Justizsystem in der Türkei: "Es gibt Gesetze, die sind für die Praxis zu fortschrittlich"

Interview mit Dr. Gökçe Uzar Schüller

11.03.2013

Als Merkel vor zwei Wochen beim türkischen Ministerpräsidenten Erdogan zu Besuch war, ging es auch wieder um den EU-Beitritt. Gökçe Uzar Schüller, Leiterin des Türkei-Desks bei Graf von Westphalen, erklärt im LTO-Interview, in welchen Aspekten sie ihr Land noch nicht für beitrittsreif hält, wieso sie ein Gesetz zur Sicherheit am Arbeitsplatz fasziniert und wie sie dazu kam, das Grundgesetz zu übersetzen.

LTO: Anfang der vergangenen Woche besuchte Angela Merkel die Türkei. In ihren Gesprächen mit Recep Tayyip Erdogan ging es auch um deren Beitritt zur Europäischen Union (EU). Noch immer hat die Kanzlerin Vorbehalte, der türkische Ministerpräsident sieht sein Land dagegen schon de facto in der Gemeinschaft. Frau Dr. Uzar Schüller, haben Sie rechtsstaatliche Bedenken gegen einen Beitritt?

Uzar Schüller: Vielleicht in bestimmten Bereichen. Der letzte EU-Fortschrittsbericht von Oktober 2012 weist darauf hin, dass die Angeklagten wie beispielsweise Journalisten viel zu lange in Untersuchungshaft sitzen. Manchmal vier bis fünf Jahre. Allgemein dauern Gerichtsverfahren einfach viel zu lange.

Dr. Gökçe Uzar SchüllerIch sehe aber auch, dass von Regierungsseite viel gemacht wird. Erdogan selbst hat in letzter Zeit immer wieder gesagt, dass die Untersuchungshaft viel zu lange dauere.

Wie im Gegenbericht zum EU-Fortschrittsbericht ausgeführt, sind zahlreiche Justizreformen in Kraft getreten. Es ist nun beispielsweise vorgesehen, dass der Beschluss einer Untersuchungshaft begründet werden muss. Auch wurden die allgemeinen Voraussetzungen für die Untersuchungshaft erschwert.

Die notwendigen Gesetze werden also erlassen, können aber in der Praxis nicht vollständig umgesetzt werden, da es noch an der erforderlichen Infrastruktur fehlt. Die Bemühungen gehen aber weiter.

LTO: Wann wird die Türkei Ihrer Meinung nach bereit sein für einen Beitritt?

Uzar Schüller: Von 35 Verhandlungspunkten wurde erst einer abgeschlossen. Leider werden seit 2006 acht davon blockiert, weil die Türkei den EU-Mitgliedstaat Zypern nicht anerkennt beziehungsweise ihre Häfen für Südzypern nicht öffnet. Da geht es nicht voran.

Trotzdem hat die Türkei schon vor Aufnahme der offiziellen Verhandlungen, also zwischen 1999 und 2004, große Harmonisierungsanstrengungen unternommen. Das war – angesichts der kurzen Zeit - eine große Entwicklung. Als Rechtsanwältin musste ich mich damals häufig in neue Gesetze einarbeiten. Das hat sich in den letzten Jahren fortgesetzt. 2012 wurden wichtige Gesetze für das Wirtschaftsleben, wie  das Handelsgesetzbuch, das Obligationsgesetzbuch und die Zivilprozessordnung substantiell geändert.

"Es braucht es erst einmal die Infrastruktur, um neue Gesetze umsetzen zu können"

LTO: Was waren wesentliche Änderungen im Bereich des Handels- und Zivilprozessrechts?

Uzar Schüller: Es ging dabei vor allem um Anpassungen an europäische Richtlinien. Im Handelsrecht wurde viel mehr Transparenz für das Wirtschaftsleben geschaffen. Große Unternehmen müssen jetzt ihre Bücher offenlegen und durch unabhängige Wirtschaftsprüfer nach internationalen Standards prüfen lassen.  Außerdem wurden die privat- und strafrechtliche Haftung von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern detailliert geregelt. Die neuen Regelungen sind dem deutschen und dem EU-Recht sehr ähnlich.

LTO: Wie gut werden diese Regeln in der Praxis umgesetzt?

Uzar Schüller: Da braucht es natürlich erst einmal eine entsprechende Infrastruktur sowie ausgebildete Richter und Mitarbeiter. Von heute auf morgen kann das nicht funktionieren. Aber es gibt Fortschritte. In Istanbul gibt es seit 2011 ein neues Justizgebäude auf der europäischen Seite, das mit neuester Technik ausgestattet ist. Auf der asiatischen Seite ist in der letzte Woche ebenfalls ein neuer Komplex eröffnet worden, über den man behauptet es sei der größte der Welt.

In anderen Bereichen fehlt es allerdings an Institutionen, die Mitarbeiter entsprechend schulen könnten. So gibt es etwa seit kurzem ein Gesetz zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, das alle Unternehmen nach Risikoklasse einstuft und vorschreibt, dass die Mitarbeiter entsprechend geschult werden müssen. Es gibt aber keine Institutionen, die die Schulungen tatsächlich durchführen könnten. Das Gesetz ist da im Grunde für die Praxis zu fortschrittlich.

Zitiervorschlag

Dr. Gökçe Uzar Schüller, Justizsystem in der Türkei: "Es gibt Gesetze, die sind für die Praxis zu fortschrittlich" . In: Legal Tribune Online, 11.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8299/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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