Jedes der vier Landgerichte in Brandenburg (Cottbus, Frankfurt/Oder, Neuruppin und Potsdam) stellt zweimal jährlich Rechtsreferendare ein. Wartezeiten gibt es in Brandenburg direkt zwar nicht, aber durch das hohe Bewerberaufkommen in Berlin weichen Viele nach Brandenburg aus, sodass es hier zu einer zweimonatigen Wartezeit kommen kann.
1. | Zivilstation | 4 | Monate | |
2. | Strafrechtsstation | 3,5 | Monate | |
3. | Verwaltung | 3,5 | Monate | |
4. | Anwaltsstation | 9 | Monate | |
5. | Schriftliche Prüfungen | 7 | Klausuren | |
6. | Wahlstation | 3 | Monate | |
7. | Mündliche Prüfung |
Stand: März 2019
Oberlandesgerichte: | 1 |
Landgerichte: | 4 |
Neueinstellungen pro Jahr: | ca. 160 |
Einstellungstermine: | 4 x jährlich |
Vergütung (monatlich): | 1.358,89 € |
Wartezeit: | ca. 2 Monate |
Stand: März 2019
Die Staatsprüfung in Brandenburg wird in Kooperation mit dem Land Berlin durchgeführt. Beide Länder haben ein gemeinsames Justizprüfungsamt eingerichtet. Es werden jeweils nur sieben Klausuren gestellt, darunter auch eine Wahlklausur. Jeweils zwei aus den Bereichen Zivil-, Straf- und Öffentliches Recht sowie eine Wahlklausur.
Die Note in der zweiten juristischen Prüfung in Brandenburg ergibt sich aus folgenden Leistungen:
Art der Leistung | Anteil Gesamtnote |
7 Klausuren | 60% |
mündliche Prüfung (Aktenvortrag) | 16% |
mündliche Prüfung (Prüfungsgespräch) | 24% |
Quelle: Ausbildungsstatistik des BfJ 2017 (Veröffentlicht März 2019)
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