Druckversion
Samstag, 6.06.2026, 06:18 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-berlin-urteil-vg-4-k-336-12-vg-4-k-342-12-vg-4-k-344-12-spielhallengesetz-berlin-automaten-casinos-laender-foederalismusreform-spielsucht
Fenster schließen
Artikel drucken
8251

Glücksspiel-Unternehmen scheitern vor VG: Berlin darf weiter gegen Auto­ma­ten­ca­sinos vor­gehen

01.03.2013

Spielautomat

© Bildredaktion.at - Fotolia.com

Es bleibt bei weniger Spielhallen, weniger Automaten und Schluss mit Zocken um 3 Uhr nachts. Das VG Berlin wies am Freitag die Klagen von drei Glücksspiel-Unternehmen gegen das strenge Spielhallengesetz der Hauptstadt ab: Seit der Föderalismusreform dürfen die Bundesländer das Spielhallenwesen uneingeschränkt regeln.

Anzeige

Die klagenden Spielhallenbetreiber konnten sich nicht mit ihrer Auffassung durchsetzen, dass das Berliner Spielhallengesetz verfassungswidrig ist. Das Land hat seit der Föderalismusreform eine uneingeschränkte Kompetenz im Bereich des Spielhallenwesens, stellte das Verwaltungsgericht (VG) Berlin fest (Urt. v. 15.02.2013, Az. VG 4 K 336.12, VG 4 K 342.12, VG 4 K 344.12).

Die Unternehmen hatten argumentiert, dass die Länder nur für den Bereich zuständig seien, den zuvor die Vorschrift des § 33i Gewerbeordnung (GewO) geregelt hatte. Mit der Vorschrift hatte der Bundesgesetzgeber vorgeschrieben, dass eine Erlaubnis braucht, wer eine Spielhalle betreiben will und unter welchen Voraussetzungen diese versagt werden kann. "Die Kompetenz der Länder darauf zu begrenzen, macht keinen Sinn, wenn man ihnen eigentlich das Recht der Spielhallen umfassend übertragen will", teilte der Sprecher des Gerichts, Stephan Groscurth, auf Nachfrage mit.

Mindestens 500 Meter zwischen zwei Spielhallen

Mit der Föderalismusreform hatten die Länder 2006 vom Bund die Zuständigkeit für einige kleine Bereiche des Wirtschaftsrechts erhalten, etwa für den Ladenschluss und auch für Spielhallen, vgl. Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 Grundgesetz. Damit sollten die Landesgesetzgeber für Fälle mit besonderem Regionalbezug und für solche Materien gestärkt werden, wo eine bundesgesetzliche Regelung nicht zwingend erforderlich ist.

Berlin hatte im Mai 2011 als erstes Bundesland von dieser neuen Kompetenz Gebrauch gemacht und ein Spielhallengesetz mit strengen Auflagen beschlossen. Denn in vielen leerstehenden Ladenlokalen eröffneten immer mehr Automaten-Casinos, vor allem in sozial schwachen Kiezen. Rund 37.000 Menschen gelten in der Hauptstadt als spielsüchtig, darunter viele junge Migranten.

Nach dem Berliner Gesetz muss zwischen zwei Spielhallen sowie zu Schulen und Jugendclubs ein Abstand von mindestens 500 Metern liegen. In einer Halle dürfen nur noch maximal acht Spielgeräte stehen. Zuvor waren es zwölf. Außerdem darf zwischen drei Uhr nachts und elf Uhr vormittags nicht gespielt werden. Die Maßnahmen sollen die Anzahl der Geschäfte - Mitte 2012 waren es rund 570 - begrenzen und die Spielsucht bekämpfen. Ende September 2012 zeigte das Gesetz erste Wirkung. Die Zahl der Spielhöllen war zwar noch nicht gesunken - es waren aber immerhin kaum neue dazugekommen.

Kampf gegen Spielsucht rechtfertigt Restriktionen

Der Düsseldorfer Glücksspielrechtler Johannes Dietlein hält das Urteil für ein klares Signal in Richtung Länder. Auch wenn Verfassungsfragen abschließend natürlich erst durch die Verfassungsgerichte beantwortet würden, sei das sicher eine ganz wichtige und überzeugende Entscheidung. "Es bestätigt sich die an sich nahe liegende Überlegung: Wenn das Grundgesetz bei den Gesetzgebungskompetenzen vom 'Recht der Spielhallen' spricht, dann meint es auch Spielhallen – und zwar das Spielhallenwesen insgesamt!"

Die Spielhallenbetreiber drangen auch nicht mit ihrer Auffassung durch, das Gesetz verletze ihre Berufsfreiheit. Der Kampf gegen die Spielsucht rechtfertige die Restriktionen, so die Verwaltungsrichter. Übergangsfristen trügen den Belangen bisheriger Spielhallenbetreiber Rechnung. Nach dem Spielhallengesetz erlöschen bereits erteilte Genehmigungen zum 31. Juli 2016.

"Die Entscheidung enthält einen deutlichen Fingerzeig in Richtung Glücksspielstaatsvertrag 2012 und die dortigen Regelungen zum Spielhallenrecht, die damit ebenfalls eine Bestätigung finden. Das gilt vor allem für die heiß umstrittene Frage nach notwendigen Übergangsregeln. Die Positionierung des VG ist klar: Die Schutzinteressen der Bevölkerung gehen vor", so Dietlein.

In den Ländern, die anders als Berlin nicht von der neuen Kompetenz Gebrauch gemacht haben, gilt § 33i GewO nach wie vor. Daneben gibt es auf Bundesebene noch eine Spieleverordnung. Erst vergangene Woche versandte das Wirtschaftsministerium einen Entwurf zur Änderung dieser Verordnung an die Länder und Verbände. Damit soll die zulässige Anzahl von Geldspielgeräten in Gaststätten von drei auf ein Gerät reduziert werden. Eine personengebundene Spielerkarte soll außerdem verhindern, dass Jugendliche spielen oder eine Person mehrere Geräten gleichzeitig bedient. "Soweit ein Landesspielhallengesetz spezieller ist als diese Verordnung, verdrängt es allerdings auch diese", sagte Gerichtssprecher Groscurth.

cko/LTO-Redaktion

Mit Material von dpa.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Glücksspiel-Unternehmen scheitern vor VG: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8251 (abgerufen am: 06.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Glücksspiel
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Berlin
Aztekenstadion 12.05.2026
Sportwetten

Sportwettenanbieter will live übertragen:

WM-Stream nur für Wett­kunden?

Ein Sportwettenanbieter will die Fußball-WM live übertragen – aber nur für aktive Wettkunden. Jörg Frederik Ferreau meint, so ein Angebot könnte zulassungspflichtiger Rundfunk und unzulässige Werbung für Sportwetten sein.

Artikel lesen
Monitore zeigen Online-Glücksspiele 16.04.2026
Glücksspiel

Online-Casinos:

EuGH macht Weg für Glücks­spiel-Rücker­stat­tungen frei

Glücklose Zocker können auf Rückzahlungen hoffen: Der Europäische Gerichtshof stärkt ihre Position gegenüber Anbietern von Online-Casino-Spielen ohne Lizenz im Heimatland. Das betrifft auch viele Verfahren in Deutschland.

Artikel lesen
Ein Mann sitzt am PC und spielt Glücksspiele 15.01.2026
Glücksspiel

EuGH zu Online-Glücksspiel:

Geschäfts­führer haften nach dem Recht des Wohn­sitzes des Spie­lers

Wer ohne Konzession Online-Glücksspiel anbietet, riskiert mehr als Ärger mit den Aufsichtsbehörden. Nach einem EuGH-Urteil können Spieler ihre Verluste auch von Geschäftsführern persönlich zurückfordern – nach dem Recht ihres Wohnsitzstaates.

Artikel lesen
Tipico-Filiale 25.07.2024
Sportwetten

BGH legt dem EuGH vor:

Muss Tipico ver­zockte Wett­ein­sätze zurück­zahlen?

Mit Spannung haben Teilnehmer von Glücksspielen, die Tausende Euro verloren haben, auf ein höchstrichterliches Urteil zu Rückzahlungen bei unerlaubten Sportwetten gewartet. Sie müssen sich jetzt weiter gedulden.

Artikel lesen
Das Bild zeigt die Fassade eines Wettbüros von Tipico, Symbol für die Diskussion um den Spielerschutz bei Online-Sportwetten. 28.06.2024
Hintergründe

Online-Sportwetten vor dem BGH:

"Die letzte Bas­tion für den Spie­ler­schutz"

Nach zahlreichen Anläufen hat der BGH erstmals darüber verhandelt, ob Spieler bei nicht zugelassenen Online-Sportwetten ihre Verluste zurückfordern können. Ende Juli soll die lang ersehnte Entscheidung kommen.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Person, die live Sportwetten auf einem Smartphone platziert, mit einem Computer im Hintergrund. 02.05.2024
Glücksspiel

Anbieter zieht Revision zurück:

Erstmal kein Grund­satz­ur­teil des BGH zu Sport­wetten

Anders als geplant verhandelte der BGH am Donnerstag nicht über die Erstattung von Verlusten aus illegalen Online-Sportwetten. Damit gibt es erstmal keine höchstrichterliche Klärung dieser Fälle.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von Mayer Brown LLP
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) IM BE­REICH BAN­KING & FI­NAN­CE IN FRANK­FURT AM...

Mayer Brown LLP, Frank­furt am Main

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Recht und...

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im Zi­vil­recht (Schwer­punkt Trans­ak­tio­nen)

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt mit Be­ruf­s­er­fah­rung (w/m/d) Ven­tu­re Ca­pi­tal (VC) /...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Köln und 1 wei­te­re

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gie­wirt­schafts­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von Bryan Cave Leighton Paisner
Rechts­an­walt (m/w/d) Cor­po­ra­te/M&A

Bryan Cave Leighton Paisner, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Das Reverse-Charge-Verfahren im Seeverkehr

20.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Karrierepfade zwischen Rechtsabteilung und Kanzlei - Online-Seminar

08.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltstag 2026

08.06.2026, Freiburg im Breisgau

Entgelttransparenzrichtlinie

09.06.2026

DuD 2026

15.06.2026, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH