Die Vorratsdatenspeicherung kommt wieder und bringt direkt noch ein paar Steuer-CDs mit. Außerdem in der Presseschau: Verfassungswidriges Tarifeinheitsgesetz, bessere BND-Kontrolle, Fehlurteile in der Strafjustiz, BVerfG zu teuer und die überraschende Erkenntnis, dass Tiere auch Knochen enthalten.
Thema des Tages
Vorratsdatenspeicherung: Wie netzpolitik.org (Andre Meister) am Freitag informierte, soll der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung bereits in zwei Wochen vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Diesen Dienstag soll die SPD-Fraktion einen fraktionsoffenen Abend zur Vorratsdatenspeicherung veranstalten, auf dem eine Diskussion von Abgeordneten, Justizminister Heiko Maas (SPD) und Experten stattfinden soll.
Die Montags-taz (Christian Rath) erläutert, der Entwurf sehe eine vierwöchige Speicherpflicht für Standortdaten von Handys vor, bei anderen Verkehrsdaten, etwa wer mit wem telefoniert, solle zehn Wochen gespeichert werden. E-Mails blieben "verschont" von der anlasslosen Speicherung, so auch Facebook-, Twitter- und WhatsApp-Nachrichten. Der polizeiliche Zugriff auf die Daten sei bei schweren Straftaten möglich. Die praktisch wichtigste Nutzung der Daten sei aber die Bestandsdatenauskunft, also die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen, die bei allen Straftaten möglich sei. Separat weist die Montags-taz (Christian Rath) die im Entwurf untergebrachte Strafbarkeit der sogenannten Datenhelerei hin und zitiert den geplanten § 202 d des Strafgesetzbuches. Mit der Vorschrift werde zum einen das bisher straffreie bloße Handeln mit Daten erfasst, sondern auch der staatliche Ankauf von Steuer-CDs legalisiert.
Svenja Bergt (Montags-taz) kommentiert: Überwachung im Schnelldurchlauf, eine sorgfältige Prüfung des Entwurfs durch die Abgeordneten sei so kaum möglich.
Rechtspolitik
Tarifeinheitsgesetz: Wie die Montags-SZ (Detlef Esslinger) weiß, habe das Bundesarbeitsministerium erstmals eingeräumt, dass das geplante Tarifeinheitsgesetz die Streikrechte einschränke. Streike die nicht-mitgliederstärkste Gewerkschaft eines Betriebes, könnten Gerichte den Arbeitskampf als "unverhältnismäßig" untersagen, wenn er auf ein Ziel gerichtet sei, das gar nicht zu erreichen ist: Der Abschluss eines (neuen) Tarifvertrages. Nach dem Gesetz solle nämlich nur der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft gelten. In der Streikrechts-Beschränkung könne aber, so die SZ, ein Verfassungsverstoß liegen.
Dazu kommentiert Detlef Esslinger (Montags-SZ): die Arbeitsrichter, die das Gesetz anwenden müssten, täten ihm jetzt schon leid. Besser sei dagegen ein Unions-Vorschlag, eine Pflicht für Gewerkschaften zu schaffen, sich vor einem Streik einer Schlichtung zu unterziehen.
Grundgesetzänderung für Ehe-Öffnung? Laut zeit.de und der Montags-SZ (Robert Rossmann) musste Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Wochenende, via Twitter, sein eigenes Ministerium korrigieren, das auf eine Anfrage erklärt habe, für eine Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare sei eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Dies hatte nicht nur zu scharfer Kritik am Minister geführt, sondern habe auch in Widerspruch zu einem älteren SPD-Gesetzentwurf gestanden, der eine Änderung gerade nicht für notwendig hielt.
BND-Kontrolle: Die WamS (R. Alexander u.a., welt.de-Version) befasst sich ausführlich mit den Vorwürfen, denen sich Bundeskanzlerin Merkel (CDU) in der BND-Affäre konfrontiert sieht und beschreibt den Wettlauf von Union und SPD um eine Reform des Nachrichtendienstes. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) fordere, die gesamte Tätigkeit des BND einer "demokratischen Kontrolle" zu unterwerfen. Dazu auch spiegel.de sowie die Montags-SZ (Robert Rossmann). Laut Informationen der SZ favorisieren Maas zur Erreichung der Ziele Änderungen im G-10-Gesetz, in welchem Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses geregelt seien; auch solle die Ausstattung des Parlamentarischen Kontrollgremiums und der G-10-Kommission verbessert werden. Die Montags-Welt (M. Bewarder/J. Gaugele) berichtet ebenfalls und erläutert u.a. die G-10-Kommission und wen der BND überwachen darf (Manuel Bewarder) und konstatiert dabei das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Ausländern im Ausland.
Geplante Datenschutzgrundverordnung: Lobbygruppen versuchten derzeit verstärkt, der geplanten EU-Datenschutzgrundverordnung, welche den Umgang mit persönlichen Daten von Verbrauchern regeln soll, zahlreiche Ausnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen hinzuzufügen, so Svenja Bergt (Montags-taz). Bergt hält dies für verfehlt: Warum sollten für den Bäcker, der Kundenkarten ausgibt oder den kleinen Online-Händler weniger Datenschutz-Standards gelten.
Überwachung in der Prostitution: Anna Biselli (netzpolitik.org) befasst sich mit geplanten Kontrollbefugnissen im geplanten Prostitutionsschutzgesetz, welche unter anderem das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzten, und wundert sich über das ausbleibende Medienecho angesichts der weitreichenden Überwachungsbefugnissen.
Hinterbliebenen-Schmerzensgeld: Angehörige von Opfern des Germanwings-Flugzeugabsturzes verhandeln derzeit außergerichtlich mit dem Unternehmen über angemessene Entschädigungszahlungen, berichtet der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof/Heike Jahberg) und gibt einen Überblick über mögliche Anspruchsgrundlagen für den Fall eines streitigen Verfahrens. Professor Elmar M. Giemulla, der die Angehörigen bei den Verhandlungen vertritt, stellt auf lto.de einen bayerischen Gesetzentwurf zur Einführung eines Angehörigenschmerzensgeldes vor. Der Vorschlag sehe einen Anspruch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz vor, der von den Hinterbliebenen bewiesen werden müsse.
Künstliche Befruchtung für Unverheiratete: Wie Bild.de (A. Hellemann/M. Hollstein) weiß, plane Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), die Förderrichtlinien für die künstliche Befruchtung auf unverheiratete Paare auszudehnen und die Änderung noch in dieser Woche zu veranlassen. Die Union übt Kritik, die Ehe sei, "auch im Sinne des Kindes", Voraussetzung für die staatliche Kostenübernahme.
Einpersonengesellschaft: Die EU-Kommission plant die Ein-Personen-Gesellschaft einzuführen, deren Gründung im Internet und ohne Beteiligung eines Notars möglich sein soll. Wie der Spiegel (Barbara Schmid, spiegel.de-Zusammenfassung) berichtet, haben fünf Minister aus Nordrhein-Westfalen Justizminister Heiko Maas (SPD) dazu aufgefordert, sich gegen das Vorhaben einzusetzen. Wegen Verzichts auf Identitätsprüfung des Gründers werde ein Einfallstor für Geldwäscher und Betrüger geschaffen.
Justiz
EuGH – Vassilios Skouris: Vor der anstehenden Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs zum OMT-Programm der EU am 16. Juni, porträtiert die FAS (Corinna Budras) den Präsidenten des EuGH Vassilios Skouris. Dem Europarechtsexperten mit griechischer Herkunft und Ausbilds- und Lehrzeit in Deutschland wird eine prägende Rolle für die erwartete Entscheidung beigemessen.
NPD-Verbotsverfahren: Am Freitag haben die Länder im NPD-Verbotsverfahren Akten vorgelegt, die nachweisen sollen, dass alle V-Leute aus der Führungsebene der NPD vor dem Verbotsantag abgeschaltet worden sind. Daraus ergibt sich, dass zuvor eine Zusammenarbeit der Verfassungsschutzämter mit insgesamt 11 Personen im Bundesvorstand und den Landesvorständen der NPD stattgefunden hat. Zwar werden die Namen nach wie vor unter Verschluss gehalten, doch soll anhand von internen Verfügungen und Protokollen nachweisbar sein, dass die V-Leute jeweils eine Abschalterklärung unterschrieben haben und der Kontakt eingestellt worden war. Es berichten der Spiegel (Hubert Gude u.a., spiegel.de-Zusammenfassung), die Samstags-taz (Konrad Litschko) und die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch/Tanjev Schultz).
Wolfgang Janisch (Montags-SZ) zeigt sich beeindruckt von den Anstrengungen der Ländern und den tiefen Einblicken, die im Verfahren in die sonst so streng geheime Praxis der Beobachtung möglicher Verfassungsfeinde gewährt würde. Das Gericht habe die schwierige Aufgabe, Maßstäbe für ein Parteiverbot herauszuarbeiten, die Parteiverbote der 50er Jahre könnte auf eine gefestigte Demokratie nicht übertragen werden.
Sanierung BVerfG-Gebäude: Wie die WamS (Martin Greive) zu berichten weiß, übt die Bundesregierung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht scharfe Kritik an den Sanierungskosten für das Karlsruher Gerichtsgebäude. Obgleich die Renovierung des denkmalgeschützten Baus mit insgesamt 57,6 Millionen Euro lediglich 20 Prozent über dem Veranschlagten läge, werfe man regierungsseitig eine Verdoppelung der Kosten vor und beklage eine Tunnelblick-Steuerung bei der Fertigstellung. Parlamentarier aus Opposition und Regierungsfraktionen wunderten sich, so die WamS. Auch stehe die Frage im Raum, ob es sich nicht um eine Retourkutsche für unliebsame Urteile handele.
AG Charlottenburg zu Mietspiegel: Das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg von vergangenem Montag, das dem Berliner Mietspiegel die Tauglichkeit zum qualifizierten Mietspiegel abgesprochen hat, greifen nun auch der Spiegel (Matthias Bartsch u.a.) und die FAS (Dennis Kremer/Christian Siedenbiedel) auf. Das Urteil habe wegen der kommenden Mietpreisbremse, die an den Mietspiegel anknüpft, eine Debatte über die wissenschaftlichen Standards ausgelöst. Das Bundesjustizministerium wird voraussichtlich bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf zur Regelung des Mietspiegels vorbereiten.
Massimo Bognanni (Handelsblatt) meint im Leitartikel, das Urteil habe den gravierendsten Planungsfehler aufgedeckt: "Niemand hat festgelegt, nach welchen Kriterien der Mietspiegel berechnet werden muss, damit er gerichtsfest ist." Joachim Jahn (Samstags-FAZ) appelliert an die Regierung, es müsse endlich Rechtssicherheit - gerade auch für die Vermieter - geschaffen werden: "Mietspiegel müssen rechtssicherer werden, dürfen aber die Mietpreisbremse nicht weiter verschärfen."
LG Lüneburg – Auschwitz-Prozess: Beim derzeit vor dem Landgericht Lüneburg gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning geführte Prozess wegen Beihilfe zum Mord an hunderttausenden Juden gehe es nicht, so Christian Bommarius (Sonntags-Berliner Zeitung), um eine Bestrafung des nicht mehr haftfähigen Greises. Sinn sei vielmehr die "Bestätigung seiner Schuld" und die Anhörung der Zeugen, die über die Vergangenheit berichteten.
OLG Hamburg – Max Mosley: Max Mosley, ehemaliger FIA-Vorsitzender, wollte vor Gericht erreichen, dass Google bei der Suche nach seiner Person keine kompromittierenden SM-Aktbilder mehr listet. Kurz vor einer Entscheidung des Oberlandesgericht Hamburg hat sich Mosley nun mit Google verglichen. Wie taz.de (Christian Rath) und der Spiegel (Isabell Hülsen, spiegel.de-Zusammenfassung) erklären, wird Google voraussichtlich den von Mosley geforderten Filter einbauen, der die Fotos von vornherein aus den Suchergebnissen aussortieren soll. Google habe damit eine negative Grundsatzentscheidung vermieden.
Jost Müller-Neuhof (Sonntags-Tagesspiegel) kommentiert, der Fall zeige, dass sich ein Kampf gegen Google durchaus lohne.
Fehlurteile in der Strafjustiz: Die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) stellt prominente Fehlurteile zusammen und geht der Frage nach, ob die Falschverurteilungen auf einem Fehler im System der Strafjustiz beruhen. Typische Fehlerquellen seien Zeugenaussagen und falsche Geständnisse, aber auch psychologische Wirkmechanismen wie das Phänomen des "Confirmation Bias": Dieses soll dafür verantwortlich sein, dass Ermittlungsbeamte Indizien in eine bestimmte Richtung werten, wenn sie sich erst einmal für eine Version der Geschichte entschieden haben. Auch die Eröffnung des Hauptverfahrens sei oft eine Vorentscheidung, weil auf eine "hinreichende" Verurteilungswahrscheinlichkeit abgestellt werde. Dazu Thomas Stadler (internet-law.de): "Als Gelegenheitsstrafverteidiger habe ich auch den Eindruck, dass die Zahl der falschen Urteile durchaus nennenswert ist, weil man vernünftige Zweifel allzu oft gar nicht aufkommen lässt."
EuGH – Theodor-Heuss-Preis: Der Europäische Gerichtshof ist am Samstag in Stuttgart mit dem Theodor-Heuss-Preis ausgezeichnet worden. Dem Programm der Preisverleihung lasse sich entnehmen, dass das Gericht für seine Rechtsprechung zum Datenschutz ausgezeichnet werde, erläutert die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch). Trotz gespannten Verhältnisses zum Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte könne der Gerichtshof in Zukunft als Hüter von Grundrechten einen größeren Stellenwert im Bewusstsein der EU-Bürger einnehmen.
OLG Frankfurt/Main – Al-Schabab-Milizen: Der Focus (Frank Lehmkuhl /Axel Spilcker, focus.de-Zusammenfassung) bringt einen Vorbericht zum Verfahren gegen fünf Islamisten aus dem Rheinland, die in der somalischen Milizgruppe Al-Shabaab gekämpft haben sollen. Der Prozess soll am 12. Juni vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main beginnen; der Vorwurf lautet auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Mord.
LG Köln - Sal. Oppenheimer: Für diesen Mittwoch werden im Prozess vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Köln die Schlussanträge der Staatsanwaltschaft erwartet. Wie die Montags-Welt noch einmal zusammenfasst, halte die Kammer wohl alle fünf Angeklagten für schuldig und auch Gefägnis- statt Bewährungsstrafen für möglich.
StA Hannover - Körperverletzung im Amt: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat gegen einen Beamten der Bundespolizei Ermittlungen aufgenommen wegen des Verdacht von Körperverletzungen im Amt und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Dazu zeit.de. Der Beamte solle mindestens zwei festgenommene Flüchtlinge misshandelt haben.
RAF-Prozess: Der Focus (Tatjana Heid) erinnert an den Stammheim-Prozess gegen die RAF vor vierzig Jahren, besucht die Justizvollzugsanstalt und die Verhandlungshalle in Stuttgart-Stammheim und lässt die Ereignisse der 70er Jahre Revue passieren. Die Gebäude erinnerten an die Bedrohung durch den Terror, aber auch an den "überreizten Versuch des Rechtsstaats, dieser Bedrohung Herr zu werden". Die FAS (Cord Riechelmann) rezensiert den erscheinenden Band "Prozesse" mit Gerichtsreportagen von Uwe Nettelbeck, der unter anderem zum Prozess gegen die RAF-Mitglieder wegen Kaufhausbrandstiftung schrieb.
Anwalt Adam Ahmed: Die WamS (Jörg Völkerling) bringt ein ausführliches Porträts des Anwalts Adam Ahmed aus München. Es sei bundesweit als "Anwalt der Bösen" bekannt, weil er vor keinem Mandat zurückschrecke.
Schöffendienst: Peter Maxwill (spiegel.de) ist beim Landgericht Hamburg als Schöffe verpflichtet, beschreibt seine Tätigkeit und den Versuch das Amt auf Antrag niederzulegen.
Recht in der Welt
USA – Todesstrafe für Bostonattentäter: Die Jury im Prozess gegen den Boston-Attentäter Dschochar Zarnajew hat das Strafmaß für den Verurteilten festgelegt. Es soll durch die Giftspritze sterben, meldet unter anderem zeit.de. Tanja Dückers (zeit.de) kommentiert: "Das Urteil ist eine schockierende und für die zweitgrößte Demokratie der Welt äußerst beschämende Nachricht." Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt gewesen, sodass das Jugendstrafrecht hätte angewendet werden müssen.
Anlässlich des Urteils befasst sich Nikolas Richter (Montags-SZ) ausführlich mit der Praxis der Todesstrafe in den USA und der wachsenden Zahl an Gegner. Ob Zarhajew tatsächlich hingerichtet würde, sei ungewiss. Dazu auch die Montags-FAZ (Andreas Ross) unter dem Titel "Für die Opfer noch lang nicht das letzte Wort".
El Slavador – Kriminalforensiker: Im Titelthema begleitet die WamS (Patrick Witte) den Kriminalforensiker Israel Ticas bei seiner Arbeit in El Salvador, das die Statistik der gewaltsamen Tötungen weltweit anführt.
Kairo – Mohammed Mursi: Für die Sonntagsausgabe der Berliner Zeitung stellt Christian Bommarius Stimmen aus der Presse und internationalen Politik zum Todesurteil gegen Mohammed Mursi, ehemaliger ägyptischer Präsident, zusammen.
Juristische Ausbildung
Law Clinics: Die Samstags-SZ (Anne-Ev Ustorf) beschreibt die Arbeit von Law Clinics, die es etwa an den Universitäten Hamburg, Berlin, Köln, Gießen und München gebe. Dabei erhalten die Ratsuchenden kostenlose Rechtsberatung durch Studierende der Universitäten, die sich bei den Law Clinics engagieren. Die Studierenden werden bei der Bearbeitung der Fälle von Professoren und Rechtsanwälten begleitet und erhalten so bereits während des Studiums Einblicke in die Rechtspraxis.
Sonstiges
NSU-Untersuchungsausschuss Hessen: Die WamS (Stefan Aust/Dirk Laabs) berichtet von der Vernehmung des ehemaligen Verfassungsschutzmitarbeiters Gerold-Hasso Hess vor dem NSU-Untersuchungsausschuss in Hessen. Es geht um seinen ehemaligen Kollegen Andreas Temme, der zum Tatzeitpunkt des neunten Mordes am Tatort gewesen war.
Demokratie und Freihandel: Nach der juwiss-Tagung "Freihandel vs. Demokratie" im April dieses Jahres fasst Professor Andreas Fisahn auf juwiss.de seine Thesen zum Panel "Transnationale Rechtsdurchsetzung" zusammen. Freihandelsabkommen wie die Ceta würden Strukturen schaffen, die nur schwer durch andere demokratische Mehrheiten aufgehoben werden können und seien unzureichend an die Willensbildung der Adressaten gebunden.
Einbruchs-Software: Sozialwissenschaftler Thomas Schweer ist "Der Mann der Verbrechen voraussagt" und dafür eine Software entwickelt hat - beides stellt die Montags-Welt (Manuel Bewarder) vor.
Germany's Next Top Model - Bombendrohung: lawblog.de (Udo Vetter) erklärt die rechtlichen Konsequenzen, die der Anrufer zu erwarten hat, der am Freitag mit einer Bombendrohung für den Abbruch der Sendung "Germany's Next Topmodel" sorgte. Strafrechtlich sei die Tat nach § 126 StGB "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" strafbar, zivilrechtlich drohten Schadensersatzansprüche.
Das Letzte zum Schluss
Tiere enthalten Knochen!: Vielleicht haben Konsumenten mittlerweile vergessen, dass Fleisch ursprünglich vom Tier stammt und dieses nicht nur aus Muskelmasse sondern auch aus Knochen besteht. Es gibt jedenfalls keinen Schadensersatz, wenn ein Besucher sich im Restaurant ein Nackensteak bestellt und der Zahnersatz an einem kleinen Knochenstück kaputt geht. Mit kleinen Knochen habe der Verbraucher trotz Sorgfaltspflicht des Gastwirts zu rechnen, hat das Amtsgericht München entschieden, weiß das lawblog.de (Udo Vetter).
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ms/dc
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. Mai 2015: Vorratsdatenspeicherung kommt – Verfassungswidriges Tarifeinheitsgesetz – Regierung findet BVerfG zu teuer . In: Legal Tribune Online, 18.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15551/ (abgerufen am: 26.04.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag