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VG Gelsenkirchen zu Polizei-Aufnahmeverfahren: Bru­st­im­plan­t­ante bedeuten nicht gleich Dien­st­un­fähig­keit

23.11.2016

Polizistin (Symbolbild)

© abr68 - Fotolia.com

Polizeidienst ist auch mit Brustimplantaten möglich. Das entschied am Mittwoch das VG Gelsenkirchen und machte einer Krankenschwester den Weg zu ihrem Traumberuf frei.

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Eine 32-jährige Krankenschwester aus Dortmund darf nun doch noch ihren Traumberuf Polizistin ergreifen. Hindernis waren bislang ihre Brustimplantate aus Silikon. Diese sind aber kein Grund, an ihrer Tauglichkeit für den Polizeidienst zu zweifeln, urteilte am Mittwoch das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen (Urt. v. 23.11.2016, Az.: 1 K 2166/14).

Geklagt hatte die Frau gegen die Entscheidung des Landesausbildungsamts NRW, sie nicht zur Polizeiausbildung zuzulassen. Die Behörde hatte dies auf eine vermeintliche Dienstunfähigkeit aufgrund ihrer Brustimplantate gestützt.

Als die Frau sich vor drei Jahren bewarb, wurde sie nach der obligatorischen ärztlichen Untersuchung abgelehnt. Grundlage der Entscheidung war eine bundesweite Verordnung, welche unter anderem Bewerberinnen mit Silikonimplantaten vom Polizeidienst ausschließt.

Der Vorschrift lagen gesundheitliche Bedenken zugrunde, beispielsweise bestünde die Möglichkeit, die Implantate könnten während des körperlich herausfordernden Dienstes reißen. Das sei beispielsweise bei körperlichen Gewaltanwendungen nicht auszuschließen. Umso mehr gelte dies bei älteren Implantaten, bei denen schon eine leichte Einwirkung einen Riss hervorrufen könne.

Hochwertige Implantate halten mehr aus

Um dieser Annahme auf den Grund zu gehen, bestellte das Gericht ein Gutachten des Universitätsklinikums Bonn. In diesem kam der beauftragte Mediziner zu dem Schluss, dass die Wahrscheinlichkeit eines Dienstausfalls aufgrund der Implantate bei weniger als 20 Prozent liege.

Zudem betonte der Anwalt der Klägerin, es handele sich um hochwertige Exemplare, bei denen das Risiko ohnehin geringer einzuschätzen sei.

Aufgrund dessen befand das Gericht die Entscheidung für rechtswidrig. Eine Untauglichkeit für den Polizeidienst könne nur dann angenommen werden, wenn eine dauernde Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder regelmäßige und erhebliche Ausfallzeiten über Jahre hinweg überwiegend wahrscheinlich seien. 

Die interne Dienstvorschrift sei zwar für den Polizeiarzt bindend, hindere das Gericht aber nicht daran, sich darüber hinwegzusetzen, erklärte Gerichtssprecher Wolfgang Thewes gegenüber LTO. "Die Vorschrift gilt im Übrigen für alle Bewerber, unabhängig von der Art der Implantate. Aus diesem Grund hat das Gericht auch beschlossen, sich nicht daran zu halten."

Zweifel an Verordnung

Nach Auffassung der Kammer lagen keine ausreichenden Hinweise vor, die eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit begründet hätten. Dabei schloss man auch nicht aus, dass sich aus dem Gutachten eine allgemeine Aussage für derartige Fälle ableiten ließe, welche die Verordnung insgesamt in Zweifel ziehen könnte.

Im September hatte bereits das VG München eine Bewerberin mit Implantaten zum Polizeidienst zugelassen, in Baden-Württemberg hatte vor zwei Jahren eine abgelehnte Bewerberin Erfolg, nachdem sie sich direkt an den Petitionsausschuss des Landtages gewandt hatte. Auch das VG Berlin hat 2014 zugunsten einer Bewerberin mit Implantaten entschieden.

Die Berufung gegen das Urteil wurde zugelassen, beim Ausbildungsamt will man aber zunächst die schriftliche Urteilsbegründung sowie das Gutachten würdigen, bevor man über die Einlegung des Rechtsmittels entscheidet. 

Ob die Frau nun tatsächlich Polizistin wird, ist aber noch nicht sicher. Zwar strebt sie nach Angaben ihres Anwalts weiterhin in den Polizeidienst, doch muss sie nun noch einmal alle Aufnahmeprüfungen durchlaufen. Ihre ersten Ergebnisse hätten in den vergangenen Jahren nicht für eine Aufnahme gereicht.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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VG Gelsenkirchen zu Polizei-Aufnahmeverfahren: . In: Legal Tribune Online, 23.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21244 (abgerufen am: 09.11.2025 )

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