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VG Bremen untersagt Querdenker-Demo: "Unkal­ku­lier­bares Risiko für den Gesund­heits­schutz"

03.12.2020

Parkplatz Bürgerweide in Bremen

© ginton - stock.adobe.com

Die für Samstag geplante Demonstration der Initiative "Querdenken421" am Bremer Hauptbahnhof mit bis zu 20.000 Teilnehmern bleibt vorerst verboten. Das örtliche VG hat einen Eilantrag wegen des erheblichen Infektionsrisikos abgelehnt.  

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Das Bremer Verwaltungsgericht (VG) hat einen Eilantrag gegen das Verbot einer für Samstag geplanten Großdemonstration sogenannter Querdenker gegen die Corona-Politik der Bundesregierung abgelehnt. Das Verbot sei erforderlich, um eine Verbreitung des Coronavirus zu verhindern und im Hinblick auf die epidemische Lage in Deutschland auch verhältnismäßig, heißt es in dem über 20 Seiten zählenden Beschluss des Gerichtes am Mittwochabend (Beschl. v. 02.12.2020, Az. 5 V 2748/20).

In der Sache geht es um eine von der Initiative "Querdenken421" unter dem Motto: "Bundesweites Fest für Frieden und Freiheit" geplante Demonstration mit bis zu 20.000 Teilnehmern auf der Bürgerweide am Hauptbahnhof. Sie wurde am Dienstag mit einer weiteren Demonstration auf dem Marktplatz vom Ordnungsamt verboten, zu der bis zu 10.000 Teilnehmer erwartet werden. Ein Wechsel von einer Demonstration zur anderen durch die Teilnehmer ist nach Angaben der beiden Anmelder ausdrücklich beabsichtigt.

Dazu darf es nach der Entscheidung des VG Bremen nun nicht mehr kommen, weil in einer Folgenabwägung das öffentliche Interesse an einem Verbot höher zu bewerten sei, als das private Interesse die Demonstration stattfinden zu lassen. Die Stadt konnte die Versammlung nach §§ 28 Abs. 1 S. 1, 28a Abs. 1 Nr. 10 Infektionsschutzgesetz (IfSG) untersagen, weil eine "epidemische Lage nationaler Tragweite" herrsche und der Gesundheitsschutz der Bevölkerung sichergestellt werden müsse.

VG: Massive Verstöße gegen die Abstands- und Hygienemaßnahmen in Berlin und Leipzig

Die Kammer teilte die Prognose der Versammlungsbehörde, dass es bei der Demonstration zu einer erheblichen Infektionsgefahr für die Teilnehmer, Polizisten und Passanten kommen würde. Dabei zog das VG Bremen auch die Erfahrungen der anderern Querdenker-Versammlungen in Berlin und Leizig in der jüngeren Vergangenheit heran. Dort sei es zu massiven Verstößen gegen die Abstands- und Hygienemaßnahmen gekommen, von denen sich der Veranstalter auch nicht distanziert habe.

Aus Sicht des Gerichtes bietet der vom Antragsteller ausgewählte Ort an der Bürgerweide für die Versammlung erkennbar nicht genügend Platz für 20.000 Teilnehmer. Es sei vielmehr damit zu rechnen, dass die stationär angemeldete Kundgebung sich zu einem Aufzug entwickelt. Insgesamt stelle der zu erwartende Geschehensablauf ein unkalkulierbares Risiko für den Gesundheitsschutz dar.

Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte es unter Verweis auf die Anstrengungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie als "hanebüchen und geradezu irre" bezeichnet, "was diese Leute unter Leugnung aller Fakten und Gefahren in Bremen planen".

Nach Angaben von Donnerstag legten die Anmelder bereits Beschwerde gegen die Entscheidung ein, über die nun das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) zu entscheiden hat.

mgö/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

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VG Bremen untersagt Querdenker-Demo: . In: Legal Tribune Online, 03.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43632 (abgerufen am: 13.06.2026 )

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