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VG Berlin zu Kredit-Kosten: Keine Rückzahlung bei öffentlicher Wohnungsbauförderung

10.02.2015

Was der BGH vor einiger Zeit zur Rechtswidrigkeit der Erhebung von Bearbeitungsgebühren bei privaten Darlehensverträgen entschied, lässt sich nicht auf Darlehen der öffentlichen Wohnungsbauförderung übertragen. Demnach können Kläger keine Rückzahlung für entrichtete Verwaltungskostenbeiträge bei Darlehen der IBB verlangen.

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Über einen Zeitraum von über sechzehn Jahren hatten die Kläger zwischen dem 31. Dezember 1997 und dem 31. Januar 2014 Verwaltungskostenbeiträge in Höhe von über 18.000 Euro entrichtet. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die Erhebung von Bearbeitungsgebühren bei privaten Darlehensverträgen für rechtswidrig erklärt hatte, forderten sie diese Zahlungen zurück. Mit ihrer Klage machten sie geltend, die im Darlehensvertrag vereinbarte Pflicht zur Zahlung von Verwaltungskostenbeiträgen sei unwirksam.

Die Investitionsbank Berlin (IBB) hatte den Klägern im Namen des Landes Berlin per Bescheid im Mai 1996 einen Zinszuschuss in Höhe von 6,57 Prozent aus öffentlichen Mitteln zu einem IBB-Baudarlehen für die Errichtung eines Einfamilienhauses bewilligt. Die Bewilligung des Darlehens erfolgte dabei unter Bezugnahme auf die Eigentumsförderungssätze von 1993 und unter der Bedingung des Abschlusses eines Darlehensvertrages. Sowohl die Eigentumsförderungssätze als auch der Darlehensvertrag sahen einen Verwaltungskostenbeitrag der IBB in Höhe von 0,6 Prozent vor. Gleichwohl nahmen die Kläger das subventionierte Darlehen in Anspruch.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin ist der Auffassung, sie könnten die Rückzahlung der entrichteten Verwaltungskostenbeiträge nicht verlangen, weil die Verpflichtung zu deren Zahlung sich bereits aus dem bestandskräftig gewordenen Bewilligungsbescheid ergebe. Auf die Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung komme es daher nicht an (Urt. v. 21.01.2015, Az. VG 7 K 400.14).

 

Das Gericht ließ eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zu.

avp/LTO-redaktion

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VG Berlin zu Kredit-Kosten: . In: Legal Tribune Online, 10.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14629 (abgerufen am: 09.11.2025 )

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