Ein US-Anwalt ließ sich von der KI-Software täuschen. Die Debatte um die Einordnung der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung dauert an. Ex-Verfassungsrichterin Susanne Baer hält eine eindrucksvolle Abschiedsrede.
Thema des Tages
USA – Anwalt und ChatGPT: Ein US-Anwalt geriet in den Verdacht, dass er das Gericht täuschen wollte, weil er auf Urteile verwies, die es gar nicht gab, auf die ihn aber die KI-Software ChatGPT hingewiesen hatte. Im konkreten Fall klagte ein Passagier gegen die Fluggesellschaft Avianca, weil er in einem ihrer Flugzeuge angeblich von einem Servierwagen am Knie verletzt wurde. Die Airline beantragte, die Klage abzuweisen. In einem Gegenantrag verwies die Anwaltskanzlei des Klägers auf verschiedene frühere Entscheidungen. Bei sechs davon konnten die Avianca-Anwälte jedoch keine Belege für deren Existenz finden. Unter anderem ging es um Urteile wie "Petersen gegen Iran Air" oder "Martinez gegen Delta Airlines", die es nie gegeben hat. Dem Anwalt zufolge wurden die angeblichen Urteile samt vermeintlich passenden Aktenzeichen von ChatGPT ausgegeben. Der New Yorker Anwalt, der über 30 Jahre Berufserfahrung verfügt, hat die Existenz der angeblichen Urteile nicht in Datenbanken überprüft. spiegel.de berichtet.
Rechtspolitik
Ergebnisse der JuMiKo: LTO fasst die Ergebnisse der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister zusammen, die in der vergangenen Woche in Berlin getagt hatte. So soll die Streitwertgrenze für Amtsgerichte von 5.000 Euro auf 8.000 Euro angehoben werden. Die verschuldensunabhängige Halterhaftung soll auf E-Scooter erweitert werden. Bewerber:innen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv bekämpfen, sollen nicht mehr ins Referendariat aufgenommen werden.
JuMiKo - Messer: Nach Angaben von Sa-FAZ (Helene Bubrowski) und Sa-SZ (Constanze von Bullion) haben die Justizminister:innen auch beschlossen, ein Lagebild zu Messerangriffen erstellen zu lassen. Solche Taten sollen künftig bundesweit in einer zentralen Eingangsstelle gesammelt werden, damit Behörden und Staatsanwaltschaften sich schneller austauschen können.
Richterbesoldung: Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter hat eine sofortige Erhöhung der Alimentation beim Gesetzgeber angefordert und dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes verwiesen. Konkret soll eine Anpassung durch eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses für die Angestellten in Bund und Kommunen auf die Richterbesoldung geschehen, darüber hinaus fordert der BDVR eine weitergehende lineare Erhöhung der Bezüge. LTO berichtet.
Asyl: Im Interview mit LTO (Tanja Podolski) erläutert Rechtsanwalt Matthias Lehnert, warum 700 Anwälte einen Brief an die Bundesregierung geschrieben haben, um gegen geplante Veränderungen im Asylrecht zu protestieren. Auf EU-Eben sollen Asylverfahren an die EU-Außengrenzen verlagert werden. Außerdem soll die Drittstaatenregelung ausgeweitet werden. In Deutschland sollen Georgien und Moldawien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Man wolle als Anwaltschaft betonen, so Lehnert, dass es rechtliche Standards gebe, auf die nicht verzichtet werden könne.
Einbürgerung: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Johannes Thierer kritisiert auf dem Verfassungsblog, dass die . ökonomischen Voraussetzungen für eine Einbürgerung verschärft werden sollen. Die bisherigen Voraussetzungen, wonach der Bezug von Sozialleistungen unschädlich ist, wenn er nicht zu vertreten ist, soll nur noch für die so genannte Gastarbeiter-Generation gelten. Künftig soll es Ausnahmen nur noch für Aufstocker und Kinderbetreuende geben. Konjunkturelle Krisen oder die Betreuung von Angehörigen könne nicht mehr berücksichtigt werden.
Inzest: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer hat in seiner Kolumne auf spiegel.de einen weiteren Paragrafen ausgemacht, der bei der angekündigten Entschlackung des Strafrechts gestrichen werden sollte: § 173 StGB, der den Beischlaf unter Verwandten unter Strafe stellt. Die Vorschrift schütze kein legitimes Rechtsgut und für die Praxis spiele sie keine Rolle, denn alle strafwürdigen Taten (Missbrauch, sexuelle Übergriffe, Nötigung) seien durch andere Tatbestände mit höherer Strafe erfasst.
Schwangerschaftsabbruch: Die Ampelfraktionen haben sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, "Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs" zu prüfen und bereits eine entsprechende Expertengruppe eingesetzt. tagesspiegel.de (Lea Schulze) schildert den langen Weg, der zurückgelegt wurde, bis vor dreißig Jahren die Beendigung einer Schwangerschaft zumindest straffrei wurde und erinnert dabei an die Stern-Kampagne "Ich habe abgetrieben" und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, mit der die damals verabschiedete Fristenlösung gestoppt wurde.
Lieferketten und Menschenrechte: Die EVP-Fraktion im Europäischen Parlament wird an diesem Mittwoch festlegen, wie sie zur vorgeschlagenen EU-Lieferketten-Richtlinie steht. Abgeordnete der CDU/CSU-Gruppe halten den vorliegenden Entwurf für nicht zustimmungsfähig. Sie wollen die Unternehmensgröße, ab der die Regelungen anwendbar sein sollen, heraufsetzen und dass die entsprechenden Pflichten auch über eine bloße Zertifizierung erfüllt werden können. Klimaschutzpflichten sollen nicht in die Richtlinie aufgenommen werden. Sollte sich die EVP-Fraktion für ein generelles Nein entscheiden, könnte es sein, dass die Vorlage im Parlament keine Mehrheit findet, womit der ganze Prozess aufgehalten würde. Die Di-SZ (Caspar Dohmen) berichtet.
Whistleblowing: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz gehe nicht weit genug, meint der VWL-Professor Christian Conrad in der Di-FAZ. Er schlägt vor, Whistleblowern eine Belohnung zukommen zu lassen; in den USA erhielten sie ein Drittel der durch ihre Hinweise ausgelösten Strafen. Außerdem sollten die durch das neue Gesetz vorgeschriebenen internen und externen Meldestellen durch externe Ethikbeauftragte ergänzt werden, die (wie zum Beispiel Rechtsanwälte) zur Verschwiegenheit verpflichtet sein sollten.
DSGVO: Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung fordert Rechtsprofessor Rolf Schwartmann in der Di-FAZ Nachbesserungen. Fünf Jahre Digitalisierung könnten an einem Gesetz, das die Datenverarbeitung regelt, nicht spurlos vorübergehen, deshalb sollte der Gesetzgeber beispielsweise die Regeln zur Anonymisierung und ihrer Abgrenzung zur Pseudonymisierung von Daten präzisieren. Das sei wichtig, weil die anstehenden Datenakte zur Schaffung eines datengetriebenen Binnenmarktes sowie eines Gesundheitswesens dringend klare Regeln bräuchten.
Commercial Courts: Rechtsanwältin Barbara Mayer bezweifelt im Hbl, dass durch die geplante Einführung von Commercial Courts, bei denen in englischer Sprache verhandelt werden können soll, die Zahl der wirtschaftsrechtlichen Verfahren bei den staatlichen Gerichten zunimmt. Die deutsche Justiz liefere nicht den Service, den Unternehmen und Private sich wünschten – die Verfahren dauerten lange, kosteten Zeit und Geld und die Erfolgsaussichten seien oft unklar – deshalb rieten Anwälte in vielen Fällen dazu, anstelle eines Gerichtsverfahrens private Schiedsgerichte anzurufen.
Justiz
AG München - Letzte Generation als kriminelle Vereinigung: Nun analysiert auch die Di-taz (Christian Rath) den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts München gegen Mitglieder der Letzten Generation. Aus Sicht des Amtsgerichts gehören nicht nur Störaktionen an Pipelines zur kriminellen Vereinigung, sondern alle Aktionsformen der Letzten Generation, inklusive Straßenblockaden. Die vom Bundesgerichtshof für eine kriminelle Vereinigung geforderte "erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit", hält das Amtsgericht für gegeben.
Die rechtliche Beurteilung, ob die "Letzte Generation" eine kriminelle Vereinigung im Sinne des 129 StGB ist, wird in zahlreichen Artikeln weiterhin heftig diskutiert. Die Strafverfolgungsbehörden manövrierten hier an der Grenze des Tatbestandes, meint Rechtsprofessor Michael Kubiciel im Verfassungsblog und warnt vor einer prohibitiven Wirkung, die – durch das Risiko für Unterstützer ebenfalls in den Fokus der Strafverfolgung zu geraten – ausgerechnet jene Personen der bürgerlichen Mitte von der Letzten Generation distanzieren könnte, die diese Vereinigung vor einer Radikalisierung bewahrten. § 129 StGB in seiner derzeitigen Form sei gar verfassungswidrig, sagt der Rechtswissenschaftler Thorsten Koch ebenfalls im Verfassungsblog, weil selbst dem vom Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung erwähnten zusätzlichen Erfordernis einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit die hinreichende tatbestandliche Bestimmtheit fehle.
Ein Rechtsstaat sollte anders agieren, um den selbst ernannten Weltrettern Paroli zu bieten, findet Günter Latsch (Spiegel) in seinem Leitartikel in Bezug auf die Durchsuchungen in 15 Wohnung in sieben Bundesländern. Selbst wenn es eine realistische Chance gäbe, die "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung zu verfolgen, könnte die Sache zumindest politisch nach hinten losgehen, denn die Aktion der Münchner Staatsanwälte helfe vor allem den selbstgerechten Aktivist:innen: Wer mit Kanonen auf Spatzen schieße, mache aus Piepmätzen womöglich Falken des Widerstands.
BVerfG – Richterinnen-Abschied: Christian Rath hat sich für LTO die Reden der ausgeschiedenen Bundesverfassungsrichterinnen Susanne Baer und Gabriele Britz bei der Feierstunde in Karlsruhe angehört. Baers Rede sei "die eindrücklichste seit langem" gewesen, fand er. U.a. plädierte Baer für mehr Diversität in der Justiz. Diversität sei bereichernd und gerade in der Justiz wichtig, damit Gerichte den Menschen gut zuhören könnten, "mit unterschiedlich trainierten Ohren". Britz und Baer warnten zudem vor populistischen Angriffen auf das Gericht.
EuG zu Lufthansa-Hilfen: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat Anfang Mai die Genehmigung von Covid-19-Beihilfen durch die EU-Kommission zugunsten der Lufthansa für nichtig erklärt. Rechtsanwalt Matthias Nordmann erläutert auf LTO, dass das EuG hier besonders streng geprüft habe. Die Folgen für die Lufthansa seien aber vermutlich gering, weil die Beihilfen bereits wieder zurückgezahlt wurden. Das Urteil könnte auch Folgen für die Klage von Ryan Air gegen französische Beihilfen für Air France haben.
BVerfG zu Waffengleichheit im Presserecht: Erneut hat laut Bundesverfassungsgericht die Pressekammer des Landgerichtes Berlin gegen das Gebot der prozessualen Waffengleichheit verstoßen, weil es den Antragsgegner in einem Eilverfahren nicht angehört hatte, berichtet LTO. Das Gericht hatte im Wege einer einstweiligen Verfügung der Madsack-Mediengruppe Passagen ihrer Berichterstattung über die Band "Feine Sahne Fischfilet" untersagt.
BVerfG – Wiederaufnahme: Dass § 362 Nr. 5 Strafprozessordnung (Wiederaufnahme von Strafverfahren zuungunsten von Freigesprochenen) in seiner jetzigen Form Bestand haben wird, erscheine nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung am BVerfG unwahrscheinlich, schreibt Rechtswissenschaftler Alexander Brade auf dem Verfassungsblog. Die Norm sei nämlich weit weniger restriktiv formuliert, als es auf den ersten Blick scheine.
deutschlandfunk.de (Peggy Fiebig) erinnert an die rechtspolitische Debatte die zur Änderung der StPO führte.
BGH zur Zulassung türkischer Rechtsanwälte: Der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofes hat eine Entscheidung, mit der einem türkischen Anwaltspaar die Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Köln versagt wurde, bestätigt. Die beiden Anwälte hatten in der Folge des Putschversuches im Juli 2016 ihre Zulassung bei der Kammer in Ankara verloren. Für eine Zulassung als ausländischer Rechtsanwalt nach § 206 BRAO ist aber eine jährliche Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Kammer im Herkunftsland erforderlich. Die RAK Köln hätte hier durchaus eine Ausnahme von diesem Erfordernis machen können, meint Rechtsanwalt Martin Huff auf LTO, der auch bedauert, dass der BGH keine Möglichkeit sah, den geflüchteten Rechtsanwälten zu helfen und ihnen eine sichere Berufstätigkeit in Deutschland zu ermöglichen. Jetzt sei der Gesetzgeber gefordert, sich hier Gedanken zu machen, es sei gar nicht so selten, dass Rechtsanwälte flüchten müssten und daher ihre Zulassung verlieren.
BAG zu betriebsbedingten Kündigungen: Eine unternehmerische Entscheidung, infolge derer es zu betriebsbedingten Kündigungen kommt, muss ihrerseits nicht unbedingt "dringend" gewesen sein, hat das Bundesarbeitsgericht im Februar entschieden. Rechtsanwalt Felix Müller stellt die Entscheidung im Expertenforum Arbeitsrecht vor und beleuchtet dabei insgesamt die Anforderungen und Grenzen unternehmerischer Entscheidungen im Zusammenhang mit betriebsbedingten Kündigungen. Das BAG habe hier die unternehmerische (Entscheidungs-)Freiheit erfreulicherweise gestärkt, so der Autor. Um Risiken bei betriebsbedingten Kündigungen zu minimieren, sollten sich Arbeitgeber jedoch bei der Entscheidungsfindung möglichst nicht von "sachfremden Erwägungen" leiten lassen.
OLG Dresden – militante Antifa/Lina E.: Am Mittwoch soll voraussichtlich das Urteil im Prozess gegen die Gruppe um Lina E. verkündet werden. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten die Bildung einer kriminellen Vereinigung und sechs schwere Angriffe auf Rechtsextreme vor, verübt zwischen 2018 und 2020 in Leipzig, Wurzen und Eisenach. Zwei der angegriffenen Opfer stehen inzwischen selbst wegen der mutmaßlichen Bildung einer kriminellen rechtsextremistischen Vereinigung im Fokus der Bundesanwaltschaft. Sa-taz (Konrad Litschko) und Mo-SZ (Iris Mayer) berichten ausführlich vorab und schildern den bisherigen Prozessverlauf.
OLG Hamm zur Panoramafreiheit bei Drohnenaufnahmen: Dass Luftaufnahmen per Drohne nicht von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit gedeckt sind, hat laut LTO das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Geklagt hatte eine Verwertungsgesellschaft, die die Veröffentlichung von Bildern verhindern wollte, auf denen ohne Lizenzierung mit einer Drohne aufgenommenen Kunstwerke zu sehen sind. Der betroffene Verlag hatte mit der Panoramafreiheit argumentiert. Diese setze aber voraus, so das Gericht, dass die Bilder aus der Perspektive von Wegen, Straßen oder Plätzen, nicht aber aus der Luft aufgenommen wurden. Der Verlag hat bereits Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.
LG Frankfurt/M. zu Durchsuchung wegen Geldwäsche/Usmanow: Das Landgericht Frankfurt/M. hat festgestellt, dass Durchsuchungen auf der Yacht und in Villen des russischen Oligarchen Alischer Usmanow wegen des Verdachtes der Geldwäsche rechtswidrig waren. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. habe nicht in ausreichendem Maße dargelegt, worauf sich ihr Verdacht gründete. Die Ermittler hätten sich in ihrer Argumentation stark auf ein YouTube-Video des russischen Oppositionellen Alexej Nawalny gestützt, andere Belege für unsaubere Geschäftspraktiken hätten sie nicht vorgelegt. Der Spiegel (Jörg Diehl/Roman Lehberger) berichtet.
VG Düsseldorf – Bahar Aslan: Weil ihr Lehrauftrag an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen nach einer umstrittenen Äußerung in den sozialen Medien nicht verlängert wurde, hat Bahar Aslan jetzt Klage erhoben, teilt zeit.de (Christian Parth) mit. Der Widerruf sei schon allein deshalb rechtswidrig, weil Aslan zuvor keine Gelegenheit zur förmlichen Stellungnahme gegeben wurde, wird ihr Rechtsanwalt Patrick Heinemann zitiert. Aslan hatte vor einigen Tagen auf Twitter von "braunem Dreck" in der Polizei geschrieben.
Kritisch befasst sich der emeritierte Rechtsprofessor Thomas Feltes im Verfassungsblog mit den Vorgängen. Die Twitteräußerung mag unsensibel, ungeschickt, politisch nicht korrekt und möglicherweise denjenigen gegenüber, die sich angesprochen fühlen, unangemessen in der Wortwahl sein, gegen Grundprinzipien der Verfassung verstoße sie aber jedenfalls nicht. Die Polizei (und damit auch ihre Hochschule) könne und müsse eine drastische, alltagssprachliche Wortwahl aushalten, die Hochschulleitung wäre gut beraten gewesen, vor einer Entscheidung das Gespräch zu suchen.
Tod nach Supermarktstreit: In ihrer Kolumne "Vor Gericht" erinnert sich Verena Mayer (Sa-SZ) an einen Fall, der sie besonders belastet hat. Wegen eines banalen Streits im Supermarkt und aufgrund eines Irrtums fand ein Mann den Tod.
Recht in der Welt
USA – Sturm auf das Capitol: Im Prozess gegen einen der Aufrührer beim Sturm auf das Capitol im Januar 2021 hat ein Bundesgericht in Washington D.C. den Gründer und Führer der rechtsradikalen Miliz "Oath Keepers" Stewart Rhodes zu einer Haftstrafe von 18 Jahren verurteilt. Der 58 Jahre alte gebürtige Kalifornier war bereits im vergangenen Jahr für schuldig befunden worden, ein Komplott geschmiedet zu haben, um den verfassungsgemäßen Machtwechsel nach der Abwahl des republikanischen Präsidenten Donald Trump 2020 gewaltsam zu verhindern, schreibt die Sa-FAZ (Majid Sattar). Jetzt wurde das Strafmaß verkündet.
Juristische Ausbildung
Ausbildungs-Demo: Etwa 100 Referendar:innen und Studierende haben in der vergangenen Woche vor der Konferenz der Justizministerinnen und -minister in Berlin für Reformen in der Juristenausbildung demonstriert, berichtet LTO (Luisa Berger/Felix W. Zimmermann). Außerdem wehrten sich die Protestierenden gegen Entscheidungen der Prüfungsämter. Insbesondere die geplante Streichung der Ruhetage im schriftlichen Examen soll von den Justizministern revidiert werden.
Bayerische Prüfungsorte: Um die Einführung des E-Examens zu erleichtern, will der Freistaat Bayern Prüfungsstandorte streichen. Dies kritisiert Rechtsprofessor Holm Putzke auf LTO-Karriere, weil es zu langen Anfahrtswegen oder Hotelaufenthalten zwinge. Der Autor hat gemeinsam mit prominenten Erstunterzeichnern eine Online-Petition an den Bayerischen Justizminister Georg Eisenreich (CSU) initiiert, um zu erreichen, dass die entsprechende Entscheidung revidiert wird.
Sonstiges
Strafrechtslehrertagung: Rechtsanwalt Rainer Hamm begrüßt in einem Beitrag im FAZ-Einspruch zwar ausdrücklich, dass es bei der diesjährigen Strafrechtslehrertagung zumindest Vorveranstaltungen gab, die für die Öffentlichkeit geöffnet wurden. Er fordert aber zudem, dass künftig auch die Tagung an sich für Journalist:innen zugänglich sein soll. Das könnte sowohl dem Ansehen und der Wirkung der Tagungsergebnisse als auch der Qualität der medialen Befassung mit dem Strafrecht zugutekommen.
Erbrecht: Im Interview mit der Sa-SZ (Detlef Esslinger) berichtet Gisbert Bultmann über seine Tätigkeit als Erbrechtsanwalt und darüber, wo beim Vererben Streitpotential liegt.
Teilzeit in Großkanzleien: LTO-Karriere (Pauline Dietrich/Franziska Kring) hat bei großen Kanzleien nachgefragt, inwieweit dort auch eine Karriere in Teilzeit möglich ist. Nach wie vor sei Teilzeit in Kanzleien eher eine Rarität. Zwischen knapp neun und rund 27 Prozent der Anwält:innen arbeiteten mit einer reduzierten Arbeitszeit.
Recht und Code: "Lassen sich Rechtsnormen in einen Programmcode übersetzen", fragt Rechtsreferendar Martin Meier im FAZ-Einspruch. Der Autor zieht das Fazit, dass Recht und Technik zwei Systeme sind, die eigenständigen Logiken und Regeln folgten und daher zu trennen seien. Die programmierte Logik könne zwar mit der Rechtslage übereinstimmen, müsse dies jedoch nicht immer zwingend.
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LTO/pf/chr
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