Masterstudiengang "International Studies in Intellectual Property Law"

International mit Recht

von Anna K. Bernzen

28.09.2011

TU Dresden

Sie sind hoch spezialisiert, international ausgebildet und praxiserprobt: An der Dresdner Universität werden junge Juristen zu Experten auf dem Rechtsgebiet des Geistigen Eigentums ausgebildet. Doch lohnt sich die aufwändige Zusatzqualifikation? Anna K. Bernzen hat nachgefragt bei Judith Hesse, einer Absolventin und heutigen Koordinatorin des Studiengangs.

Ob ein Youtube-Video gesperrt wird, weil der Nutzer keine Gema-Gebühren abführte. Ob die Kaffeekapseln nur im teuren Original zu kaufen sind, weil auf sie fast zweitausend Schutzrechte angemeldet sind. Oder ob sich zwei Zahnbürstenhersteller bekämpfen, weil der eine damit wirbt, dass seine Bürstenköpfe auf das elektrische Modell des anderen passen: Das Recht des Geistigen Eigentums begegnet dem Normalbürger am Schreibtisch, in der Küche und sogar im Bad.

Den Studierenden des Masterstudiengangs "International Studies in Intellectual Property Law", auf Deutsch übersetzt "Internationale Studien des Rechts des Geistigen Eigentums", begegnet das spannende Rechtsgebiet ein Jahr lang zusätzlich im Hörsaal – ein Semester davon an der Heimatuniversität Dresden, ein Semester an einer der sechs Partneruniversitäten im Ausland.

In ihrem "deutschen" Halbjahr befassen sich die Studierenden zuerst mit den klassischen Schutzrechten wie dem Marken-, Patent- oder Urheberrecht. Auch das Wettbewerbs- und Medienrecht stehen dann auf dem Stundenplan. Außerdem lernen sie, ganz praxisnah, die Vertragsgestaltung und das Verfahrensrecht kennen. "Was man bei uns lernt, geht weit über den universitären Schwerpunktbereich hinaus und wird vor allem durch praktische Bezüge ergänzt", so erklärt Judith Hesse, die Koordinatorin des Studiengangs, den juristischen Lehrplan.

Die Technikvorlesung: in Dresden eine Pflichtveranstaltung

Hinzu kommen – ein Steckenpferd der technisch ausgerichteten Universität – Vorträge, in denen Patentanwälte technische Grundkenntnisse vermitteln. Auch Praxisübungen, etwa zur Frage "Wie schreibe ich eine Abmahnung?", führen die Studenten durch. Ergänzt wird das Programm in Dresden durch den so genannten Praktikerkreis: In diesem berichten Juristen, die bereits im Berufsleben stehen, wöchentlich aus dem Rechtsgebiet des Geistigen Eigentums. Ein verpflichtendes Praktikum zwischen den zwei Semestern sorgt für zusätzliche Praxiserfahrung.

"Der Auslandsaufenthalt bietet den Studenten außerdem Einblicke in die Rechtssysteme anderer Länder, etwa in die Ausgestaltung der Schutzrechte", sagt Judith Hesse. In den USA, Großbritannien, Tschechien, Polen und Frankreich hat der Studiengang bereits Partneruniversitäten. Die wurden nach ihrem Renomée in Sachen "Intel-lectual Property Law" ausgewählt. Judith Hesse hat den Masterstudiengang vor ihrer Tätigkeit als Koordinatorin selbst absolviert. Sie besuchte damals die Universität in Exeter. "Ich konnte ganz andere Kurse belegen und meine Module sehr frei wählen", zählt sie die Vorteile ihres Auslandsaufenthalts auf.

Staatsexamen? Bachelor? Egal!

Doch das "International" in der Bezeichnung des Studiengangs steht nicht nur für die Wahl der Studienorte: Bis zu einem Viertel der maximal 20 Studenten jedes Jahrgangs – der Studiengang startet im Sommer- und im Wintersemester – kommt aus dem Ausland. Häufig bewerben sich osteuropäische Jurastudenten, aber auch italienische, türkische oder griechische Anfragen waren bereits dabei.

Ebenso bunt gemischt wie die Herkunftsorte der Absolventen sind ihre Abschlüsse: In Dresden treffen Staatsexamen, deutscher Bachelor of Laws und viele gleichwertige ausländische Abschlüsse aufeinander. Wichtiger als Herkunft oder Diplom der Studierenden ist der Universität jedoch deren Berufswunsch. "Da die Ausbildung einen sehr spezifischen Nutzen hat, nehmen wir mit Vorliebe Studierende an, die später auch im Bereich des Geistigen Eigentums arbeiten wollen", sagt Judith Hesse.

Mit dem LL.M. aus Dresden in der Tasche stehen den Studierenden viele Türen offen: Manche Absolventen arbeiten heute im Deutschen Patent- und Markenamt, ein ehemaliger Student ist bei der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen angestellt, die meisten wählen jedoch eine Tätigkeit in Kanzleien und Unternehmen. Mit dem juristischen Master haben sie schließlich auch die theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt "Gewerblicher Rechtsschutz" gesammelt. "Unsere Studenten haben keine großen Schwierigkeiten, nach dem Studium eine attraktive Anstellung zu finden", sagt Judith Hesse.

Bei potenziellen Arbeitgebern gern gesehen

Dass die hoch spezialisierten Absolventen bei den möglichen künftigen Arbeitgebern gut ankommen, merkte sie bei der Organisation der jährlichen Studienabschlussfahrt nach München. "Oft fragten Kanzleien vorher bei uns an, ob wir sie nicht in diesem Rahmen besuchen wollten", erzählt Hesse. Diese Vorträge sind für sie schließlich auch eine Möglichkeit, neue Mitarbeiter zu rekrutieren. Eine weitere Option sind die Kongresse und Tagungen, die den Studierenden ergänzend angeboten werden. So kamen dafür etwa Juristen vom deutschen Bundesgerichtshof und den amerikanischen Hohen Gerichten nach Dresden.

Sechzig Leistungspunkte werden gesammelt in einem Jahr, an zwei Universitäten: "Anstrengend, aber ereignisreich", das ist daher Judith Hesses persönliches Fazit aus ihrer Studienzeit.

 

Mehr auf LTO.de:

Masterstudiengang Private Wealth Management: Nicht nur das eigene Vermögen managen

Master-Studiengänge Kriminologie: Im Hörsaal zwischen Sozialwissenschaftlern und Medizinern

Fachanwaltsausbildung im Studiengang Medienrecht: Zwischen Hörsaal und Fernsehstudio

DruckenSendenZitierenKommentieren

Zitiervorschlag

Anna K. Bernzen, Masterstudiengang "International Studies in Intellectual Property Law": International mit Recht. In: Legal Tribune ONLINE, 28.09.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4414/ (abgerufen am 22.05.2012)

Infos zum Zitiervorschlag

Kommentare

Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel

Kommentieren



Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Wolters Kluwer Deutschland
22

Veranstaltungen und Seminare

22.05.2012 - 23.05.2012, Leipzigheute13. Kongress Neue Verwaltung

25.05.2012, MainzMainz Media Forum

11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid

12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation

14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012

LTO-Quiz

© Rido - Fotolia.com

Was die Abkürzung AVB bedeutet, wissen Sie vielleicht noch, auch wenn Sie seit dem Examen das Versicherungsrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der Moral Hazards? Und wo ist das internationale Versicherungsrecht noch gleich geregelt? Testen Sie hier, ob Sie Ihr Staatsexamen heute noch bestehen würden!

Die LTO App - jetzt im iTunes Store

Ihre Meinung

Hells Angels und Co. im Visier der Länder

Sollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?

Foto: Roberto Pfeil/dapd
Ja.

Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.

Nein.

Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.

Egal.

Dazu habe ich keine Meinung.

Zum Ergebnis

Artikel der Woche

Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Von: Ass. iur. Johannes Arnhold

Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag  auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.

mehr

Rechtsgebiete:

LTO-Newsletter

Das Wichtigste im Recht - einmal pro Woche kostenlos mit dem LTO-Redaltionsnewsletter

Ihre E-Mail-Adresse: