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Feuerwehr hilft spontan bei Panne: Auto­fah­rerin muss teuren Rei­fen­wechsel nicht bezahlen

16.05.2023

Reifenpanne

Was zunächst nach einem netten Gefallen aussah, stellte sich als kostspielige Maßnahme heraus. Bild: Marc Wiegelmann - stock.adobe.com

Noch bevor der ADAC eintraf, half die Feuerwehr einer gestrandeten Autofahrerin beim Reifenwechsel. Für den netten Gefallen wollte die Stadt später Geld sehen. Bezahlen muss die Autofahrerin aber nicht, entschied das VG Gießen.

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Eine Autofahrerin hat sich vor Gericht erfolgreich gegen einen kostspieligen Reifenwechsel gewehrt. Konkret drehte sich das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Gießen um eine Hilfeleistung einer freiwilligen Feuerwehr in Mittelhessen, wie das Gericht am Montag mitteilte (Beschl. v. 15.05.2023, Az. 2 L 260/23.Gl) . 

Die Feuerwehr war im Dezember vergangenen Jahres eigentlich wegen eines auf eine Straße gestürzten Baumes gerufen worden. Sechs Fahrzeuge mit 17 Feuerwehrkräften rückten aus und fuhren die Strecke ab, fanden aber keinen umgestürzten Baum. Stattdessen trafen sie auf die Frau, die ihr Auto nach einer Reifenpanne am Fahrbahnrand abgestellt hatte. Sie wartete laut Gericht auf den bereits verständigten ADAC. Die Feuerwehleute boten Hilfe an und wechselte den Reifen, noch bevor der ADAC eintraf.

Das hatte zur Folge, dass die Stadt Kirtorf später 784,20 Euro verlangte. Insgesamt seien Kosten von mehr als 1.000 Euro angefallen, diese Summe werde aber "aus Billigkeitsgründen" um ein Viertel reduziert, hieß es nach Gerichtsangaben seinerzeit von der Kommune. 

Die Frau wandte sich mit einem Eilantrag dagegen und hatte Erfolg. Das Gericht hielt den Kostenbescheid für "evident rechtswidrig". Weder die Autofahrerin noch das Gericht hätten dem Bescheid entnehmen können, auf welche Rechtsgrundlage die Forderung gestützt werde, hieß es. Ein pauschaler Verweis auf die Feuerwehrgebührensatzung reiche nicht aus, die Rechtsgrundlage fehle aber auch. Es habe keine "unaufschiebbare Gefahrenlage" bestanden, die ein Eingreifen der Feuerwehr erforderlich gemacht hätte. Darüber hinaus habe die Autofahrerin von einer kostenlosen Hilfe ausgehen können, da sie die Feuerwehr gar nicht angefordert habe und auch nicht auf Gebühren hingewiesen worden sei. 

Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Feuerwehr hilft spontan bei Panne: . In: Legal Tribune Online, 16.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51784 (abgerufen am: 16.04.2026 )

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