3,40 Euro Stundensatz sind sittenwidrig, so das LAG Düsseldorf. Außerdem in der Presseschau: Ein Appell an den Gesetzgeber, sich in Sachen Erbschaftsteuer auf die Vorgaben des BVerfG zu beschränken, Handelskammerbeiträge müssen auch bei illegaler Tätigkeit gezahlt werden, Finanzämter ermöglichen steuerfreie Essensspenden und warum sich im Schlafzimmer ablenken lassen darf, wer im Wohnzimmer die Adventskerzen anzündet.
Thema des Tages
LAG Düsseldorf zu sittenwidrigem Lohn: Eine Klägerin vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte acht Monate lang mit einer Busfahrerin Kinder abgeholt, zur Schule und wieder nach Hause begleitet. Hierfür hatte die Frau 15 Euro pro Tag erhalten, was einem Stundensatz von 3,40 Euro entsprach. Das LAG sah darin eine sittenwidrige Vergütung – die Klägerin hätte fast das Dreifache bekommen müssen: Sie kann jetzt nachträglich den Tarifstundenlohn für das private Omnibusgewerbe in Nordrhein-Westfalen von 9,76 Euro brutto fordern. lto.de und die Welt berichten.
Rechtspolitik
Erbschaftsteuer: Mit den Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in Sachen Erbschaftsteuer an den Gesetzgeber richtet, befasst sich der Anwalt Ralph Landsittel in der FAZ. Es sei im Sinne der Planungssicherheit zu hoffen, dass sich der Gesetzgeber auf die Abarbeitung der einzelnen Punkte beschränkt. Würde er neue Konzeptionen einführen, wären diese wiederum der verfassungsrechtlichen Prüfung und damit neuer Ungewissheit ausgesetzt.
Tarifeinheit: Höhlt das Gesetz zur Tarifeinheit das Streikrecht der Arbeitnehmer aus? Die Antwort auf eine entsprechende Anfrage der Linken an die Bundesregierung falle "schmallippig" aus, heißt es in der Welt (Stefan von Borstel).
Private Schiedsgerichte: Mit dem Verhältnis von staatlicher und privater Streitbeilegung befasst sich der Verfahrensrechtler Burkhard Hess in der FAZ. Die politische Debatte um die außergerichtliche Streitbeilegung berücksichtige nicht genug, welche Qualitätskriterien gelten sollen.
Justiz
BGH – rauchender Mieter: Am Aschermittwoch 2015 will der BGH über den Mietrechtsfall um Friedhelm Adolfs entscheiden. Adolfs war wegen Zigarettenrauchs im Hausflur gekündigt worden; ihm drohe zum Jahresende die Zwangsräumung, wie lto.de meldet.
EuGH zu Stammzell-Patenten: Mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof zur Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen in Bezug auf unbefruchtete Eizellen befasst sich der Juraprofessor Hans-Georg Dederer (verfassungsblog.de). Der EuGH stelle entscheidend auf die "inhärente Fähigkeit" der Zellen ab, "sich zu einem Menschen zu entwickeln".
LG Lüneburg zu Befangenheitsantrag: Die Vorsitzende Richterin, die den Strafprozess gegen den ehemaligen Referatsleiter im Justizprüfungsamt Niedersachsen wegen mutmaßlich verkaufter Klausurlösungen leiten soll, steht nach Ansicht des Landgerichts Lüneburg nicht im Verdacht der Befangenheit. Es habe keinen persönlichen Kontakt gegeben; auch als Zeugin komme sie nicht in Betracht. lto.de berichtet.
VG Berlin zu Handelskammerbeiträgen: Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin muss auch Mitgliedsbeiträge an die Industrie- und Handelskammer zahlen, wer eine illegale Tätigkeit ausübt und mit ihr Geld verdient. Das meldet lto.de.
LG Hamburg zur Haftung von Google: Thomas Stadler (internet-law.de) nimmt eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg zur Haftung von Google für Suchergebnisse zum Anlass, eine "erhebliche Bereinigung und damit Verfälschung" der Ergebnisse zu prognostizieren.
Recht in der Welt
USA – Hinrichtungen: Hinrichtungen mit unerprobten Medikamenten in Oklahoma sind nicht verfassungswidrig. Das entschied ein Bundesrichter in dem US-Bundesstaat. Im Frühjahr 2015 sollen vier Exekutionen durchgeführt werden, meldet spiegel.de.
Kanada – Ex-Pornodarsteller: Ein kanadisches Gericht hat den früheren Pornodarsteller Luka Magnotta wegen Mordes verurteilt. Er hatte gestanden, einen Studenten getötet, zerstückelt und die Leichenteile per Post an Behörden und Parteien geschickt zu haben. spiegel.de berichtet.
Sonstiges
"Recht auf Vergessen": Nach dem Google-Urteil des EuGH im Mai dieses Jahres haben deutsche Internetnutzer verlangt, fast 120.000 Links aus den Ergebnissen der Suchmaschine Google zu löschen. In der Hälfte der Fälle sei Google dem Wunsch nachgekommen. Das meldet handelsblatt.com.
Weihnachtsmann und Urheberrecht: Gehört der Weihnachtsmann Coca Cola? Ist er eine urheberrechtlich geschützte fiktive literarische Figur? Schon denkbar – aber um den Weihnachtsmann wird ja nicht gestritten, so der Anwalt Niklas Haberkamm auf lto.de.
Finanzämter und verschenktes Essen: Warum deutsche Finanzbehörden bei Essensspenden an Obdachlose keine Umsatzsteuer mehr verlangen und was steuerrechtlich dahinter steckt, stellt lto.de (Pia Lorenz/Anne-Christine Herr) dar.
Das Letzte zum Schluss
Zündelei an Weihnachten: blog.beck.de (Hans-Otto Burschel) weist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 1999 zum Sorgfaltsmaßstab von Hausratsversicherten hin. Danach ist demjenigen Versicherungsnehmer kein unentschuldbares Fehlverhalten vorzuwerfen, der "am Morgen des ersten Weihnachtsfeiertages die Kerzen eines Adventskranzes auf dem Wohnzimmertisch angezündet und den Frühstückskaffee zubereitet hat, sich in das Schlafzimmer begibt, um seine Lebensgefährtin zu wecken, sich dort von ihr ablenken lässt und deshalb den sich entwickelnden Brand nicht bemerkt".
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Am Montag, den 29. Dezember 2014 erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/fr
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 24. Dezember 2014: Sittenwidriger Lohn – steuerfreie Essensspenden – entschuldigte Zündeleien . In: Legal Tribune Online, 24.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14219/ (abgerufen am: 19.05.2024 )
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