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VG Berlin zu Diskriminierung wegen des Geschlechts: Männer können nicht "Frauenvertreterin" werden

09.05.2014

Männer können sich in Berlin nicht zum Frauenvertreter wählen lassen. Das hat das VG Berlin am Donnerstag entschieden und damit die Klage eines Richters abgewiesen. Der Jurist, der sich um das Amt beworben hatte, war zuvor vom Wahlvorstand abgelehnt worden.

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Nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) sind bei der Wahl einer Frauenvertreterin nur Beschäftigte einer Dienststelle wahlberechtigt und wählbar, teilte das Verwaltungsgericht (VG) Berlin mit.

Diese Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts auf weibliche Beschäftigte verstoße nicht gegen höherrangiges Recht, entschied nun die 5. Kammer des Gerichts in einem Eilverfahren. Denn nach dem Grundgesetz dürfe der Staat faktische Nachteile, die typischerweise Frauen träfen, durch begünstigende Regelungen ausgleichen. Eine solche ausgleichende Regelung habe der Berliner Gesetzgeber mit dem LGG geschaffen.

Auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz könne sich der Kläger ebenso wenig wie auf verschiedene EU-Richtlinien gegen Diskriminierung erfolgreich berufen. Auch nach diesen Normen sei eine unterschiedliche Behandlung zum Ausgleich bestehender Ungleichheiten gerechtfertigt (Urt. v. 08.05.2014, Az. VG 5 K 420.12).

mbr/LTO-Redaktion

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VG Berlin zu Diskriminierung wegen des Geschlechts: . In: Legal Tribune Online, 09.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11925 (abgerufen am: 08.06.2026 )

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