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20093

Die juristische Presseschau vom 23. bis 25. Juli 2016: Reak­tionen auf Amo­klauf / Über­nahme von Kaiser’s Ten­gel­mann / Ver­fahren gegen Lag­arde

25.07.2016

Legal Voices - die juristische Presseschau

Nach dem Amoklauf in München wird über innenpolitische Konsequenzen diskutiert. Außerdem in der Presseschau: Das OLG Düsseldorf bekräftigt seine Kritik an Wirtschaftsminister Gabriel und Christine Lagarde erwartet ein Strafverfahren.

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Thema des Tages

Amoklauf in München: Nach dem Amoklauf in München, bei dem am Freitagabend mit dem Täter zehn Menschen ums Leben gekommen sind, wird über die Ursachen und über mögliche politische Konsequenzen diskutiert. Im Gespräch sind Verschärfungen des Waffenrechts, das Verbot von Ego Shootern sowie der Einsatz der Bundeswehr im Innern, wie die Montags-SZ (Detlef Esslinger) berichtet.

Im Interview mit der FAS (Ralph Bollmann/Inge Kloepfer) erklärt Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, dass am Freitag eine Feldjäger-Einheit der Bundeswehr in Bereitschaft gesetzt wurde. Die Montags-SZ (Christoph Hickmann) vermutet, dass die Aussage gezielt platziert wurde, um das Thema noch einmal auf die Agenda zu setzen und zu "verdeutlichen, dass die Bundeswehr im Ernstfall auch ohne Grundgesetzänderung bereitstünde". Laut Reinhard Müller (Montags-FAZ) ist es verständlich, dass nach einer solchen Bluttat abermals die gesetzlichen Regelungen überprüft werden. Der Einsatz der Bundeswehr im Innern sei jedoch schon jetzt bei "besonders schweren Unglücksfällen", also auch bei größeren Anschlägen zulässig. Die Montags-taz (Tobias Schulze/Christian Rath) erläutert, wozu und unter welchen Voraussetzungen die Bundeswehr im Innern eingesetzt werden darf. Bei einer Schießerei sei fraglich, ob es sich um einen Anschlag "katastrophischen Ausmaßes" handele. Zudem fehle es an einer gesetzlichen Grundlage.

Mit Forderungen nach der Verschärfung des Waffenrechts befasst sich die Montags-taz (Konrad Litschko). In einem Gastbeitrag für die Montags-FAZ fordert Roman Grafe, Sprecher der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!", eine Verschärfung des Waffenrechts. Das Lebensrecht der unbewaffneten Mehrheit in Deutschland würde die Freiheitsrechte von Legalwaffen-Besitzern überwiegen. Nach der Auffassung von Christian Bommarius (Montags-BerlZ) kann hingegen kein Gesetz verhindern, dass sich ein zur Tat entschlossener Mensch eine Waffe besorgt. Die Debatte über die innere Sicherheit sei sinnlos.

Volker Kauder, Fraktionsvorsitzender der CDU hat im Interview mit der WamS (Beat Balzli/Jacques Schuster) ein Verbot von Ego Shootern ins Gespräch gebracht. Die Montags-SZ (Jannis Brühl) weist darauf hin, dass sich die schädliche Wirkung von Ego Shootern nicht belegen lasse.

Die Montags-SZ (Ronen Steinke) befasst sich mit dem Begriff der Terrorlage, der im Polizei-Vokabular eigentlich gar nicht vorkomme. Vielmehr könne ein Fall von "Größeren Gefahren-, Schadenlagen und Katastrophen" (GSSK) ausgerufen werden, wenn aus ex-ante-Perspektive eine entsprechende Gefahrenprognose vorliege.

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Rechtspolitik

Gottesbezug in Landesverfassung: Eine Initiative, die die Aufnahme eines Gottesbezuges in die Landesverfassung Schleswig-Holsteins gefordert hat, ist vorerst gescheitert. Ein entsprechender Gesetzentwurf verpasste die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit um eine Stimme. Für Thomas Hahn (Samstags-SZ) ging der Abstimmung eine moderne Wertedebatte vorher, die von der Einsicht getragen worden sei, dass nicht nur das Christentum zu Deutschland gehöre. Diese Einsicht hätte gelitten, wenn jemand "einen Abstimmungserfolg als Sieg des Christentums gefeiert hätte". Auch Martin Rath (lto.de) begrüßt die Entscheidung. Sie halte den Weg frei für eine Präambel, die ein Formular beinhaltet, in das der Bürger eine höhere Macht seiner Wahl eintragen kann.

Bauvertragsrecht: Die geplante Reform des Bauvertragsrechts ist laut einem Gutachten des Verfassungsrechtlers Ulrich Battis, über das die Montags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet, in Teilen verfassungswidrig. Es geht um das sogenannte Anordnungsrecht. Danach kann der Besteller bei nachträglicher Änderung der Sach- oder Rechtslage einseitig Änderungen des Vertrags anordnen. Diese Abweichung vom Grundsatz "pacta sunt servanda" verstoße gegen die Berufsfreiheit des Bauunternehmers, so Battis.

GWB-Reform: Jens Steger (Handelsblatt-Rechtsboard) erläutert die geplante Reform des Wettbewerbsrecht. Laut Montags-Tsp (Jost Müller-Neuhof) stößt diese bei Journalisten auf Protest. Nach dem Gesetzentwurf haben Journalisten kein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn sie in Besitz von Beweismaterial für Schadensersatzprozesse wegen Kartellverstößen sind.

Überwachungstechnologien: Die EU-Kommission plant den Export von Überwachungstechnologien durch eine Änderung der Dual-Use-Verordnung stärker zu regulieren. netzpolitik.org (Simon Rebiger) fasst die wesentlichen Punkte des geleakten Entwurfs zusammen.

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  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: Amoklauf in München, kein Gottesbezug in Landesverfassung, Kritik an GWB-Reform

  • Seite 2:

    Justiz: OLG Düsseldorf zur Übernahme von Kaiser’s Tengelmann, AfD scheitert beim HVerfG, Hasskommentar nicht strafbar

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: Lagarde kommt vor Gericht, Weltrechtsprinzip gegen Assad-Regime, neue Erkenntnisse über Bierkrugprügeleien

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Die juristische Presseschau vom 23. bis 25. Juli 2016: . In: Legal Tribune Online, 25.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20093 (abgerufen am: 06.06.2026 )

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