Noch bevor der ADAC eintraf, half die Feuerwehr einer gestrandeten Autofahrerin beim Reifenwechsel. Für den netten Gefallen wollte die Stadt später Geld sehen. Bezahlen muss die Autofahrerin aber nicht, entschied das VG Gießen.
An der sagenumwobenen Loreley ist schon das eine oder andere Schiff auf Grund gelaufen. Für eine Yacht-Eigentümerin wurde die Havarie ihres Schiffes nun teuer.
Ein Feuerwehrmann betätigt in der Nähe eines Kollegen das Signalhorn des Feuerwehrautos. Das ist so laut, dass der Kollege einen Hörschaden davonträgt und 18 Monate arbeitsunfähig ist. Schmerzensgeld bekommt er aber nicht, so das LAG Nürnberg.
Wegen einer ungerechtfertigten Benachteiligung hat das VG einem Bewerber bei der Berliner Feuerwehr einen Entschädigungsanspruch zugesprochen. Diese hatte die Bewerbung aufgrund eines positiven HIV-Status abgelehnt.
Weil er den inländischen Rechtsweg nicht ausgeschöpft hat, scheitert ein französischer Feuerwehrmann mit seiner Beschwerde gegen die Corona-Impfpflicht vor dem EGMR.
In sechs Bundesländern feiern Katholiken an diesem Donnerstag Fronleichnam. Das sorgte natürlich schon gelegentlich für Ärger – auch mit den Protestanten. Wer was hinnehmen muss, erklärt Marius Möller.
Freiwillige Angebote für junge Menschen, sich für die Gesellschaft zu engagieren, gibt es genug – doch manche Politiker, darunter der Bundespräsident, wollen einen sozialen Pflichtdienst. Die Debatte zeigt: Das wird nichts.
Ob Rufbereitschaft als Arbeitszeit gewertet wird, hänge von den Möglichkeiten der Freizeitgestaltung in dieser Zeit ab. Dass diese Einordnung aber nichts mit der Vergütung zu tun haben muss, stellt der EuGH auch klar.