Silvester-Ausschreitungen 2022 in Niedersachsen: Regie­rung muss Vor­namen deut­scher Tat­ver­däch­tiger nicht nennen

02.05.2024

Ein AfD-Politiker wollte die Vornamen deutscher Tatverdächtiger der Ausschreitungen in der Silvesternacht 2022/2023 wissen. Diese Namen muss die Landesregierung aber nicht nennen, so der Niedersächsische Staatsgerichtshof.

In der Silvesternacht 2022/2023 kam es an mehreren Orten in Niedersachsen zu Übergriffen auf Einsatzkräfte. In diesem Zusammenhang hatte die Landesregierung im Landtag u.a. mitgeteilt, dass zum damaligen Zeitpunkt 35 Tatverdächtige ermittelt worden waren, darunter 19 Personen mit ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit. Stephan Bothe, Landtagsabgeordneter der AfD, wollte die Namen dieser Personen erfahren. Sein Antrag im Organstreitverfahren vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof (StGH) hatte jedoch keinen Erfolg (Urt. v. 02.05.2024, Az. StGH 3/23).

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Grant Hendrik Tonne (SPD) sagte dazu: "Mit dieser Klage zeigt die AfD-Fraktion klar, dass rassistisches Gedankengut in ihren Reihen tief verwurzelt ist. Klar ist, dass diese Krawalle von deutschen Staatsbürgern begangen wurden. Wie deren Vornamen lauten, spielt weder für die Taten noch die Bestrafung eine Rolle."

Zuvor hatte die niedersächsische Landesregierung eine entsprechende Kleine Anfrage Bothes von Ende Februar 2023 abgelehnt. Zum einen seien die Vornamen der 19 deutschen Tatverdächtigen zu diesem Zeitpunkt nicht öffentlich bekannt gewesen. Zudem würde die Regierung sie nicht in einer öffentlich zugänglichen Drucksache veröffentlichen da so die schutzwürdigen Interessen Dritter verletzt würden. Bothe sah hingegen sein verfassungsrechtliches Frage- und Informationsrecht verletzt.

Der StGH schloss sich der Auffassung der Landesregierung an. Eine entsprechende Auskunft könnte schutzwürdige Interessen Dritter verletzen. Die parlamentarische Bekanntgabe der Vornamen würde einen nicht zu rechtfertigenden, unverhältnismäßigen Eingriff in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten und die staatliche Schutzpflicht für die körperliche Unversehrtheit missachten, hieß es weiter in der Urteilsbegründung.

dpa/xp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Silvester-Ausschreitungen 2022 in Niedersachsen: Regierung muss Vornamen deutscher Tatverdächtiger nicht nennen . In: Legal Tribune Online, 02.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54472/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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