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Entscheidung am 11. Juli erwartet: Zschäpes Schluss­wort im NSU-Pro­zess

03.07.2018

Beate Zschäpe am 20.06.2018 in München

©picture alliance/ Tobias Hase/dpa

Nach mehr als fünf Jahren steht der NSU-Prozess vor dem Abschluss: Am 11. Juli will das OLG München sein Urteil gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte sprechen. Zschäpe distanzierte sich erneut von den Anschuldigen.

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"Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe" - so lautete das persönliche Schlusswort der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe am Dienstag vor dem Oberlandesgericht München (OLG). Damit distanzierte sich Zschäpe noch einmal von den Verbrechen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, bevor der langjährige Prozesse voraussichtlich bald sein Ende finden wird. Denn am 11. Juli 2018 soll das OLG sein Urteil im NSU-Prozess sprechen, wie der vorsitzende Richter am Dienstag bekanntgab.

Den Ermittlungen zufolge hatten Mundlos und Böhnhardt während der fast 14 Jahre, in denen das Trio im Untergrund lebte, zehn Menschen erschossen und zwei Sprengstoffanschläge verübt. Das Motiv war in fast allen Fällen Fremdenhass. Ein Mordopfer war eine Polizistin in Heilbronn. Der NSU-Prozess soll klären, welche Schuld Zschäpe und die Mitangeklagten dabei trifft. Mundlos und Böhnhardt hatten sich das Leben genommen.

Die Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe als Mittäterin und hat lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung beantragt. Zschäpes zwei Verteidigerteams halten sie für die Morde und Anschläge für unschuldig. Unterschiedlich sehen die Verteidiger Zschäpes Schuld an den anderen Straftaten: Ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger halten lediglich eine Strafe für einfache Brandstiftung für angebracht, ihre beiden Wunschverteidiger höchstens zehn Jahre Gefängnis wegen Beihilfe bei zahlreichen Überfällen.

dpa/tik/LTO-Redaktion

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Entscheidung am 11. Juli erwartet: . In: Legal Tribune Online, 03.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29509 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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