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VG Berlin: Eil­rechts­schutz gegen Verbot von Corona-Demo

27.08.2020

Straße des 17. Juni in Berlin

borzywoj - stock.adobe.com

Die Anmelder der Corona-Demo in Berlin wollen das Versammlungsverbot nicht akzeptieren und ziehen vor das VG. Das Gericht will spätestens am Freitag eine Entscheidung fällen.

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Gegen das Verbot der am Samstag in Berlin geplanten Demonstration gegen die Corona-Politik haben die Anmelder einen Eilantrag* beim Verwaltungsgericht (VG) der Stadt eingereicht. Der Eilantrag sei am Donnerstag per Fax eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher. Wann mit einer Entscheidung darüber zu rechnen sei, stehe noch nicht fest. Dass noch am (heutigen) Donnerstag entschieden werde, sei eher unwahrscheinlich, aber auch nicht ausgeschlossen. "Spätestens aber am Freitag."

Die Veranstalter-Initiative Querdenken 711 aus Stuttgart hatte am Mittwoch angekündigt, gegen das Verbot der Polizei vorzugehen und wenn nötig auch das Oberverwaltungsgericht und im Fall einer Niederlage das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Auch in früheren ähnlichen Fällen hätten die Gerichte** innerhalb kurzer Zeit entschieden. Die Polizei will ebenfalls im Fall einer Niederlage vor dem VG in die nächste Instanz gehen. Zu der Kundgebung am Samstag hatte die Initiative 22.000 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni nahe dem Brandenburger Tor angemeldet.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat das Verbot der Demonstration gegen die Corona-Politik verteidigt. Im RBB-Inforadio sprach er am Donnerstag von einer schweren Entscheidung. Es sei Ziel der Demonstration, gegen den Infektionsschutz zu verstoßen. Deswegen hätten sie das Grundrecht auf Unversehrtheit des Lebens höher gewertet als das auf Versammlungsfreiheit, sagte Geisel.

Man müsse abwägen, welches Gefahrenpotenzial für die Gesundheit der Teilnehmer, aber auch für andere Berliner und vor allem für die Polizisten bestehe. "Deswegen haben wir klar gemacht, dass wir uns nicht wieder auf der Nase herumtanzen lassen", sagte Geisel.

dpa/acr/LTO-Redaktion

*Hier stand zunächst falsch "Widerspruch", korrigiert am 27.08. um 17:21, die Redaktion.

**Hier hieß es zunächst falsch "alle drei Instanzen", korrigiert am 27.08. um 17:22, die Redaktion.

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VG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 27.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42616 (abgerufen am: 16.04.2026 )

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