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VG Würzburg verbietet Lasertag für Kinder: Jugend­ge­fähr­dend und aggres­si­ons­för­dernd

15.04.2016

Kinder spielen Lasertag

Bild: Screenshot Youtube

Die Trendsportart Lasertag erfreut sich zunehmender Beliebtheit, insbesondere beim jüngeren Publikum.  Zumindest in Würzburg ist damit vorerst Schluss: Das Spiel sei jugendgefährdend und darf daher erst ab 16 gespielt werden, so das VG.

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Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in Würzburg künftig kein Lasertag mehr spielen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Würzburg am Donnerstag entschieden (Urt. v. 14.04.2016, Az. W 3 K 14.438).

Der Betreiber einer Lasertag-Halle hatte die Stadt in dem Prozess daran hindern wollen, eine Altersbegrenzung ab 16 für Lasertag einzuführen. Bisher durften Jugendliche ab 12 Jahren an den Spielen teilnehmen. Die Stadt Würzburg hatte den Zutritt von Personen unter 16 Jahren zu den Betriebsräumen untersagt und hinsichtlich 16- und 17-Jähriger angeordnet, dass für die einzelnen Teilnehmer vor dem Spiel eine persönliche Einweisung und nach dem Spiel eine persönliche Auswertung durchzuführen sei.

Vom Spiel Lasertag gehe eine Gefahr für das geistige und seelische Wohl für Kinder und Jugendliche im Sinne des § 7 Jugendschutzgesetz aus, wobei diese Gefahr für 16- und 17-Jährige durch Auflagen ausgeschlossen werden könne, stellte das VG fest. Damit folgten die Richter dem im Verfahren eingeholten und in der mündlichen Verhandlung erläuterten Sachverständigengutachten eines Diplompsychologen, das vom Gericht für schlüssig und nachvollziehbar erachtet wurde. Danach sei Lasertagspielen aggressionssteigernd und könne zu einem erhöhten Angstpotential führen, erklärte eine Gerichtssprecherin gegenüber LTO.

Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Die Sprecherin verwies darauf, dass es sich um das bundesweit erste Urteil zum Thema Jugendschutz und Lasertag handeln dürfte.

Beim Trendsport Lasertag treten die Spieler mit Lichtstrahlen-Waffen in futuristischen Szenarien gegeneinander an und markieren sich gegenseitig. Wird die Sensorweste einer Person von dem Lichtstrahl eines Gegners getroffen, muss sie das Spielfeld kurzzeitig verlassen. Bundesweit eröffnen immer mehr Spielstätten, besonders unter den 10- bis 14-jährigen Jungen ist Lasertag beliebt.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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VG Würzburg verbietet Lasertag für Kinder: . In: Legal Tribune Online, 15.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19090 (abgerufen am: 14.09.2026 )

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