Druckversion
Sonntag, 14.12.2025, 05:09 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-berlin-urteil-vg-4-k-336-12-vg-4-k-342-12-vg-4-k-344-12-spielhallengesetz-berlin-automaten-casinos-laender-foederalismusreform-spielsucht
Fenster schließen
Artikel drucken
8251

Glücksspiel-Unternehmen scheitern vor VG: Berlin darf weiter gegen Auto­ma­ten­ca­sinos vor­gehen

01.03.2013

Spielautomat

© Bildredaktion.at - Fotolia.com

Es bleibt bei weniger Spielhallen, weniger Automaten und Schluss mit Zocken um 3 Uhr nachts. Das VG Berlin wies am Freitag die Klagen von drei Glücksspiel-Unternehmen gegen das strenge Spielhallengesetz der Hauptstadt ab: Seit der Föderalismusreform dürfen die Bundesländer das Spielhallenwesen uneingeschränkt regeln.

Anzeige

Die klagenden Spielhallenbetreiber konnten sich nicht mit ihrer Auffassung durchsetzen, dass das Berliner Spielhallengesetz verfassungswidrig ist. Das Land hat seit der Föderalismusreform eine uneingeschränkte Kompetenz im Bereich des Spielhallenwesens, stellte das Verwaltungsgericht (VG) Berlin fest (Urt. v. 15.02.2013, Az. VG 4 K 336.12, VG 4 K 342.12, VG 4 K 344.12).

Die Unternehmen hatten argumentiert, dass die Länder nur für den Bereich zuständig seien, den zuvor die Vorschrift des § 33i Gewerbeordnung (GewO) geregelt hatte. Mit der Vorschrift hatte der Bundesgesetzgeber vorgeschrieben, dass eine Erlaubnis braucht, wer eine Spielhalle betreiben will und unter welchen Voraussetzungen diese versagt werden kann. "Die Kompetenz der Länder darauf zu begrenzen, macht keinen Sinn, wenn man ihnen eigentlich das Recht der Spielhallen umfassend übertragen will", teilte der Sprecher des Gerichts, Stephan Groscurth, auf Nachfrage mit.

Mindestens 500 Meter zwischen zwei Spielhallen

Mit der Föderalismusreform hatten die Länder 2006 vom Bund die Zuständigkeit für einige kleine Bereiche des Wirtschaftsrechts erhalten, etwa für den Ladenschluss und auch für Spielhallen, vgl. Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 Grundgesetz. Damit sollten die Landesgesetzgeber für Fälle mit besonderem Regionalbezug und für solche Materien gestärkt werden, wo eine bundesgesetzliche Regelung nicht zwingend erforderlich ist.

Berlin hatte im Mai 2011 als erstes Bundesland von dieser neuen Kompetenz Gebrauch gemacht und ein Spielhallengesetz mit strengen Auflagen beschlossen. Denn in vielen leerstehenden Ladenlokalen eröffneten immer mehr Automaten-Casinos, vor allem in sozial schwachen Kiezen. Rund 37.000 Menschen gelten in der Hauptstadt als spielsüchtig, darunter viele junge Migranten.

Nach dem Berliner Gesetz muss zwischen zwei Spielhallen sowie zu Schulen und Jugendclubs ein Abstand von mindestens 500 Metern liegen. In einer Halle dürfen nur noch maximal acht Spielgeräte stehen. Zuvor waren es zwölf. Außerdem darf zwischen drei Uhr nachts und elf Uhr vormittags nicht gespielt werden. Die Maßnahmen sollen die Anzahl der Geschäfte - Mitte 2012 waren es rund 570 - begrenzen und die Spielsucht bekämpfen. Ende September 2012 zeigte das Gesetz erste Wirkung. Die Zahl der Spielhöllen war zwar noch nicht gesunken - es waren aber immerhin kaum neue dazugekommen.

Kampf gegen Spielsucht rechtfertigt Restriktionen

Der Düsseldorfer Glücksspielrechtler Johannes Dietlein hält das Urteil für ein klares Signal in Richtung Länder. Auch wenn Verfassungsfragen abschließend natürlich erst durch die Verfassungsgerichte beantwortet würden, sei das sicher eine ganz wichtige und überzeugende Entscheidung. "Es bestätigt sich die an sich nahe liegende Überlegung: Wenn das Grundgesetz bei den Gesetzgebungskompetenzen vom 'Recht der Spielhallen' spricht, dann meint es auch Spielhallen – und zwar das Spielhallenwesen insgesamt!"

Die Spielhallenbetreiber drangen auch nicht mit ihrer Auffassung durch, das Gesetz verletze ihre Berufsfreiheit. Der Kampf gegen die Spielsucht rechtfertige die Restriktionen, so die Verwaltungsrichter. Übergangsfristen trügen den Belangen bisheriger Spielhallenbetreiber Rechnung. Nach dem Spielhallengesetz erlöschen bereits erteilte Genehmigungen zum 31. Juli 2016.

"Die Entscheidung enthält einen deutlichen Fingerzeig in Richtung Glücksspielstaatsvertrag 2012 und die dortigen Regelungen zum Spielhallenrecht, die damit ebenfalls eine Bestätigung finden. Das gilt vor allem für die heiß umstrittene Frage nach notwendigen Übergangsregeln. Die Positionierung des VG ist klar: Die Schutzinteressen der Bevölkerung gehen vor", so Dietlein.

In den Ländern, die anders als Berlin nicht von der neuen Kompetenz Gebrauch gemacht haben, gilt § 33i GewO nach wie vor. Daneben gibt es auf Bundesebene noch eine Spieleverordnung. Erst vergangene Woche versandte das Wirtschaftsministerium einen Entwurf zur Änderung dieser Verordnung an die Länder und Verbände. Damit soll die zulässige Anzahl von Geldspielgeräten in Gaststätten von drei auf ein Gerät reduziert werden. Eine personengebundene Spielerkarte soll außerdem verhindern, dass Jugendliche spielen oder eine Person mehrere Geräten gleichzeitig bedient. "Soweit ein Landesspielhallengesetz spezieller ist als diese Verordnung, verdrängt es allerdings auch diese", sagte Gerichtssprecher Groscurth.

cko/LTO-Redaktion

Mit Material von dpa.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Glücksspiel-Unternehmen scheitern vor VG: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8251 (abgerufen am: 14.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Glücksspiel
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Berlin
Tipico-Filiale 25.07.2024
Sportwetten

BGH legt dem EuGH vor:

Muss Tipico ver­zockte Wett­ein­sätze zurück­zahlen?

Mit Spannung haben Teilnehmer von Glücksspielen, die Tausende Euro verloren haben, auf ein höchstrichterliches Urteil zu Rückzahlungen bei unerlaubten Sportwetten gewartet. Sie müssen sich jetzt weiter gedulden.

Artikel lesen
Das Bild zeigt die Fassade eines Wettbüros von Tipico, Symbol für die Diskussion um den Spielerschutz bei Online-Sportwetten. 28.06.2024
Hintergründe

Online-Sportwetten vor dem BGH:

"Die letzte Bas­tion für den Spie­ler­schutz"

Nach zahlreichen Anläufen hat der BGH erstmals darüber verhandelt, ob Spieler bei nicht zugelassenen Online-Sportwetten ihre Verluste zurückfordern können. Ende Juli soll die lang ersehnte Entscheidung kommen.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Person, die live Sportwetten auf einem Smartphone platziert, mit einem Computer im Hintergrund. 02.05.2024
Glücksspiel

Anbieter zieht Revision zurück:

Erstmal kein Grund­satz­ur­teil des BGH zu Sport­wetten

Anders als geplant verhandelte der BGH am Donnerstag nicht über die Erstattung von Verlusten aus illegalen Online-Sportwetten. Damit gibt es erstmal keine höchstrichterliche Klärung dieser Fälle.

Artikel lesen
Tipico 19.04.2024
Glücksspiel

Unerlaubte Sportwetten vor dem BGH:

Außer­ge­richt­li­cher Ver­g­leich geschei­tert

Können Tipper Verluste zurückverlangen, wenn der Sportwettenanbieter keine Konzession hat? Eigentlich wollten sich Wettanbieter und Spieler in einem Tipico-Fall hierüber außergerichtlich einigen. Jetzt muss aber doch der BGH entscheiden.

Artikel lesen
Tipico 11.04.2024
Glücksspiel

Sportwetten-Anbieter will Entscheidung des BGH:

Ver­zockt sich Tipico?

In einem Hinweisbeschluss zu unerlaubten Sportwetten stärkte der BGH den Spielern kürzlich den Rücken. Tipico zeigt sich trotzdem zuversichtlich und will eine höchstrichterliche Klärung. Pokert Tipico hier zu hoch?

Artikel lesen
Sportwetten 09.04.2024
Sportwetten

Hinweisbeschluss zu unerlaubten Sportwetten:

BGH setzt mit Trick Zei­chen für Sport­wetter

Können Tipper Verluste zurückverlangen, wenn der Sportwettenanbieter keine Konzession hat? Darüber konnte der BGH lange nicht entscheiden, weil die Anbieter die Kunden in letzter Minute schadlos stellten. Jetzt griff der BGH zu einem Trick.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Voll­ju­rist*in­nen (w/m/d)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , Ber­lin

Logo von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(Wirt­schafts-)Ju­ris­tin / Ju­ris­ten mit dem Schwer­punkt Bau (w/m/d)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(Wirt­schafts-)Ju­ris­tin / Ju­ris­ten mit dem Schwer­punkt Bau (w/m/d)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben , Chemnitz

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Digitale Kamingespräche: Aus der Höhenluft der Ivy League zurück nach Good Old Europe?

17.12.2025

Aktuelles Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

16.12.2025

Risikoorientierte Bilanzanalyse für Juristen (5 Zeitstunden)

16.12.2025

Miet- und Bauprozessrecht III – Besondere Verfahrensarten und elektronischer Rechtsverkehr

16.12.2025

Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Organen jur. Personen & faktischer Geschäftsführer

16.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH