Referendariat in Brandenburg

Allgemeines

Jedes der vier Land­gerichte in Brandenburg (Cottbus, Frankfurt/Oder, Neuruppin und Potsdam) stellt zweimal jährlich Rechts­referendare ein. Warte­zeiten gibt es in Branden­burg direkt zwar nicht, aber durch das hohe Bewerberaufkommen in Berlin weichen Viele nach Brandenburg aus, sodass es hier zu einer zweimonatigen Wartezeit kommen kann.

Zeitplan

 1.Zivilstation 4

Monate  

 2.Strafrechtsstation3,5   Monate
 3.Verwaltung3,5Monate
 4.Anwaltsstation9Monate
 5.Schriftliche Prüfungen  7Klausuren  
 6. Wahlstation3Monate
 7.Mündliche Prüfung

Stand: März 2019

Referendariat in Zahlen

  Oberlandesgerichte:
  Landgerichte:
  Neueinstellungen pro Jahr:ca. 160 
  Einstellungstermine:4 x jährlich 
  Vergütung (monatlich):1.358,89 € 
  Wartezeit:ca. 2 Monate 

Stand: März 2019

Im Kurzcheck

  • Wartezeit von bis zu 2 Monaten möglich
  • In der zweiten juristischen Staatsprüfung nur sieben Klausuren (inkl. Wahlklausur)
  • Etwa 11 % erreichen in der zweiten Prüfung ein Prädikat
  • Durchfallquote deutlich über Bundesdurchschnitt
  • Notenverbesserung möglich (Gebühr: 600,- €)

Zweite juristische Staatsprüfung

Die Staatsprüfung in Brandenburg wird in Kooperation mit dem Land Berlin durchgeführt. Beide Länder haben ein gemeinsames Justiz­prüfungsamt eingerichtet. Es werden jeweils nur sieben Klausuren gestellt, darunter auch eine Wahlklausur. Jeweils zwei aus den Bereichen Zivil-, Straf- und Öffentliches Recht sowie eine Wahlklausur.

Die Note in der zweiten juristischen Prüfung in Brandenburg ergibt sich aus folgenden Leistungen:

Art der Leistung Anteil Gesamtnote
7 Klausuren60%
mündliche Prüfung (Aktenvortrag)16%
mündliche Prüfung (Prüfungsgespräch)24%

Quelle: Ausbildungsstatistik des BfJ 2017 (Veröffentlicht März 2019)

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