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Die zwölf Geschworenen: Das fil­mi­sche Denkmal für "In dubio pro reo"

Jochen Thielmann

13.08.2011

Die zwölf Geschworenen

© 20th Century Fox - United Artists

Das Genre des Justizdramas hat im Laufe der Jahrzehnte etliche herausragende Filme hervorgebracht. Einer seiner bedeutendsten Vertreter ist das Kammerspiel  "Die 12 Geschworenen" - ein Plädoyer für die Prinzipien des Rechtsstaats, dem der kommerzielle Erfolg verwehrt blieb, obwohl es von Kritikern bejubelt wurde. Jochen Thielmann hat im Filmarchiv gegraben.

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"Die zwölf Geschworenen" beraten über einen Mordfall. An dem anfänglich offensichtlichen Schuldspruch und den scheinbar wasserdichten Beweismitteln der Anklage entwickeln sich durch die Hartnäckigkeit eines Geschworenen immer mehr Zweifel, die schließlich in einen Freispruch "in dubio pro reo" münden.

Die öffentliche Meinung zu solch einem Urteil wäre einhellig: Das Rechtssystem hat wieder einmal versagt. Entweder ist es nicht gelungen, den wirklichen Täter zu ergreifen und stattdessen stand ein Unschuldiger vor Gericht. Oder man hatte den wahren Täter gefunden, war aber nicht in der Lage, ihn zu überführen. Wie man es auch dreht und wendet, offensichtlich eine schwere Niederlage für die Justiz.

"Die zwölf Geschworenen" zeigt, dass der Ausgang des Prozesses in Wahrheit ein Triumph des Rechtsstaats ist. Eine freiheitliche Strafjustiz ist sich ihrer eigenen Fehleranfälligkeit bewusst, unabhängig von den besten Absichten aller Beteiligter. Fehler können sowohl zugunsten eines (schuldigen) oder zulasten eines (unschuldigen) Angeklagten geschehen. In diesem Zwiespalt setzt ein Rechtsstaat auf den Grundsatz "in dubio pro reo" – im Zweifel für den Angeklagten.

Ein Kassenflop als ewiger Favorit

"Twelve angry men" – so der Originaltitel des Films – basiert auf einem Drehbuch für eine Sendung des amerikanischen Live-Fernsehens. Der Autor Reginald Rose hatte es aufgrund seiner eigenen Erfahrung als Geschworener geschrieben.

Hollywood-Star Henry Fonda war von dem Skript so sehr beeindruckt, dass er Rose ermutigte, seine Idee für eine Filmversion zu überarbeiten. Da aber keines der großen Hollywood-Studios das Thema für kommerziell genug hielt, finanzierten Fonda und Rose die Produktion selbst und engagierten den noch weitgehend unbekannten Bühnenregisseur Sidney Lumet. Nach zweiwöchigen Proben wurde der Film mit einem geringen Budget, aber mit hochkarätigen Nebendarstellern wie Lee J. Cobb, E.G. Marshall, Martin Balsam und Jack Warden in nur neunzehn Tagen abgedreht.

Die Vereinigten Staaten lösten sich gerade aus dem Griff des McCarthyismus, so dass ein Film über fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze bestens in das politische Klima passen sollte. Doch weit gefehlt. "Interessanterweise war 'Die zwölf Geschworenen' übrigens kein Hit in den Vereinigten Staaten", erinnerte sich Sidney Lumet später. "Wir bekamen großartige Kritiken, aber wir machten damit keinen finanziellen Gewinn. Es war größtenteils in Europa, wo der wirkliche Eindruck des Films spürbar war." So gewann der Film den Goldenen Bären der Berlinale 1957 und Regisseur Sidney Lumet wurde bei den Filmfestspielen in Locarno geehrt.

Nach und nach setzte sich der Film auch in Amerika durch. Bis heute gehört er weltweit zu den meist geschätzten Filmen, wie seine Platzierung in der ewigen Bestenliste der IMDb beweist. Für Henry Fonda war "Die zwölf Geschworenen" einer der drei Filme seiner langen Karriere, die ihm am meisten am Herzen lagen. Und auch aus der juristischen Elite der Vereinigten Staaten kam Anerkennung: Die Oberste Bundesrichterin Sonia Sotomayor erklärte unlängst, dieser Film sei dafür mitverantwortlich gewesen, dass sie die juristische Laufbahn eingeschlagen habe.

Ein solcher Fall vor deutschen Gerichten

In Deutschland gibt es keine Geschworenen mehr, die über Schuld oder Unschuld des Angeklagten entscheiden, sondern Schöffen, die mit Berufsrichtern gleichberechtigt das Urteil finden. Es wird vom Gericht keine einstimmige Entscheidung gefordert. Und einem Angeklagten droht selbst für das schwerste Verbrechen nicht die Todesstrafe. Trotzdem ist "Die zwölf Geschworenen" hierzulande nicht weniger einschlägig. Der Angeklagte hätte  vor einem deutschen Schwurgericht wahrscheinlich keine Chance auf einen Freispruch. Er würde vermutlich wegen Totschlags zu einer langjährigen Jugendstrafe verurteilt.

Der Film endet mit einem Happy End obwohl es nicht gelungen ist, ein Tötungsdelikt aufzuklären und der Täter unbehelligt sein Leben weiter leben kann. Weil es immer noch besser ist, neun Schuldige laufen zu lassen, als einen Unschuldigen zu verurteilen. Deshalb ist "Die zwölf Geschworenen" auch über fünfzig Jahre nach seiner Uraufführung noch immer ein erhebendes Filmvergnügen.

Der Autor Jochen Thielmann ist Fachanwalt für Strafrecht im "Strafverteidigerbüro Wuppertal". Daneben hat er neben regelmäßigen Fachartikeln für Publikationen wie Strafverteidiger, Strafverteidiger Forum oder Zeitschrift für Rechtspolitik auch bereits Beiträge über Kinofilme verfasst.

 

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Die zwölf Geschworenen: . In: Legal Tribune Online, 13.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4007 (abgerufen am: 13.05.2025 )

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