Nächste Runde im Streit um das VW-Gesetz: Der EuGH hat sich am Dienstag erneut mit der juristischen Auseinandersetzung zwischen der EU-Kommission und Deutschland befasst. Dabei geht es um die Sonderregelung, die dem Land Niedersachsen als Anteilseigner des Autobauers Volkswagen ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen sichert.
Die EU-Kommission will die Bundesrepublik dazu zwingen, den umstrittenen Passus abzuschaffen (Az. C-95/12). Brüssel fordert eine Strafe von mindestens 50 Millionen Euro, die Deutschland im Fall einer Verurteilung zahlen müsste.
Vertreter beider Parteien trugen bei der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ihre Argumente vor. Die EU-Kommission sieht das Unionsrecht verletzt und besteht darauf, dass Deutschland ein früheres Urteil des EuGH aus dem Jahr 2007 umsetzt (Az. C-112/05). Es verpflichte Deutschland zu Änderungen an dem Gesetz, darunter auch bei der sogenannten Sperrminorität. Diese liegt mit 20 Prozent für den Autobauer niedriger als bei anderen Aktiengesellschaften. Die Bundesrepublik steht dagegen auf dem Standpunkt, diese Regel sei vom Gericht nicht infrage gestellt worden.
Ein Urteil wird erst im Herbst erwartet.
dpa/plö/LTO-Redaktion
VW-Gesetz vor dem EuGH: . In: Legal Tribune Online, 12.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8312 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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