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Fußball-WM und Public Viewing: VG Mainz auf der Seite der Fans

16.06.2014

Fußball-Fans

© Ingo Bartussek - Fotolia.com

Die WM ist auch Thema an deutschen Gerichten. Weil diese so weit entfernt stattfindet, sei das Public Viewing für viele Menschen die einzige Möglichkeit, Spiele in größerer Gemeinschaft zu schauen. So hat das VG Mainz seine Entscheidung in einem Eilverfahren begründet. Auf einem Parkplatz in Ingelheim werden danach wie geplant die Spiele der DFB-Elf gezeigt.

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Sieg für die Stadt Ingelheim und alle Fußballfans, Niederlage für Anwohner eines örtlichen Vereins-Parklatzes. Denn dort dürfen wie geplant die Spiele der Deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-Weltmeisterschaft gezeigt werden. Der Begriff Public Viewing hat Einzug in deutsche Gerichtssäle gehalten. Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz bejahte in einem Eilverfahren ein öffentliches Interesse (Beschl. v. 13.06.2014, Az. 3 L 658/14.MZ).

Die Stadt Ingelheim hatte die öffentliche Übertragung auf dem Parkplatz genehmigt, sehr zum Ärger eines Anwohners, der unzumutbare Beeinträchtigungen fürchtete. Sein Eilantrag blieb jedoch erfolglos.

Das öffentliche Interesse an der Veranstaltung sei vor allem deshalb so groß, weil die Weltmeisterschaft in Brasilien stattfindet, heißt es. Daher sei das Public Viewing für viele die einzige Option, Spiele in großer Gemeinschaft zu verfolgen. Vergangene Turniere hätten gezeigt, dass die Fans sich besonders gerne vor den Leinwänden versammelten. Die Stadt habe daher ermessensfehlerfrei eine Ausnahme von den allgemeinen immissionsschutzrechtlichen Anforderungen gemacht. Die ansonsten maßgeblichen Lärm-Grenzwerte dürfen damit überschritten werden, entschied das Gericht. Die Bedeutung der FIFA-WM sei derart groß, dass Anwohner die Lautstärke hinzunehmen hätten.

Außerdem habe die Stadt eine ganze Reihe von Auflagen erteilt. Trommeln oder Vuvuzelas seien zum Beispiel ganz untersagt. Außerdem dürfen Spiele, die auch noch nach 22 Uhr laufen, nicht gezeigt werden, wenn der Folgetag ein Werktag ist. Lärmbelästigung am Tag des Finales muss der Anwohner damit immerhin nicht fürchten. Denn das findet wie üblich an einem Sonntagabend statt.

una/LTO-Redaktion

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Fußball-WM und Public Viewing: . In: Legal Tribune Online, 16.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12272 (abgerufen am: 14.12.2025 )

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