"75 Jahre Grundgesetz" – darum drehte sich die große Bundestagsdebatte am Donnerstag. Die Unionsfraktion forderte in ihrem Antrag, "Verfassung und Patriotismus als verbindendes Band zu stärken". Doch nur die AfD stimmte dem Antrag zu.
Das LG Halle verurteilte Björn Höcke am Dienstag zu einer Geldstrafe, weil er eine verbotene SA-Parole in einer Rede verwendet hatte. Jetzt hat sein Anwalt Revision eingelegt. Der Fall geht damit zum BGH.
NRW-Polizeipräsidenten sind keine sogenannten politischen Beamten, entschied das BVerfG. Erfolg hat damit Wolfgang Albers, der als solcher nach den Übergriffen der Kölner Silvesternacht in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden war.
Der rbb darf vor der Veröffentlichung eine Sequenz aus einem MLPD-Wahlwerbespot herausschneiden, der gut sichtbar ein Buchcover zeigt. Kommerzielle Produktplatzierungen gehörten nicht in eine Wahlwerbung hinein, so das BVerfG.
Die Stadt München wollte verhindern, dass ein Pro-Palästina-Camp vor der LMU stattfindet. Sie verlegte das Camp und verbot Übernachtungen. Doch der bayerische VGH sieht das anders: Die Aktivisten dürfen bleiben – und auch übernachten.
Der Tech-Konzern Meta nahm Leistungen der Deutschen Telekom in Anspruch, wollte hierfür jedoch nicht zahlen. Das LG Köln ging von einem konkludent angenommen Vertragsangebot aus – und befeuert damit die sogenannte Fair-share-Debatte.
Die Volljuristin, die jahrelang in einem Yoga-Ashram arbeitete, bekommt als Mindestlohn rund 42.000 Euro* nachgezahlt. Das LAG Hamm bestätigte den Arbeitnehmerstatus der Frau. Der Fall hatte es bis zum BAG geschafft.
Weil er eine verbotene SA-Parole 2021 in Merseburg in einer Rede verwendete, wird AfD-Politiker Björn Höcke nun verurteilt. Er muss 13.000 Euro Geldstrafe zahlen. Den Vorsatz hält das Gericht für erwiesen.