Erste Etappe: Der Thüringer NSU-Ausschuss hat einen Zwischenbericht vorgelegt und den Verfassungsschutz scharf kritisiert. Außerdem in der Presseschau: Experten zur Bestandsdatenauskunft, der EGMR zum vorsorglichem Polizeigewahrsam, das BAG zu 14,36 Euro für eine Schulbuch, das Papst-Wahlrecht und zum Schluss ein extra großer Softdrink in New York.
NSU Ausschuss Thüringen – Zwischenbericht: Der NSU-Ausschuss des Thüringer Landtages hat einen Zwischenbericht vorgelegt. Darin wird die Rolle des Verfassungsschutzes in den Neunziger Jahren scharf kritisiert. Insbesondere die Auflösung der Sonderkommission Rechtsextremismus und die Zusammenarbeit mit dem V-Mann Tino Brandt seien Fehler gewesen. Die Abgeordneten hatten zunächst die Zeit vor 1998 in den Blick genommen und wollen nun prüfen, was geschah, nachdem die NSU-Terroristen Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe untertauchten. Es berichten die SZ (Tanjev Schultz) und die taz (Wolf Schmidt).
Heribert Prantl (SZ) kommentiert, anders als die sonst üblichen, parteipolitisch gefärbten Ausschussberichte, stelle dieser Zwischenbericht das Versagen der Sicherheitsbehörden "so schonungslos dar, dass man auch dann erschrickt, wenn man schon viel darüber weiß."
Die taz (Astrid Geisler/Wolf Schmidt) führt ein Interview mit Winfried Ridder, der bis 1995 beim Bundesamt für Verfassungsschutz war und nun zu den Kritikern des Verfassungsschutzes zählt. Er fordert, V-Leute abzuschaffen und die Terrorbekämpfung an die Polizei abzugeben.
Weitere Themen – Rechtspolitik
Bestandsdatenauskunft: Der Innenausschuss des Bundestages hat am Montag Sachverständige zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft im Telekommunikationsgesetz angehört. Nach der bisherigen Regelung müssen Telekommunikationsanbieter Daten an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben – das Bundesverfassungsgericht hatte das allerdings teilweise für verfassungswidrig erklärt und Änderungen bis Ende Juni dieses Jahres gefordert. internet-law.de (Thomas Stadler) erläutert die Stellungnahme des Rechtswissenschaftlers Matthias Bäcker, der davon ausgeht, dass auch die Neufassung teilweise gegen das Grundgesetz verstößt.
Trennbankengesetz: In einem Gastkommentar für das Handelsblatt kritisiert der Wirtschaftsstrafrechtler Klaus Volk den Entwurf für ein Trennbankengesetzes, mit dem unter anderem folgenschweres Missmanagment unter Strafe gestellt werden soll. Die Vorschrift sei allerdings zu unbestimmt – "Wortgeklingel, linguistisches Tralala", schimpft Volk.
Weitere Themen - Justiz
EGMR zu Präventivhaft: Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) analysiert eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum präventiven Polizeigewahrsam. In dem Fall Ostendorf v. Germany ging es um einen als gewaltsuchend eingestuften Fußball-Hooligan aus Bremen, der vor einem Spiel in Frankfurt am Main von der dortigen Polizei in Gewahrsam genommen wurde, um mögliche Schlägereien zu verhindern. Der EGMR sah darin eine zulässige Beugehaft nach Art. 5 I der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
SG Berlin zu Miete bei Hartz IV: Das Sozialgericht Berlin hat die Wohnaufwendungsverordnung Berlin für unwirksam erklärt. Die Verordnung bestimmt, bis zu welcher Höhe die Miet- und Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger übernommen werden – das Gericht hielt die Berechnung jedoch für zu niedrig. Das jetzt veröffentlichte Urteil vom Februar erläutert die taz (Sebastian Heiser) im Berlin-Teil. Der Berliner Sozialsenator Mario Czaja hat angekündigt, dagegen in Berufung zu gehen.
EuGH – VW-Gesetz: Der Europäische Gerichtshof verhandelt am Dienstag über das deutsche VW-Gesetz. Nachdem die Richter bereits im Jahr 2007 zwei Verstöße gegen die Kapitalverkehrsfreiheit beanstandet hatten, geht es nun noch um die Sperrminorität, die dem Land Niedersachen bei dem Autobauer zusteht, so die SZ (Kristina Läsker).
BAG – Wer zahlt das Schulbuch: Das Bundesarbeitsgericht befasst sich heute mit der Frage, ob Lehrer ihre Schulbücher selbst bezahlen müssen. Die SZ (Detlef Esslinger) schildert den Fall mit süffisantem Unterton – Hintergrund ist die Klage eines Mathematiklehrers, der 14,36 Euro für ein neues Mathebuch verlangt.
LG Landshut – Doppelmordprozess: Die SZ (Annette Ramelsberger) berichtet von dem Mordprozess vor dem Landgericht Landshut gegen den 22-jährigen Christoph W., der die Eltern seiner Ex-Freundin getötet hat, nachdem sich die damals 17-Jährige von ihm getrennt hatte. Vor Gericht kommt es nun auf die Frage an, ob Christoph W. schuldfähig war. Das Urteil wird am Mittwoch erwartet.
LG Flensburg – Kindstötung: Vor dem Landgericht Flensburg hat eine 29-jährige Frau gestanden zwischen 2006 und 2012 fünf ihrer Kinder jeweils unmittelbar nach der Geburt getötet zu haben. spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet von dem Prozess.
Weitere Themen – Recht in der Welt
Ungarn – Verfassungsänderung: Das ungarische Parlament hat mehrere Verfassungsänderungen beschlossen, die vor allem das Verfassungsgericht schwächen. Das sorgt für Kritik in der EU und den Mitgliedstaaten. Die SZ (Daniel Brössler/Julian Hans) gibt einen Überblick. Die besonders umstrittenen Punkte erläutert spiegel.de (Keno Verseck).
Türkei – Justizsystem: lto.de (Claudia Kornmeier) spricht mit der Rechtsanwältin Gökçe Uzar Schüller über das Justizsystem in der Türkei, insbesondere im Hinblick auf einen möglichen EU-Beitritt. Uzar Schüller leitet den Türkei-Desk der Kanzlei Graf von Westphalen.
Sonstiges
Gesuchte Neonazis: Wie Die Welt (Manuel Bewarder/Martin Lutz) berichtet, fahnden die Behörden derzeit nach 182 mutmaßlichen Straftätern aus der rechtsextremen Szene, insgesamt lägen in diesem Bereich 266 noch nicht vollstreckte Haftbefehle vor. Das gehe aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken hervor.
Papst-Wahlrecht: Der Kirchenrechtler Thomas Traub erläutert auf lto.de das "Papst-Wahlrecht". Nach dem Rücktritt Papst Benedikts XVI. tritt heute das Konklave zur Wahl eines neuen Papstes zusammen.
Das Letzte zum Schluss
XXL-Softdrinks: Eigentlich sollte die XXL-Cola pünktlich um 0:00 Uhr in der Nacht zum Dienstag Geschichte sein – jedenfalls in New York. Doch dann stoppte ein Gericht in letzter Minute das Becher-Verbot von Bürgermeister Bloomberg. süddeutsche.de berichtet vom Kampf um die Getränkebecher.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ak
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 12. März 2013: NSU-Zwischenbericht aus Thüringen – EGMR zur Präventivhaft – Wer zahlt das Schulbuch . In: Legal Tribune Online, 12.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8305/ (abgerufen am: 04.05.2024 )
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