / De­ve­lop­ment

CMS, Stutt­gart und 7 wei­te­re

Logo von Wolters Kluwer
Me­dia Sa­les Ma­na­ger (m/w/d) für Le­gal Tri­bu­ne On­li­ne - re­mo­te

Wolters Kluwer, Hürth und 6 wei­te­re

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von Oppenhoff
Wirt­schafts­ju­rist (m/w/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz | Han­del, Ver­trieb &...

Oppenhoff, Köln

Logo von CMS
Rechts­an­walt (m/w/d) Im­­mo­­bi­­li­en­­wir­t­­schafts­­­recht

CMS, Düs­sel­dorf

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von LEGALUTIONS
Se­nior Le­gal Coun­sel (m/w/d)

LEGALUTIONS, Ulm

Logo von McDermott Will & Schulte
Le­gal Spring 2027 – Das Prak­ti­kan­ten­pro­gramm

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf und 3 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Wie generativ ist die KI? Spezialprobleme mit dem deutschen Urheberrecht

29.10.2026

Logo von Göttinger Verein zur Förderung des internationalen und nationalen Wirtschafts- und Medienrechts e. V.
18. Göttinger Urheberrechtstagung

03.11.2026, Göttingen

KI-Assistenten in Kanzleialltag und in Rechtsberatung:Was können ChatGPT, Copilot, Beck-Noxtua & Co?

17.11.2026

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Praktikantenprogramm FPS in Practice - Frühjahr 2027, Frankfurt

18.02.2027, Frankfurt am Main

Kann der DSA mehr sein als nur Schaufensterregulierung?

01.12.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH