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BAG verhandelt zu gleichem Lohn: "Equal Pay ist keine Ver­hand­lungs­sache"

von Tanja Podolski

15.02.2023

Bundesarbeitsgericht

Das BAG befasst sich am Donnerstag mit dem Fall einer ehemaligen Vertriebsmitarbeiterin. Sie wurde schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen. Foto: Tanja Podolski 

Darf ein Arbeitgeber einem Mann ein höheres Gehalt zahlen, nur weil dieser beim Einstieg besser verhandelt hat? Das wird am Donnerstag das BAG auf die Klage einer Ex-Mitarbeiterin aus dem Vertrieb zu entscheiden haben. 

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Wenn ein Mann ein besseres Gehalt verhandelt hat als eine weibliche Kollegin, dann muss er das auch bekommen dürfen -oder? Die Gesellschaft für Freiheitsrecht (GFF) meint "nein", und begleitet eine Frau bei der Klage gegen ihren – inzwischen früheren – Arbeitgeber. Am Donnerstag wird der 8. Senat am Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt den Fall verhandeln (Az. 8 AZR 450/21) – und entweder entscheiden oder dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen. 

In dem Fall klagt eine frühere Vertriebsmitarbeiterin eines Metallunternehmens in Meissen bei Dresden. Das Unternehmen hat 180 Mitarbeitende, davon drei im Außendienst, darunter die Klägerin Susanne Dumas und zwei männliche Kollegen. Einer der Männer war zwei Monate nach der Klägerin eingestellt worden und hat, wie Dumas später erfuhr, ab seinem Einstieg für Jahr eins ein um 1.000 Euro monatlich höheres Grundgehalt ausgehandelt als sie selbst mit 3.500 Euro. Nach einem Jahr fiel es auf die gleiche Höhe, bis dann nach einigen Monaten beiden Männern erneut ein höheres Gehalt angeboten wurde. Der zweite Mann war allerdings seit 30 Jahren im Betrieb.  

Susanen Dumas klagte auf Zahlung der Differenzbeträge zum Gehalt des männlichen Kollegen und auf Entschädigung. Sie verlor sowohl vor dem Arbeitsgericht Dresden (Urt. v. 04.10.2019, Az. 5 CA 638/19) als auch vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Sachsen (Urt. v. 03.09.2021, Az. 1 SA 358/19).  

"Deutschland hat einen der größten Gender-Pay-Gaps"

Für Sarah Lincoln, die das Verfahren für die GFF betreut und am Donnerstag vor dem BAG in Erfurt auch vortragen wird, liegt in den unterschiedlichen Gehältern eine Ungleichbehandlung, die nicht durch objektive Kriterien gerechtfertigt sei. "Das müssen nach der langjährigen Rechtsprechung Kriterien wie Qualifikation, Erfahrung oder Leistung sein, also einen Bezug zur Arbeit haben", so Lincoln. Ein besseres Verhandlungsgeschick sei ein subjektives Kriterium.   

"Genau derartige subjektive Kriterien führen zu den unterschiedlichen Gehältern", meint die Juristin. Dazu gibt es aktuelle Zahlen: Obwohl die gleiche Bezahlung seit 1957 auf europäischer Ebene ein verbindliches Grundprinzip sei, verdienten Frauen in Deutschland im Durchschnitt 18 Prozent weniger als Männer, bei bereinigten Zahlen – Tätigkeit in schlechter bezahlten Branchen, weniger Führungskräfte – liege der Unterschied bei sieben Prozent. "Damit hat Deutschland einen der größten Gender-Pay-Gaps in Europa", sagt Lincoln.  

Eine Stärkung der Frauen in ihren Verhandlungskompetenzen ändere daran nichts, das würden Studien zeigen. Das liege an sozial erwarteten Geschlechterrollen – und den Verstößen dagegen, wenn Frauen ihre Gehaltswünsche klar kommunizieren. "Bei entsprechendem Auftreten in Gehaltsverhandlungen werden Frauen dann als 'nicht nett' und 'fordernd' wahrgenommen und erzielen das gewünschte Gehalt trotzdem nicht", so Lincoln, "Equal Pay ist aber nicht verhandelbar."  

Verhandlungsgeschick oder Mitarbeitergewinnung? 

Die Vorinstanzen legten den Fokus jedoch auf einen anderen Aspekt: Die ungleiche Bezahlung sei gerechtfertigt gewesen, dazu habe der Arbeitgeber überzeugend vorgetragen, entschied das LAG. Denn der Mann sei nur bei dem höheren Gehalt bereit gewesen, den Job anzunehmen: Das Interesse des Unternehmens an der Mitarbeitergewinnung rechtfertige die Gehaltsunterschiede, die Mitarbeitergewinnung sei ein objektives Kriterium. 

Für die GFF reicht das nicht: "Der Arbeitgeber kann mit diesem Argument ein höheres Gehalt bezahlen, dann muss er dies aber auch den Frauen geben." 

Sollte das BAG am Donnerstag nicht im Sinne von Susanne Dumas entscheiden, will die GFF Verfassungsbeschwerde einlegen, wie sie es auch schon im Fall der früheren ZDF-Redakteurin Birte Meier getan hat. Susanne Dumas hat derweil den Arbeitgeber schon gewechselt. 

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BAG verhandelt zu gleichem Lohn: . In: Legal Tribune Online, 15.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51064 (abgerufen am: 22.07.2026 )

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