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VG Berlin prüft Platzvergabe an Internationalen Schulen: Kinder aus "inter­na­tional mobilen" Fami­lien dürfen nicht bevor­zugt werden

14.08.2023

Die staatlichen internationalen Schulen in Berlin müssen weitere Kinder aufnehmen, weil das Vergabeverfahren rechtswidrig war.

Vor dem VG Berlin ging es um die Verteilung der sehr begehrten Plätze an den staatlichen internationalen Schulen in Berlin. Foto: stock.adobe.com/alvian.

Nach den Sommerferien müssen zwei Internationale Schulen in Berlin mehr Kinder aufnehmen als geplant. Die Auswahl sei intransparent gewesen und habe gegen eine Verordnung verstoßen, so das VG Berlin in einem Eilverfahren.

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Die Plätze an den staatlichen Internationalen Schulen in Berlin sind begehrt. Für die Vergabe gibt es deshalb genaue Regeln in einer Verordnung: Danach besteht ein Kontingent für Kinder, die dauerhaft in der Hauptstadt leben. Die andere Hälfte der Plätze ist Schülern aus "hochmobilen Familien" vorbehalten, wozu etwa Beschäftigte in diplomatischen Vertretungen zählen.

Die Bildungsverwaltung hatte laut Gericht – entgegen der Verordnung – eine neue dritte Bewerbergruppe gebildet mit Kindern aus "international mobilen" Familien, worunter etwa Beschäftigte von globalen Unternehmen oder Forschende fallen. Mit Hinweis auf ein verändertes Mobilitätsverhalten in den vergangenen Jahren und die Abnahme von Bewerberkindern aus hochmobilen Familien legte Verwaltung im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung der Aufnahmeverordnung intern eine von der Verordnung abweichende Verteilung fest. Die neue Gruppe der Kinder aus "international mobilen" Familien wurde gegenüber den dauerhaft in Berlin lebenden Kindern bevorzugt.

Nun haben sich die Betroffenen gegen diese Änderung des Auswahlverfahrens durch die Senatsbildungsverwaltung erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin gewehrt (Beschl. v. 9./10. 08. 2023, Az. VG 35 L 137/23 und VG 35 L 96/23). Die Vergabe der Schulplätze für das Schuljahr 2023/2024 sei voraussichtlich rechtswidrig gewesen, so das VG. Die Verwaltung habe ohne Ermächtigungsgrundlage gehandelt, indem sie durch eine rein verwaltungsinterne Regelung von dem gesetzlich vorgesehenen Vergabeverfahren abgewichen sei.

Kein transparentes Verwaltungsverfahren 

Durch das Vorgehen sei außerdem das Recht auf ein faires und transparentes Verwaltungsverfahren verletzt worden. Denn die Vergabe der Plätze sei nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens an zuvor nicht nach außen bekannt gemachten Kriterien ausgerichtet worden. Die Familien hätten nicht dazu vortragen können, ob sie unter die neue, bevorzugte Kategorie "mobil" fielen. Es sei wahrscheinlich, dass jedenfalls auch einige der in der Kategorie "dauerhaft in Berlin lebend" aufgenommenen Kinder als "mobil" eingestuft werden könnten. Das Kriterium "mobil" sei von der Senatsverwaltung zudem nicht klar definiert und uneinheitlich gehandhabt worden, so das VG.

Da das Aufnahmeverfahren nicht wiederholt werden könne, müssten sämtliche Bewerberkinder im Rahmen des effektiven Rechtsschutzes vorläufig einen Schulplatz erhalten. Die Nelson-Mandela-Schule müsse deswegen vorläufig vier weitere Kinder aufnehmen, die Wangari-Maathai-Internationale-Schule zwölf Kinder, teilte das Gericht am Montag mit. Gegen die Beschlüsse kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

lfo/dpa/LTO-Redaktion

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VG Berlin prüft Platzvergabe an Internationalen Schulen: . In: Legal Tribune Online, 14.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52480 (abgerufen am: 14.11.2025 )

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